Das BVA fordert: Prämien statt Mehrleistungen
Viele Krankenkassen haben durch ihre gute finanzielle Lage regen Gebrauch von neuen Mehrleistungen gemacht. Die Option der Mehrleistungen besteht seit Anfang 2012. Der seit 11.1.2012 gültige § 11 Abs. 6 SGBV hat den Krankenkassen einen größeren Handlungsspielraum zu Satzungsregelungen einräumt.
Mehrleistungen sind Top-Wechselgrund
War früher der Wettbewerb unter den Krankenkassen vor allem ein Preiswettbewerb (früher über den Beitragssatz, dann über den Zusatzbeitrag), sieht die Situation heute anders aus. Mehrleistungen sind neben Dienstleistungsqualität und Service der einzige Punkt, in dem sich eine Krankenkasse von den Mitbewerbern abheben kann.
Das wissen auch die Versicherten: Nach einer aktuellen Studie der Gesundheitsforen Leipzig wird ein „größerer Leistungsumfang“ als häufigstes mögliches Wechselkriterium genannt; erst dann folgen „finanziellen Anreize“ als Grund für einen Kassenwechsel.
Aufsicht zieht die Grenzen bei Satzungsregelungen
Die Regelung zu den Mehrleistungen per Satzung wurde unter den Krankenkassen entsprechend freudig aufgenommen. Man glaubte doch, nach dem Verlust der Finanzautonomie durch den einheitlichen Beitragssatz nun endlich wieder verstärkt gestalterisch tätig werden zu können - zum Wohle nicht nur der Kasse, sondern insbesondere auch der Versicherten.
Doch die vermeintliche neue Freiheit der Kassen bei den Mehrleistungen hat Grenzen. Und wo diese Grenzen liegen, bestimmen die Aufsichtsbehörden.
Aufsicht lehnt zu viele Mehrleistungen ab
Das Verständnis mancher Krankenkassen sei, dass § 11 Abs. 6 SGB V eine völlig eigenständige Entscheidungshoheit über die aufgeführten Leistungsbereiche einräumt. Daher könne sich der Gestaltungsspielraum nur innerhalb der klar umschriebenen Bereiche bewegen. Wie es im BVA-Tätigkeitsbericht 2012 heißt, waren daher zahlreiche Satzungseingaben vom BVA nicht genehmigt worden. Insbesondere bei der künstlichen Befruchtung für nichtverheiratete Paare und der Leistung von Brillen und Kontaktlinsen für volljährige Versicherte war das der Fall. Schwierigkeiten bereite auch, Mehrleistungen der Vorsorge zu solchen der Gesundheitsuntersuchungen abzugrenzen, die nicht genehmigungsfähig seien.
Zu vielen Ablehnungen von Satzungsleistungen sind inzwischen Klagen der Krankenkassen anhängig.
Zwang zur Auszahlung von Prämie?
Das hindert das BVA aber nicht daran, Krankenkassen mit mehr Finanzmitteln als für die Rücklage erforderlich zur Prämienzahlung an die Versicherten zu drängen. Was die Krankenkassen aber meist nicht wollen. Denn lieber investieren sie den Überschuss in Mehrleistungen. Denn damit bliebe das Geld im Gesundheitssystem und könne für Vorsorgeleistungen investiert werden. Das sei sicher besser, als pauschal Geld zurückzuzahlen, was dann auch noch von den Versicherten versteuert werden müsse, argumentieren Kassenexperten.
Prämien – auch ein Wahlkampfthema
Und dass auch die Versicherten Mehrleistungen für wichtiger als Prämienzahlungen halten ist vielleicht der Grund, warum Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP trotz Wahlkampfzeiten nicht mehr so exzessiv auf der Forderung nach Prämienzahlungen beharrt.
BVA bleibt hart: keine Mehrleistungen
Doch für das BVA ist kein Wahlkampf: Die Verbesserung von Leistungen diene nun einmal nicht dem Abbau überschüssigen Finanzvermögens. Damit verhindert die Aufsichtsbehörde allerdings – wieder einmal - einen Wettbewerb unter den Krankenkassen.
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