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03.01.2013
SG-Urteil
Beim Rentenanspruch eines Stiefkindes ist die Haushaltsgemeinschaft mit dem Verstorbenen maßgeblich. Halbwaisenrente muss gewährt werden, wenn der Stiefvater unter einer anderen Anschrift gemeldet war, aber tatsächlich im gemeinsamen Haushalt lebte.mehr