Tipps für Pflegende bei Arbeitsunfall im häuslichen Umfeld
Wer einen nahen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift z. B., wenn der Pflegende während seiner Pflegetätigkeit einen Arbeitsunfall hat oder sich beim Pflegebedürftigen mit einer Infektionskrankheit ansteckt, die in der Berufskrankheiten-Verordnung erfasst ist. Beiträge werden für die Versicherung nicht fällig, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin.
Wichtige Hinweise für den Pflegenden bei Eintritt eines Unfalls
Wichtig sei, dass der Pflegende nach dem Unfall zu einem Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen geht und dort auf die Umstände des Umfalls hinweist. Außerdem müsse sich der Patient an den Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand der Gemeinde wenden, in deren Bereich er den Pflegebedürftigen gepflegt hat, heißt es in einem neuen DGUV-Merkblatt (s. Merkblatt ). Die gesetzliche Unfallversicherung kommt z. B. für die ärztliche Behandlung, notwendige Fahrtkosten und Hilfsmittel auf.
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