Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte
Die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) berechtigen dann zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer entsprechenden Vereinbarung verständigt.
Empfehlung an Versicherte ohne eGK
Die Neuregelung trifft rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte. Derzeit sind bereits rund 95 % der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, heißt es also Endspurt. Sie sollten schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.
Versicherte ohne eGK werden trotzdem behandelt
Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute z. B. bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
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