Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o...mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.1 Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Der Beitragsbemessung wird nach § 237 Satz 1 der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 228) zugrunde gelegt. Zu berücksichtigen sind auch Nachzahlungen i. S. des § 228 Abs. 2. Nachträglich kann damit die Beitragspflicht von bereits erhobenen Beiträgen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen entfallen. Dies gilt allerdings nur in den Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 durch Art. 1 Nr. 42 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) i. V. m. Art. 1 § 1 Nr. 2 Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) wegen der Neuor...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.2 Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag

Rz. 8 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, die auf ständigen Arbeiten unter Tage beruhen (sog. Leistungszuschlag gemäß § 85 Abs. 1) richtet sich grundsätzlich nach § 82 Satz 1. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, Renten für Bergleute gemäß § 45 Abs. 1 und 3 sowie kleinen Witwenrenten/Witwerre...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, § 303), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auch Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 33 enthält eine Übersicht aller Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar unabhängig davon, ob sich die jeweilige Anspruchsgrundlage aus den Grundnormen der §§ 35 bis 48 oder den Übergangsregelungen der §§ 235 bis 243, §§ 302 bis 304 ergeben. In Abs. 2 bis 4 der Vorschrift sind die zu leistenden Versicherten- und Hinterbliebenenrenten getrennt nach Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.1 Ermittlung der Monatsrente

Rz. 2 Die Rentenformel zur Ermittlung der Monatsrente (§ 64) ist bei Versicherten, die sowohl in der knappschaftlichen Rentenversicherung als auch in der allgemeinen Rentenversicherung versichert waren, getrennt auf persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie auf persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung anzuwenden. Dies ist z...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.2 Verzinsungszeiträume

Rz. 8 Nach § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 besteht ein Anspruch auf Verzinsung für die Dauer des Erstattungszeitraums (1. Verzinsungszeitraum gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) und für den Zeitraum nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem der vollständige, den gesamten Erstattungszeitraum umfassende Erstattungsantrag beim zuständigen erstattungspflicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.8 Erstattungsanspruch beim Vorhandensein mehrerer vorrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 39 § 104 Abs. 4 regelt Fälle, in denen ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Ansprüche gegen mehrere – dem Grunde nach – vorrangig verpflichtete Leistungsträger geltend machen könnte, weil diese nebeneinander zur Leistung verpflichtet sind, ohne dass eine dieser Sozialleistungen aufgrund von Anrechnungsvorschriften nachträglich ganz oder teilweise wegfällt. Diese...mehr

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FF 03/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / f) Sechste Stufe: Mitverschulden/Witwenrente

Rz. 55 Sollte seitens des Getöteten ein Mitverschulden am Unfall vorliegen, so muss sich der Dritte, der nunmehr die Ansprüche geltend macht, dieses Verschulden anspruchsmindernd gem. §§ 846, 254 BGB zurechnen lassen. Dies geschieht dadurch, dass die Haftungsquote ermittelt wird und entsprechend in den Beispielen bei der Anspruchsberechnung gekürzt wird. Praxistipp Es ist hie...mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Damit eine Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Höhe einer Rente des Versicherten gezahlt werden kann, muss auch Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente bestehen, wobei unerheblich ist, ob während dieses Zeitraums dem Grunde nach Anspruch auf kleine oder große Witwen-/Witwerrente besteht. Überlebende (eingetragene) Lebenspartner sind seit dem 1.1.2005 den Witwen/W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 4 Antrag auf Hinterbliebenenrenten

Der Rentenantrag hat auch Bedeutung für den Beginn der Hinterbliebenenrenten. Diese Renten werden für nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat der Rentenantragstellung nachgezahlt.[1] Praxis-Beispiel Beginn Witwenrente Ein Versicherter verstirbt am 5.5.2025. Er war selbst kein Rentenbezieher. Die Witwe beantragt die Witwenrente am 3.2.2026 am 5.6.2026 Ergebnis: Im Fall a) am...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe...mehr

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§ 12 Anhang / h) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.13: Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.17: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden...mehr

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§ 12 Anhang / n) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.19: Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitversc...mehr

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§ 12 Anhang / p) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.21: Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitversc...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 60 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / e) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 64 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 62 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / g) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 66 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 68 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 70 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / o) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 74 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % v...mehr

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§ 12 Anhang / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.6: Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / m) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 72 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % v...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / q) Doppelverdiener ohne Kinder (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 76 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % ...mehr

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§ 12 Anhang / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.8: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / e) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.10: Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.14: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschu...mehr

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§ 12 Anhang / g) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.12: Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.16: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulde...mehr

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§ 12 Anhang / m) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.18: Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR Mitversc...mehr

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§ 12 Anhang / o) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.20: Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitvers...mehr

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§ 12 Anhang / q) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.22: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente ____________________...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.1 Geldleistungen

Freiwillig Versicherte erhalten z. B. nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld sowie Voll- und Teilrente. Hinterbliebene erhalten bei Tod des Versicherten Rente. Alleiniger Maßstab für die Höhe dieser Geldleistungen ist die frei gewählte Versicherungssumme (Ausnahme: freiwillige Versicherung der Ehrenamtsträger). Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungshöhen...mehr

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Rentenabfindung / 1.1.1 Berechnung des maßgebenden Monatsbetrags

Der Monatsbetrag berechnet sich aus dem Durchschnitt der gezahlten Witwen-/Witwerrente für die letzten 12 Kalendermonate, wenn die Wiederheirat nach Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Sterbemonat des Versicherten erfolgt. Der durchschnittliche Monatsbetrag ergibt sich, indem die Rentenbeträge für die letzten 12 Monate zusammengezählt werden und die Summe durch die Zahl 1...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 61 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / f) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 65 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 63 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / h) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 67 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 69 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 71 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / p) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 75 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % ...mehr