Witwenrente


Silberne Eheringe
Silberne Eheringe
Große Witwenrente

Keine Vermutung einer Versorgungsehe bei stabilisierter Krebserkrankung

Eine Versorgungsehe wird bei Tod eines Ehepartners kurz nach der Hochzeit und schwerer lebensbedrohlicher Erkrankung bei der Eheschließung vermutet. Als solche gilt eine Krebserkrankung nicht, wenn der Zustand stabil war und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand. Daher kann, auch wenn der Ehepartner 9 Monate nach der Eheschließung stirbt, nicht ohne Weiteres von einer Versorgungsehe ausgegangen werden.