Eltern beantragen immer weniger Rehabilitationen für Kinder
Die Schule geht vor, manchmal sogar auf Kosten der Gesundheit: Weil viele Eltern befürchten, ihr Kind könne schulisch den Anschluss verlieren, beantragen sie für ihren chronisch kranken Nachwuchs immer seltener eine Rehabilitation.
Rückgang der Reha-Anträge
Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover gingen im vergangenen Jahr dafür 3.367 Anträge ein – gut 23 % weniger als noch vor 5 Jahren. Dabei bedeutet eine Rehabilitation keinesfalls kompletten Schulausfall, teilte der niedersächsische Rentenversicherer jetzt mit.
Ob starkes Übergewicht, psychische Leiden, Diabetes, Asthma oder Allergien: Viele Kinder und Jugendliche sind chronisch krank. Trotzdem nutzen bundesweit immer weniger Eltern die Möglichkeit, mit einer medizinischen Heilbehandlung den Gesundheitszustand ihrer Kinder nachhaltig zu bessern. Noch 2008 reichten Erziehungsberechtigte deutschlandweit mehr als 84.000 Reha-Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung ein. 2012 waren es gerade mal etwas mehr als 67.000 – und die Zahlen gehen weiter zurück.
Arzt empfiehlt Heilbehandlung
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zwar kann jeder Kinder- und Jugendarzt eine Heilbehandlung für seine jungen Patienten anregen und dafür einen Befundbericht erstellen. Wie gut die Schnittstelle zwischen Arzt und Eltern im Einzelfall funktioniert, ist aber bislang unklar. Außerdem liegt die Entscheidung, ihr Kind für 4 Wochen oder länger in die Hände von erfahrenen Ärzten, Psychologen, Therapeuten, Pädagogen und Pflegekräften zu geben, letztlich bei den Eltern.
Angst vor Schulausfall während Reha unbegründet
Deren Angst vor Schulausfall ist unbegründet: Damit die jungen Patienten schulisch den Anschluss nicht verlieren, wird in den Kliniken der Lernstoff in allen Hauptfächern vermittelt. Dafür erstellen die Lehrer der Heimatschule einen individuellen Lehrplan. Zudem können die Jüngsten bis zum achten Lebensjahr von einem Elternteil begleitet werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Kosten für die Hin- und Rückreise, Unterkunft und Verpflegung; für die Kinder-Reha gibt es keine Zuzahlung. Im Einzelfall werden sogar Kosten für die Betreuung der Geschwisterkinder übernommen.
Bei Gefährdung der Erwerbsfähigkeit Rehabilitation
Rehabilitationen für Kinder und Jugendliche übernimmt der Rentenversicherer immer dann, wenn die Erkrankung deren spätere Erwerbsfähigkeit bedroht. Die jüngsten Patienten sind 3 Jahre alt, die ältesten 18. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern für ihren Nachwuchs sogar bis zu dessen 27. Lebensjahr eine Rehabilitation. Die Therapie soll ihre Leistungsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern, damit sie fit sind für die Schule, Ausbildung und den späteren Berufsalltag.
Praxis-Tipp: Der Antrag zur Kinder-Rehabilitation kann im Internet aufgerufen und online ausgefüllt werden . Weitere Informationen dazu gibt es in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
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