Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig besorgen
Wird ein Arbeitnehmer kurz vor Ende seines Arbeitsverhältnisses krank, sollte er sich bei anhaltender Krankheit rechtzeitig um die notwendige Erneuerung seiner Krankschreibung bemühen. Denn wird der Beschäftigte erst am Tag nach Ablauf seiner Krankschreibung beim Arzt wieder vorstellig, ist der Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse verloren, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 4.3.2014 in Kassel (B 1 KR 17/13 R).
Krankengeld vor auslaufendem Arbeitsverhältnis bewilligt
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin aus dem Raum Mannheim. Ihr Arbeitsverhältnis endete zum 30.9.2010. 2 Tage zuvor wurde die Frau krank. Eine Ärztin bescheinigte ihr, bis Sonntag, 24.10.2010 nicht arbeiten zu können. Weil nach Auslaufen des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr bestand, bewilligte die AOK Baden-Württemberg bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld.
Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erst nach Ablauf der Krankschreibung
Wegen ihrer schweren Erkrankung wollte die Klägerin die Krankschreibung verlängern. Da ihre Ärztin zunächst im Urlaub war, ließ sie sich erst am Tag nach Ablauf ihrer Krankschreibung, am 25.10.2010, eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Krankschreibung verlängern: Ausstellung der Folgebescheinigung vor Ablauf der ersten Krankschreibung wichtig
Doch damit habe die Beschäftigte ihren Anspruch auf Krankengeld verloren, meinte die AOK Baden-Württemberg. Die Arbeitsunfähigkeit müsse nach den gesetzlichen Bestimmungen vor Ablauf der Krankschreibung vom Arzt erneut bescheinigt werden.
Krankengeldanspruch mit erster Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgelaufen
Dies bestätigte jetzt auch das BSG. Die Klägerin sei zu spät bei ihrer Ärztin für die Erneuerung ihrer Krankschreibung vorstellig geworden. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass hier der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Sonntag und die Ärztin im Urlaub war. Die Klägerin hätte auch zu einem anderen Arzt gehen können. Da sie dies nicht getan habe, sei der noch an das gekündigte Arbeitsverhältnis anknüpfende Anspruch auf Krankengeld mit Ende der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgelaufen.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.372
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.969
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.905
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.394
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.377
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.283
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
1.09410
-
Fahrkosten: Wann Krankenkassen Fahrkosten übernehmen
1.000
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
976
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
934
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024
-
Deutliche Qualitätsunterschiede bei Implantation von Hüftgelenken
25.10.2024
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
24.10.2024
-
Anhaltend hoher Krankenstand im Sommer
23.10.2024
-
Erweitertes Verfahren ab 1.1.2025
21.10.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei Firmen-Fußballturnier
18.10.2024
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
15.10.2024
-
Klarstellung zur Intensivpflege in Schulen
15.10.2024