Eheschließung vor Anspruch auf Betriebsrente
Bei Tod des vor Jahren geschiedenen Ehemanns ist die erneute Hochzeit dieses Mannes kein Garant für eine betriebliche Witwenrente.
Eheschließung vor Anspruch auf bAV
Grundsätzlich gelte, dass der Anspruch auf eine Witwenversorgung nur bestehe, wenn die Ehe geschlossen wurde, bevor der Partner Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung hatte. Das sei auch bei Wiederheirat geschiedener Partner so, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG Erfurt, Urteil v. 15.10.2013,3 AZR 294/11). Im konkreten Fall aus Bayern hatte die Frau ihrem Mann ein zweites Mal das Ja-Wort gegeben, als er bereits viele Jahre Betriebsrentner war. Zahlungen an sie stehe die sogenannte Spätehe-Klausel entgegen, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.391
-
Neue Arbeitsverhältnisse
869
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
727
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
502
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
446
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
400
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
386
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
319
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
272
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
271
-
Sozialwahlen sollen digitaler und zugänglicher werden
23.12.2025
-
Bundeskabinett bringt Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung auf den Weg
22.12.2025
-
Neues Vergütungsmodell für Hebammen sorgt für Diskussionen
17.12.2025
-
Verweigerung der Entgeltfortzahlung
16.12.2025
-
Anzeige- und Nachweispflichten
16.12.2025
-
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
16.12.2025
-
Verhalten des Arbeitnehmers
16.12.2025
-
Arbeitsunfähige Arbeitnehmer
16.12.2025
-
GKV setzt auf Digitalisierung für bessere Gesundheitsversorgung
11.12.2025
-
Analyse zeigt großes Potenzial zur Ambulantisierung von Krankenhausfällen
10.12.2025