Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.2 Aufteilung von Witwenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Für die Fälle der anzuerkennenden mehreren Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes des/der Rentenansprüche vermittelnden Berechtigten sieht Abs. 2 die endgültige Aufteilung des Rentenanspruchs an die mehreren Witwen oder Witwer vor. Der Rentenanspruch (als Stammrecht) ist aus der Versicherung des Verstorbenen zu berechnen (vgl. § 63 SGB VI und Komm. dort), sodass die Auftei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986, 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986, 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998, 352. ders., Sozialrechtliche Folgen ausländischer Arbeitskämpfe, NZA-BEilage 2006, 67. ders., Neue intern...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 in der Ausgangsfassung des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) enthielt ab dem 1.1.1976 ursprünglich das Anhörungsrecht vor Erlass eines eingreifenden Verwaltungsakts, das mit Art. II § 28 Nr. 1, § 40 Abs. 1 des SGB – Verwaltungsverfahren – v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1.1.1981 aufgehoben und in § 24 SGB X übernommen und dort geregelt wurde. Mit Art. 6 § 6, ...mehr

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Renten / 11.3.1 Grundsätzliches

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nicht nur Versicherten Schutz im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern gewährt auch Hinterbliebenen im Fall des Todes des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für den fehlenden Unterhalt. Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten) sind die kleine Witwen- bzw. Witwerrente, die große Witwen- bzw. Witwerren...mehr

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Renten / 13.1 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Renten aus privaten Rentenversicherungen zählen i. d. R. zu den Leibrenten, da sie ab einem bestimmten Alter und lebenslänglich an eine Person gezahlt werden. Die Zahlungen sind deshalb nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nur i. H. d. Ertragsanteils steuerpflichtig.[1] Der Ertragsanteil berechnet sich bei Leibrenten nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn. Au...mehr

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Renten / 11.3.3 Abfindung und Wiederaufleben einer Witwen-/Witwerrente

Wer eine Witwen-/Witwerrente bezieht und wieder heiratet, erhält keine Hinterbliebenenrente mehr. Es besteht dann aber Anspruch auf eine Rentenabfindung.[1] Witwen- und Witwerabfindungen bei der ersten Wiederheirat sind seit dem Veranlagungszeitraum 2007 steuerfrei.[2] Wird die neue Ehe geschieden oder für nichtig erklärt, lebt die bereits früher gewährte Witwen-/Witwerrente ...mehr

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Renten / 14.3 Private Unterhaltsrenten

Eine private Unterhaltsrente, die nach § 12 Nr. 2 EStG beim Geber nicht abziehbar und beim Empfänger nicht zu versteuern ist, liegt vor, wenn zwischen Personen eine Rente vereinbart wird, und zwar entweder ohne jegliche Gegenleistung oder wenn der Barwert der wiederkehrenden Leistungen mehr als doppelt so hoch ist wie der Wert des übertragenen Vermögens.[1] Praxis-Beispiel Priv...mehr

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Renten / 9.5 Folgerenten

Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, wird bei der Ermittlung des für den Besteuerungsanteil maßgeblichen Prozentsatzes nicht der tatsächliche Beginn der Folgerente herangezogen. Der für die spätere Rente maßgebende Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Rente von dem Jahr des Beginn...mehr

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Renten / 10.4 Veränderung des Jahresbetrags der Rente

Regelmäßige Rentenanpassungen/Rentenerhöhungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des festgeschriebenen Rentenfreibetrags.[1] Rentenerhöhungen werden in voller Höhe dem Besteuerungsanteil der Rente zugerechnet. Eine Ausnahme von der Festschreibung mit der Folge der Anpassung des Rentenfreibetrags macht das Gesetz bei einer "Veränderung des Jahresbetrags der Rente", die keine ...mehr

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Renten / 7 Rentenart abhängig von der Rentenlaufzeit

Je nach Laufzeit der Rente gibt es 2 verschiedene Rentenarten: die Leibrente und die abgekürzte Leibrente. "Leibrenten" sind Renten, die bis zum Lebensende des Bezugsberechtigten gezahlt werden. Die Altersrenten und zum großen Teil auch die Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind solche Leibrenten. Leibrenten gibt es auch im Bereich der privaten Renten und der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Freibetrag für Hinterbliebene (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Stpfl., die bestimmte Hinterbliebenenbezüge erhalten, auf Antrag einen Pauschbetrag i. H. v. 370 EUR (sog. Hinterbliebenen-Pauschbetrag). Seit Einfügung der Regelung in das Gesetz ist der Pauschbetrag unverändert geblieben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass der Regelung lediglich ein Billigkeitscharakter zukommt.[1] Eine Gewä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktivvermögen.

Rn 5 Das Vermögen besteht aus der Summe aller geldwerten Sachen und Rechte, die dem Ehegatten am Stichtag gehörten bzw bereits entstanden waren (BGH FamRZ 22, 425). Zum Stichtag vorhandene Forderungen gegen den anderen Ehegatten rechnen mit zum Anfangsvermögen. Diese Ansprüche müssen aber genau wie andere am Stichtag bereits entstanden sein, ohne dass es auf ihre Fälligkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 27 Ausreichend sein kann Ausübung der Prostitution (Hamm FamRZ 02, 753), gewerbsmäßiger Telefonsex (Karlsr FamRZ 95, 1488), Verletzung der Verpflichtung zur ungefragten Information (Bambg FamRZ 01, 843), nachhaltige massive Behinderung des Umgangsrechts (München FamRZ 98, 750; Nürnberg FamRZ 97, 614). Nicht ausreichend ist der fehlgeschlagene Selbsttötungsversuch (BGH Fam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen für SGB und betriebliche Altersversorgung, Abs 2.

Rn 13 II verweist für Leistungen nach dem SGB auf die mit dem AGG eingeführten § 33c SGB I und § 19a SGB IV. § 33c SGB I verbietet Benachteiligungen (nur) aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung bei Inanspruchnahme sozialer Rechte, § 19a SGB IV , aus allen Gründen des § 1 AGG bei Inanspruchnahme von Leistungen, die Zugang zu allen Formen und alle...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (3) Vom BGH genannte Ausnahmefälle

Rz. 58 Da der BGH ausdrücklich betont hat, dass in Ausnahmefällen auch eine ehebezogene Zuwendung entgeltlich und damit ergänzungsfrei sein kann (siehe Rdn 52), hatte man eigentlich erwartet, dass diese Frage in der kautelarjuristischen Literatur, aber auch in der Rechtsprechung ausführlich behandelt werden würde. Jedoch fehlten hierzu lange Zeit erläuternde Urteile fast völ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechnung der fiktiven Ausgleichsrente (Abs 3).

Rn 9 Gem III 1 bestimmt sich die Höhe des dem ausgleichsberechtigten Ehegatten gegen den Versorgungsträger zustehenden Teilhabeanspruchs nach der schuldrechtlichen Ausgleichsrente, die der Ausgleichsberechtigte nach § 20 von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten verlangen könnte, wenn dieser nicht verstorben wäre. Ausgangspunkt für diese Berechnung ist auch insoweit der Ausgle...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrags-/Regelungslücke als Voraussetzung.

Rn 19 Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung ist eine planwidrige Lücke in der vertraglichen Regelung (BGH NJW 02, 670 [BGH 18.10.2001 - I ZR 91/99]; 11, 2977, 2978 [BGH 14.07.2011 - III ZB 70/10]; NJW-RR 08, 1371, 1372 [BGH 18.06.2008 - VIII ZR 154/06]; NJW 12, 844 [BGH 11.01.2012 - XII ZR 40/10]). Dabei genügen Vorstellungen nur einer Seite, die nicht Bestandteil ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt. (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlan...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Auflösung und Verbrauch von Pensionsrückstellungen

Rz. 106 Für Pensionsrückstellungen gilt der Grundsatz von § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB, wonach Rückstellungen nur aufgelöst werden dürfen, soweit der Grund dafür entfallen ist (Rz 349). Dies gilt auch für Rückstellungen, die aufgrund eines Passivierungswahlrechts gebildet wurden (z. B. Altzusagen nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB). Rz. 107 Eine Auflösung einer Pensionsrückstellung ist dan...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Wiederheirat

Rz. 159 Spezielle Tabellen berücksichtigen für die Unterhaltsschadenregulierung auch die mögliche Wiederverheiratung der hinterbliebenen Witwen und Witwer.[152] Rz. 160 Schlund/Schneider [153] vertreten hierzu, dass der Kapitalisierungsfaktor wegen der Wiederverheiratungsmöglichkeit erheblich zu vermindern ist. Verwiesen wird auf Erfahrungswerte aus der Schweiz,[154] nach dene...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 543 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 544 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SGB VII) wird nach dem Tode ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. Gerichtsverfahren

Rz. 212 Soweit die Kapitalabfindung durch Urteil ausgesprochen wird, muss das erkennende Gericht nachvollziehbar darlegen, von welchen künftigen wirtschaftlichen Faktoren es bei der Schätzung nach § 287 ZPO ausgeht.[173] Rz. 213 Der Berechtigte soll (so der BGH [174] für die gerichtliche Kapitalisierung) denjenigen Kapitalbetrag erhalten, der – ausgerichtet an den individuelle...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 546 Anders als beim RVT bzw. UVT (Rdn 543 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[451] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Drittleistung

Rz. 183 Ob und wie lange der Drittleistungsträger seinerseits welche Leistungen erbringen muss, richtet sich nach seiner Rechtsbeziehung (Leistungsbeziehung) zu seinem Partner (versicherte/mitversicherte Person, Arbeitnehmer, Beamter pp.). Rz. 184 Die Leistungsverpflichtung kann zeitlich kürzer sein als der Schadenersatzanspruch (z.B. Lohnfortzahlung nur für sechs Wochen, Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 8 Anrechnungsbetrag

Das den Freibetrag übersteigende berücksichtigungsfähige Einkommen wird nur zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der so ermittelte Anrechnungsbetrag ist von der Rente abzuziehen. Praxis-Beispiel Witwe mit einem Kind Eine Witwe bezieht eine große Witwenrente. Gleichzeitig steht sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und erhält monatlich einen Bruttolohn in Höhe von 2.50...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 493 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[384] Rz. 494 Über den fiktiven...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträgen auf Zusatzversorgungsleistungen). Es kommt auf die Vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1598). Neufassung von Abs. 1 Satz 3 (vgl. Rz. 3). ab 1.1.2012 durch das...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 18 Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf kleine als auch auf große Witwenrenten oder Witwerrenten. Rz. 19 Auch zu einer Witwenrente oder Witwerrente nach § 46 Abs. 3 oder zu einer nach § 307a Abs. 6 Satz 1 abgeleiteten Witwenrente oder Witwerrente kann ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden, wenn kein Fall i. S. d. § 255 Abs. 1 und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 67 Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass gemäß § 264b Abs. 2 (i. d. F. v. 19.2.2002, gültig bis 31.12.2012) die dort genannten Fallkonstellationen von Witwenrenten vom Bezug des Zuschlags zur Witwenrente nach § 78a ausgeschlossen sind. Da die Bezieher von Witwenrenten bei sog. Altehen nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht ohnehin eine höher...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Stand: 31.7.2023, Anm. 2). Rz. 16 In Anl...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind i. d. R. n...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 68 Sofern die Zuordnung einer Erziehungszeit zu einem Elternteil strittig ist und diese in einem Gerichtsverfahren nach § 56 Abs. 2 geklärt werden muss, ist der andere Elternteil i. S. d. § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (zu den Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung vgl. BSG, Urteil v. 11.5.2011, B 5 R 22/10 R). Rz. 68a Aufgrund der ab 1.7.2023 bereits angeglich...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Vorschriften

Rz. 13 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 88a (Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten) und in § 264c (Zuschlag bei Hinterbliebenenrente) i. d. F. v. 5.12.2012, der übergangsrechtlich bis 30.6.2024 eine Sonderregelung für Entgeltpunkte Ost enthält. Erhalten Kindererziehungszeiten ausschließlich Entgeltpunkte (Ost), besteht auch der Zuschlag nach § 78a aus persön...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1 Anzahl der Zuschlagsmonate (Abs. 1)

2.1.1 Tatsächliche Erziehungsdauer (Satz 1) 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. ins...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.4 Kein Zuschlag (Satz 4)

Rz. 40 Beträgt der Rentenartfaktor mindestens 1,0, scheidet nach Satz 4 eine Erhöhung des Zuschlags ausdrücklich aus.mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1 Tatsächliche Erziehungsdauer (Satz 1)

2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Sta...mehr