Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

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Renten / 13.1 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Lebenslange Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen fallen steuerlich nicht unter die Basisversorgung; sie werden daher nicht mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, sondern nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb als sonstige Einkünfte erfasst.[1] Der Ertragsanteil hängt bei lebenslangen Lei... mehr

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Renten / 11.3.4 Abfindung und Wiederaufleben einer Witwen-/Witwerrente

Wer eine Witwen-/Witwerrente bezieht und wieder heiratet, erhält keine Hinterbliebenenrente mehr. Es besteht dann aber Anspruch auf eine Rentenabfindung. Bei erster Wiederheirat wird die laufende Witwen- oder Witwerrente mit dem 24–fachen Monatsbetrag abgefunden; maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt der in den letzten 12 Kalendermonaten gezahlten Rente.[1] Witwen- u... mehr

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Renten / 14.3 Private Unterhaltsrenten

Eine private Unterhaltsrente, die nach § 12 Nr. 2 EStG beim Geber nicht abziehbar und beim Empfänger nicht zu versteuern ist, liegt vor, wenn zwischen Personen eine Rente vereinbart wird, und zwar entweder ohne jegliche Gegenleistung oder wenn der Barwert der wiederkehrenden Leistungen mehr als doppelt so hoch ist wie der Wert des übertragenen Vermögens.[1] Praxis-Beispiel Priv... mehr

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Renten / 10.4 Veränderung des Jahresbetrags der Rente

Regelmäßige Rentenanpassungen/Rentenerhöhungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des festgeschriebenen Rentenfreibetrags.[1] Rentenerhöhungen werden in voller Höhe dem Besteuerungsanteil der Rente zugerechnet. Eine Ausnahme von der Festschreibung mit der Folge der Anpassung des Rentenfreibetrags macht das Gesetz bei einer "Veränderung des Jahresbetrags der Rente", die keine ... mehr

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Renten / 7 Rentenart abhängig von der Rentenlaufzeit

Je nach Laufzeit der Rente gibt es 2 verschiedene Rentenarten: die Leibrente und die abgekürzte Leibrente. "Leibrenten" sind Renten, die bis zum Lebensende des Bezugsberechtigten gezahlt werden. Sie enden immer mit dem Tod des Rentenempfängers. Die Altersrenten und zum großen Teil auch die Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind solche Leibrenten. Leibrenten g... mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung für Angehörige des Auftraggebers

Rz. 20 In den beiden ersten Urteilen, in denen der BGH[74] echten Anwaltsverträgen im Ergebnis Schutzwirkung für Dritte zugebilligt hat, hat er seine Bedenken betont, Dritte in den Schutzbereich der vertraglichen Hauptpflicht des Rechtsanwalts, seinem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, einzubeziehen; späteren Entscheidungen des BGH sind solche Bedenken nicht mehr ... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Witwenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen gelten, sind auf Witwenrenten nicht anzuwenden. Hier liegt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür vor, dass die Rente bei Eintritt der Voraussetzungen in Anspruch genommen und die Kapitalgesellschaft daher belastet wird. Die Rückstellung ist daher entsprechend ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss

Rn. 490 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einnahmen sind innerhalb des Kj zugegangen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Hierbei bezeichnet Zufluss die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl BFH BStBl II 1986, 342). Das gilt auch für Zahlungen an bzw über Dritte (BFH BStBl III 1964, 329; FG BaWü EFG 2013, 435), auch auf ein (verdecktes) ausländisches Tr... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei... mehr

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Rentenantrag / 4 Antrag auf Hinterbliebenenrenten

Der Rentenantrag hat auch Bedeutung für den Beginn der Hinterbliebenenrenten. Diese Renten werden für nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat der Rentenantragstellung nachgezahlt.[1] Praxis-Beispiel Beginn Witwenrente Ein Versicherter verstirbt am 5.5.2025. Er war selbst kein Rentenbezieher. Die Witwe beantragt die Witwenrente am 3.2.2026 am 5.6.2026 Ergebnis: Im Fall a) am... mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 8 Anrechnungsbetrag

Das den Freibetrag übersteigende berücksichtigungsfähige Einkommen wird nur zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der so ermittelte Anrechnungsbetrag ist von der Rente abzuziehen. Praxis-Beispiel Witwe mit einem Kind Eine Witwe bezieht eine große Witwenrente. Gleichzeitig steht sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und erhält monatlich einen Bruttolohn in Höhe von 2.50... mehr

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Beitragspflichtige Einnahmen / 1.1.1 Rangfolge der Einnahmearten

Nacheinander sind unter den genannten Voraussetzungen der Beitragspflicht zu unterwerfen: das Arbeitsentgelt, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird diese nicht erreicht, dann der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, wiederum max. in Summe bis zur BBG der KV. Wird diese nicht erreicht, dann das Arbeitseinkommen, max. in Summe bis zur BBG der KV. Paralle... mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 1.1.2 Vorzeitige Altersrente

Altersrenten können dann vorzeitig mit Rentenabschlägen beansprucht werden, wenn nach der Anspruchsnorm der jeweiligen Rentenart eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist. In diesem Zusammenhang ist die Anhebung der Altersgrenzen zu beachten. Gegenwärtig kommen für die vorzeitige Inanspruchnahme ausschließlich die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente ... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Grundsicherungsgeld-Verordnung (GrusiGV)

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrusiGV) § 1 Nr. 1 GrusiGV bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt insoweit auch ... mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 GrusiGV

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrusiGV) § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrusiGV bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 Abs. 6 den... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Grundsicherungsgeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 GrusiGV mit Wirkung zum... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Steueränderungsgesetz 2025 v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 363) mit Wirkung zum 1.1.2026. Die begünstige... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Auflösung und Verbrauch von Pensionsrückstellungen

Rz. 106 Für Pensionsrückstellungen gilt der Grundsatz von § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB, wonach Rückstellungen nur aufgelöst werden dürfen, soweit der Grund dafür entfallen ist (Rz. 351). Dies gilt auch für Rückstellungen, die aufgrund eines Passivierungswahlrechts gebildet wurden (z. B. Altzusagen nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB). Rz. 107 Eine Auflösung einer Pensionsrückstellung ist da... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 GrusiGV). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht mehr auf... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.8 Berücksichtigung von Einkommen beim Bedarf

Rz. 190 In besonderen Fällen ist Einkommen direkt beim Bedarf zu berücksichtigen. Das gilt nach Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen bei der Übernahme von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch einen Verwandten für den Leistungsberechtigten (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 19.5.2017, L 11 AS 638/13). In einem Rechtsstreit über die Begrenzung des Zuschusses zur ... mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Ver... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor alle... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.5 Sonderfragen bei Invaliditätsrenten und bei der Hinterbliebenenversorgung

Tz. 700 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Dem Grunde nach bestehen gegen die Anerkennung von Invaliditätsrenten (= Versorgungszusage für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) bei Ges-GF keine Bedenken. Dies gilt auch für beherrschende Ges-GF. Auf eine klare Vereinbarung ist allerdings zu achten. Die Auszahlung einer Versorgung kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesellscha... mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag

Zusätzlich werden – nur im Fall eines Erwerbs von Todes wegen – zur Berücksichtigung der besonderen Versorgung der Hinterbliebenen für den Ehegatten, den Lebenspartner und den unterhaltspflichtigen Kindern sog. besondere Versorgungsfreibeträge gewährt. Besonderer Versorgungsfreibetrag mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.6 Anrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 17 Das den Freibetrag übersteigende Einkommen (das anrechenbare Einkommen) wird gemäß Abs. 2 Satz 3 i. H. v. 40 % auf die Rente angerechnet. Eine Rente wird somit nur in dem Umfang gezahlt, als diese 40 % des anrechenbaren Einkommens übersteigt. Die nur teilweise Anrechnung des Einkommens soll dem Berechtigten Anreiz zur weiteren Ausübung einer Erwerbstätigkeit bieten. B... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.9 Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente (Abs. 4)

Rz. 20 Der Fall des Zusammentreffens einer Erziehungsrente (§ 47) mit einer Hinterbliebenenrente bedurfte einer speziellen Regelung, weil die Erziehungsrente als Rente wegen Todes der Einkommensanrechnung gemäß § 97 unterliegt. Andererseits aber stellt die Erziehungsrente, die aus der eigenen Versicherung des Berechtigten geleistet wird, auch Einkommen i. S. d. § 18 a SGB IV... mehr

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Sauer, SGB II § 19 Grundsic... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Grusi... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeite... mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ... mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.1 Zurechnungszeit bei Folgerenten

Rz. 8 Die in einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrente enthaltene Zurechnungszeit ist bei Berechnung von Folgerenten (z. B. Regelaltersrente, Hinterbliebenenrente) gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Dadurch sollen einerseits versicherungsrechtliche Lücken geschlossen werden, die durch den Rentenbezug entstanden sind. Anderer... mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra... mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o... mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.1 Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Der Beitragsbemessung wird nach § 237 Satz 1 der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 228) zugrunde gelegt. Zu berücksichtigen sind auch Nachzahlungen i. S. des § 228 Abs. 2. Nachträglich kann damit die Beitragspflicht von bereits erhobenen Beiträgen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen entfallen. Dies gilt allerdings nur in den Fälle... mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1 und 3), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, 4 und 5 § 303, § 303a), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2, Abs. 3 bis 6, § 304). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auc... mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.2 Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag

Rz. 8 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, die auf ständigen Arbeiten unter Tage beruhen (sog. Leistungszuschlag gemäß § 85 Abs. 1) richtet sich grundsätzlich nach § 82 Satz 1. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, Renten für Bergleute gemäß § 45 Abs. 1 und 3 sowie kleinen Witwenrenten/Witwerre... mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche... mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.1 Ermittlung der Monatsrente

Rz. 2 Die Rentenformel zur Ermittlung der Monatsrente (§ 64) ist bei Versicherten, die sowohl in der knappschaftlichen Rentenversicherung als auch in der allgemeinen Rentenversicherung versichert waren, getrennt auf persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie auf persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung anzuwenden. Dies ist z... mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.2 Verzinsungszeiträume

Rz. 8 Nach § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 besteht ein Anspruch auf Verzinsung für die Dauer des Erstattungszeitraums (1. Verzinsungszeitraum gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) und für den Zeitraum nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem der vollständige, den gesamten Erstattungszeitraum umfassende Erstattungsantrag beim zuständigen erstattungspflicht... mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.8 Erstattungsanspruch beim Vorhandensein mehrerer vorrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 39 § 104 Abs. 4 regelt Fälle, in denen ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Ansprüche gegen mehrere – dem Grunde nach – vorrangig verpflichtete Leistungsträger geltend machen könnte, weil diese nebeneinander zur Leistung verpflichtet sind, ohne dass eine dieser Sozialleistungen aufgrund von Anrechnungsvorschriften nachträglich ganz oder teilweise wegfällt. Diese... mehr

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FF 03/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen für die Praxis

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / f) Sechste Stufe: Mitverschulden/Witwenrente

Rz. 55 Sollte seitens des Getöteten ein Mitverschulden am Unfall vorliegen, so muss sich der Dritte, der nunmehr die Ansprüche geltend macht, dieses Verschulden anspruchsmindernd gem. §§ 846, 254 BGB zurechnen lassen. Dies geschieht dadurch, dass die Haftungsquote ermittelt wird und entsprechend in den Beispielen bei der Anspruchsberechnung gekürzt wird. Praxistipp Es ist hie... mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Damit eine Hinterbliebenenrente für das Sterbevierteljahr in Höhe einer Rente des Versicherten gezahlt werden kann, muss auch Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente bestehen, wobei unerheblich ist, ob während dieses Zeitraums dem Grunde nach Anspruch auf kleine oder große Witwen-/Witwerrente besteht. Überlebende (eingetragene) Lebenspartner sind seit dem 1.1.2005 den Witwen/W... mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 61 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / f) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 65 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 63 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / h) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 67 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 69 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %... mehr