Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert Präventionskurse
Konkret müssen Präventionsleistungen und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Außerdem müssen sie in der fachlich gebotenen Qualität und wirtschaftlich erbracht werden. Um dies sicherzustellen, erfolgt eine Prüfung und Zertifizierung der von den Kassen bezuschussten bzw. übernommenen Kurse auf der Grundlage der Vorgaben des Präventionsleitfadens des GKV- Spitzenverbandes (§§ 20 und 20a SGB V).
Kooperationsgemeinschaft: Zentrale Prüfstelle Prävention
Bislang prüfte jede Krankenkasse die Kurse selbst. Dabei konnte es in Extremfällen zu unterschiedlichen Prüfergebnissen bei ein und demselben Kurs und Anbieter kommen. Entsprechend hoch war der Aufwand für die Kursanbieter. Seit Januar 2014 werden Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/ Entspannung sowie Suchmittelkonsum zentral, bundesweit, kostenfrei und kassenartenübergreifend über die Zentrale Prüfstelle Prävention auf Qualität überprüft. Diese zentrale Prüfstelle wird tätig im Auftrag einer Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen. Der Kooperationsgemeinschaft gehören derzeit die Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen, vertreten durch den BKK Dachverband, die IKK classic, die IKK Berlin und Brandenburg, die BIG direkt gesund, die Knappschaft sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Seit dem 01.02.2014 ist auch die AOK Rheinland/Hamburg dabei.
Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert
Anbieter erhalten in jedem Fall innerhalb von 10 Tagen eine Nachricht über die Zertifizierung. Positiv geprüfte Kurse erhalten für den Gültigkeitszeitraum ein Zertifikat mit dem Siegel „Deutscher Standard Prävention“. Diese Urkunde kann von den Anbietern auch im pdf-Format herunterladen und zum Beispiel als Aushang verwendet werden. Die Prüfergebnisse werden von allen beteiligten Krankenkassen grundsätzlich anerkannt und können im positiven Fall bezuschusst werden. Durch das weitaus effizientere zentrale Prüfverfahren gehören Doppelprüfungen bei Krankenkassen und unterschiedliche Wertungen der Kursqualität der Vergangenheit an. Nehmen Versicherte mehrerer Krankenkassen an einem Angebot teil, prüft nicht mehr jede Kasse einzeln, ob sie für den Kurs die Kosten anteilig übernehmen kann. Die Unterlagen müssen vom Anbieter nur ein Mal bei der Zentralen Prüfstelle Prävention eingereicht werden. Die Prüfung und Zertifizierung bleibt wie bisher kostenfrei.
Kasseninteresse an Zentraler Prüfstelle Prävention
Wichtig für Anbieter, die bisher schon in der zentralen Kursdatenbank easy! vertreten sind: Die gespeicherten Daten wurden in die neue Datenbank überführt. Dazu muss jedoch noch eine Zustimmungserklärung abgegeben werden. Das geschieht beim Einloggen mit den bekannten Zugangsdaten. Die Idee der zentralen Zertifizierung hat auch bei anderen Krankenkassen für Aufmerksamkeit gesorgt. Die AOK Nordwest sowie die IKK Südwest stehen kurz vor Vertragsunterzeichnung und auch mit den übrigen Ortskrankenkassen laufen Beitrittsgespräche.
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.156
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
812
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
297
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
261
-
Neue Arbeitsverhältnisse
237
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
226
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
188
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
176
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
174
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
145
-
Bundesrat billigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
13.07.2026
-
Kindergeld bald ohne Antrag
10.07.2026
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
08.07.2026
-
KI als Hoffnungsträger im deutschen Gesundheitssystem
07.07.2026
-
Demenzfälle könnten bis 2060 deutlich steigen
02.07.2026
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
30.06.2026
-
Mittagspause im Homeoffice – wann greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
30.06.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
30.06.2026
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
26.06.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2026
25.06.2026