GroKo will Pflege-Leistungen deutlich erhöhen

Mehr Geld, mehr Betreuung - aber auch Sparen: In der Pflege will die Koalition vieles gleichzeitig anpacken. Zahlen der Regierung zeigen, wie die Rechnung aufgehen soll. Doch es gibt auch Warnungen: Für Demenzkranke könnte nicht genug übrig bleiben.
Erhöhung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Koalition erwägt eine deutliche Erhöhung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das zeigt eine Aufstellung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform, die der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vorliegt. Ein weiterer großer Ausgabenblock soll demnach der geplante Vorsorgefonds für die Jahre ab 2035 sein. Doch hinter den Kulissen wird noch um wichtige Details gerungen.
Für eine Anhebung der Pflegeleistungen um vier Prozent ab 2015 veranschlagt das Ministerium 890 Millionen Euro. Allerdings gibt es bei den Regierungspartnern nach dpa-Informationen auch die Überlegung, das Plus zunächst geringer ausfallen zu lassen, um später mehr Geld übrig zu haben.
Die regelmäßige Anhebung der Leistungen wurde mit der Pflegereform 2008 vorgegeben. Alle drei Jahre - erstmals 2014 - hat die Regierung demnach zu prüfen, ob die Leistungen gemäß der Preisentwicklung anzuheben sind. Laut aktuellem Koalitionsvertrag soll der geplante Anstieg des Beitragssatzes Anfang 2015 von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) um 0,3 Punkte auch dafür dienen.
Hohe Mehrkosten durch Einführung des Vorsorgefonds i. R. der Pflegereform
Die zunächst größten Mehrkosten verursacht laut Ministeriumsaufstellung die Einführung des Vorsorgefonds mit 1,2 Milliarden Euro pro Jahr ab 2015. Die Mittel für den von der CDU durchgesetzten Fonds sollen demnach rund 20 Jahre angespart werden.
In den folgenden 20 Jahren sollen so die Beiträge stabilisiert werden, wenn geburtenstarke Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Bessere Betreuung von Pflegebedürftigen geplant
Mit 510 Millionen Euro pro Jahr soll eine bessere Betreuung zu Buche schlagen. In Heimen sind neben Fachkräften heute 24 000 nachträglich qualifizierte Kräfte im Einsatz - etwa für die Beschäftigung mit Demenzkranken. Künftig sollen es 45 000 sein. Auch körperlich Pflegebedürftige sollen besser betreut werden. 290 Millionen Euro soll der geplante Ausbau entsprechender Leistungen für zu Hause Gepflegte kosten.
Von Kosten von bis zu 100 Millionen Euro geht das Ministerium für Lohnersatz bei Pflegeorganisation aus. Wer Pflege daheim organisieren muss, hat bereits Recht auf zehn Tage Auszeit - künftig soll es dafür Lohnersatz ähnlich wie Kinderkrankengeld geben.
Entwurf für Pflegereform im April
Für April wird ein Entwurf des Ministeriums für die Pflegereform erwartet. Geregelt werden soll darin auch, wie der größere Teil der Reform vorbereitet werden soll: Die heutigen drei Pflegestufen sollen in einer zweiten Reformstufe durch fünf weiter gefasste Pflegegrade ersetzt werden. Auch Einschränkungen im Wahrnehmen und Bewusstsein sollen durch die Einführung eines neuen Pflegebegriffs offiziell pflegebedürftig machen. Profitieren sollen vor allem die immer zahlreicheren Demenzkranken.
Umsetzung des neuen Pflegebegriffs bis 1. Januar 2017
Sozialverbände und Opposition zweifeln daran, dass dieses Projekt nach jahrelangen Ankündigungen tatsächlich in wünschenswertem Ausmaß kommt. Der Pflegebevollmächtigte der Regierung, Karl-Josef Laumann (CDU), kündigte Mitte der Woche in Hannover erstmals an, der neue Pflegebegriff werde bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt. Der Sozialverband VdK warnte dennoch vor der Gefahr, dass durch die geplante erste Reformstufe Mittel gebunden werden, die hierfür dann fehlen. Mit einer Kampagne wirbt der VdK derzeit für eine große Pflegereform. Beim Bundestag reichte er dafür eine Petition ein.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
2.064
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.125
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.113
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
795
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
759
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
717
-
Fahrkosten: Wann Krankenkassen Fahrkosten übernehmen
646
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
632
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
569
-
Fahrkosten, die Krankenkassen ohne Genehmigung zahlen
552
-
Lange Wartezeiten bei Pflegeanträgen in den Sozialämtern
14.05.2025
-
Viele Beschäftigte arbeiten auch krank im Homeoffice
05.05.2025
-
Bundesweiter Start der elektronischen Patientenakte (ePA)
29.04.20251
-
Weniger Patientinnen und Patienten mit COPD
25.04.2025
-
Entlastung der ambulanten Versorgung durch nicht-ärztliches Praxispersonal
24.04.2025
-
Neuer WHO-Vertrag stärkt Zusammenarbeit und Vorsorge
17.04.2025
-
Weiterhin hohe Fehlzeiten durch Depressionen
16.04.2025
-
Was der Koalitionsvertrag im Sozialwesen vorsieht
10.04.2025
-
Erhöhte Vergütung für Hebammen
10.04.2025
-
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten aus Österreich bei der Rente
08.04.2025