Fallpauschalenkatalog 2014 für Krankenhäuser

Das dafür zuständige Gremium hat sich auf den Fallpauschalenkatalog 2014 für Krankenhäuser verständigt. Über die Fallpauschalen wird ein Finanzierungsvolumen von etwa 65 Milliarden EUR verteilt. Die Krankenhausabrechnungen bilden jetzt auch spezielle Fälle ab.

Konkret wurden der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung tätig. Der DRG-Katalog wurde vom gemeinsam getragenen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erneut deutlich weiter entwickelt. Besondere Schwerpunkte lagen in diesem Jahr auf einer sachgerechteren Abbildung von seltenen, hochspeziellen und seltenen, extrem teuren Fällen.

Abrechnung per Fallpauschale

Weiter differenziert und verbessert wurden insbesondere auch die Bereiche der Wirbelsäulen-Operationen und der Herzkatheter-Operationen. Zudem erhält die Kinderheilkunde weitere speziell zugeschnittene Abrechnungsmöglichkeiten. Von besonderer allgemeiner Bedeutung ist eine veränderte Berechnung des Fallschweregrades, die zukünftig eine differenziertere Berücksichtigung von Nebenerkrankungen und Komplikationen ermöglicht.

Fallpauschalenkatalog bietet verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten

Zentraler Verhandlungsgegenstand war das im letzten Jahr erstmals gebildete Zusatzentgelt für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren. Anhand der ersten Erfahrungen mit diesem Zusatzentgelt konnten für besonders teure Fälle verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten vereinbart werden.

DRG-Fallpauschalenkatalog

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Höhe der Vergütung wird maßgeblich durch die auf Ebene der Bundesländer vereinbarten Basisfallwerte festgelegt.

PEPP-Entgeltkatalog 2014 in Abstimmung

Der im zweiten Jahr optional anzuwendende PEPP-Entgeltkatalog 2014 für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen befindet sich noch in der Abstimmung der Selbstverwaltungspartner. Im letzten Jahr konnte dazu keine Einigung erzielt werden, so dass der derzeit geltende Entgeltkatalog per Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzt wurde.

GKV Spitzenverband
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