Für Blut- und Organspender gilt die gesetzliche Unfallversicherung
Blutspender stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Gleiche gilt auch für Spender von Organen und Gewebe. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob der Blut- oder Organspender für seine Spende Geld bekommt oder nicht.
Versicherungsschutz auch für Komplikationen bei der Spende
Passiert bei der Spende selbst oder bei vorbereitenden Untersuchungen ein Unfall, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen. Versichert sind auch Komplikationen im Zuge der Spende, etwa eine Infektion, und Unfälle auf Wegen, die mit der Spende verbunden sind.
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