Mitarbeiterwechsel von Jobcentern zu Kommunen
Das Bundesarbeitsgericht hält es für verfassungswidrig, dass die Bundesagentur für Arbeit Mitarbeiter an Kommunen abgibt, die Hartz IV-Empfänger in Eigenregie betreuen.
Dadurch werde unzulässig in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer eingegriffen, argumentierte das oberste deutsche Arbeitsgericht am 26.9.2013 in Erfurt (8 AZR 775/12).
Bundesarbeitsgericht rügt Überlassung der Mitarbeiter aus Jobcentern
Die obersten deutschen Arbeitsrichter werden daher den Fall einer Angestellten aus Sachsen-Anhalt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen.
Im konkreten Fall war die Klägerin seit November 2008 als Teamleiterin in einem Jobcenter in Sachsen-Anhalt tätig. Nachdem der Landkreis die Betreuung der Hartz IV-Empfänger übernahm, wurde ihr mitgeteilt, dass nunmehr der Kreis ihr neuer Arbeitgeber sei. Dagegen setzte sich die Frau bislang in den beiden ersten Instanzen erfolgreich zur Wehr.
Mitarbeiter von Jobcenter wechseln zu Kommunen
Nach einer Vorschrift des Sozialgesetzbuches geht das Arbeitsverhältnis eines bei der Agentur für Arbeit beschäftigten Mitarbeiters auf einen kommunalen Träger über, wenn dieser die Bearbeitung von Anträgen zu Hartz IV übernimmt. Bundesweit gibt es derzeit 110 Optionskommunen, welche die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von den Arbeitsagenturen übernommen haben. Im Zuge dessen wechselten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 4.000 einstige Mitarbeiter von Jobcentern den Arbeitgeber.
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