Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert Präventionskurse

Konkret müssen Präventionsleistungen und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Außerdem müssen sie in der fachlich gebotenen Qualität und wirtschaftlich erbracht werden. Um dies sicherzustellen, erfolgt eine Prüfung und Zertifizierung der von den Kassen bezuschussten bzw. übernommenen Kurse auf der Grundlage der Vorgaben des Präventionsleitfadens des GKV- Spitzenverbandes (§§ 20 und 20a SGB V).
Kooperationsgemeinschaft: Zentrale Prüfstelle Prävention
Bislang prüfte jede Krankenkasse die Kurse selbst. Dabei konnte es in Extremfällen zu unterschiedlichen Prüfergebnissen bei ein und demselben Kurs und Anbieter kommen. Entsprechend hoch war der Aufwand für die Kursanbieter. Seit Januar 2014 werden Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/ Entspannung sowie Suchmittelkonsum zentral, bundesweit, kostenfrei und kassenartenübergreifend über die Zentrale Prüfstelle Prävention auf Qualität überprüft. Diese zentrale Prüfstelle wird tätig im Auftrag einer Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen. Der Kooperationsgemeinschaft gehören derzeit die Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen, vertreten durch den BKK Dachverband, die IKK classic, die IKK Berlin und Brandenburg, die BIG direkt gesund, die Knappschaft sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Seit dem 01.02.2014 ist auch die AOK Rheinland/Hamburg dabei.
Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert
Anbieter erhalten in jedem Fall innerhalb von 10 Tagen eine Nachricht über die Zertifizierung. Positiv geprüfte Kurse erhalten für den Gültigkeitszeitraum ein Zertifikat mit dem Siegel „Deutscher Standard Prävention“. Diese Urkunde kann von den Anbietern auch im pdf-Format herunterladen und zum Beispiel als Aushang verwendet werden. Die Prüfergebnisse werden von allen beteiligten Krankenkassen grundsätzlich anerkannt und können im positiven Fall bezuschusst werden. Durch das weitaus effizientere zentrale Prüfverfahren gehören Doppelprüfungen bei Krankenkassen und unterschiedliche Wertungen der Kursqualität der Vergangenheit an. Nehmen Versicherte mehrerer Krankenkassen an einem Angebot teil, prüft nicht mehr jede Kasse einzeln, ob sie für den Kurs die Kosten anteilig übernehmen kann. Die Unterlagen müssen vom Anbieter nur ein Mal bei der Zentralen Prüfstelle Prävention eingereicht werden. Die Prüfung und Zertifizierung bleibt wie bisher kostenfrei.
Kasseninteresse an Zentraler Prüfstelle Prävention
Wichtig für Anbieter, die bisher schon in der zentralen Kursdatenbank easy! vertreten sind: Die gespeicherten Daten wurden in die neue Datenbank überführt. Dazu muss jedoch noch eine Zustimmungserklärung abgegeben werden. Das geschieht beim Einloggen mit den bekannten Zugangsdaten. Die Idee der zentralen Zertifizierung hat auch bei anderen Krankenkassen für Aufmerksamkeit gesorgt. Die AOK Nordwest sowie die IKK Südwest stehen kurz vor Vertragsunterzeichnung und auch mit den übrigen Ortskrankenkassen laufen Beitrittsgespräche.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
2.987
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.686
-
Renten steigen zum 1. Juli 2025
1.520
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.413
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.296
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.052
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
929
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
928
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
897
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
834
-
Notfallversorgung muss reformiert werden
14.03.2025
-
EU-Kommission plant mehr Medikamentenproduktion in Europa
12.03.2025
-
Gesetzliche Krankenkassen 2024 mit Milliardendefizit
10.03.2025
-
Renten steigen zum 1. Juli 2025
07.03.2025
-
Deutschland importiert 2024 rund 72 Tonnen Cannabis
27.02.2025
-
Antibiotikaverbrauch in Deutschland steigt
20.02.2025
-
Krankenkasse muss Schulbegleitung für Diabetikerin übernehmen
19.02.2025
-
Bundesrat billigt Abschaffung des Budgets für Hausärzte
14.02.2025
-
Der Fortschritt der elektronischen Patientenakte (ePA)
12.02.2025
-
Arbeitsvertrag allein begründet kein Beschäftigungsverhältnis
10.02.2025