Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 244 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue... mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig... mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–36] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Bereiche unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–18 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswär... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Witwen- oder Witwerrente

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stirbt ein Rentenberechtigter der GRV oder anderer Anbieter einer Basisversorgung (> Rz 107), so erwirbt die Witwe oder der Witwer einen eigenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (vgl § 46 Abs 1 SGB VI). Sie ist eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beit... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Anrechenbare Einkünfte und Abzugsposten

Rz. 1752 Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltsgläubiger nur dann bedürftig ist, wenn er mit seinen prägenden und nichtprägenden Einkünften[1891] und durch Verwertung seines Vermögens den ihm zustehenden vollen Unterhalt nicht erreicht.[1892] Rz. 1753 Während im Rahmen des Bedarfs und beim Pflichtigen im Rahmen der Feststellung der Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers zwis... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Renten, Pensionen

Rz. 1476 Die Grundsätze der Surrogationsrechtsprechung seit der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001[1561] führen dazu, dass dann, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte aus Altersgründen nach der Ehe keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt, sondern eine Altersversorgung bezieht, auch diese Rente oder Pension als Surrogat in die Bedarfsberechnung einzustellen ist. Dabei kommt es ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter... mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.2 Verfahrenseinleitung von Amts wegen

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 2 ist ein Antrag entbehrlich, wenn nur noch eine niedrigere Rente zu leisten ist. Die Eröffnung des Verfahrens von Amts wegen kommt dann in Betracht, wenn z. B. im Rahmen einer Altersrente, die als Teilrente in Anspruch genommen wird, aufgrund eines größeren Hinzuverdienstes nur noch eine kleinere Teilrente beansprucht werden kann oder statt einer groß... mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.8 Gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 115 Abs. 6 Satz 2 SGB VI

Rz. 11 Die Richtlinie lautet: Nach § 115 Abs. 6 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – sollen die Träger der Rentenversicherung die Berechtigten in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen. In Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund kann bestimmt werden,... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung des Deckungskapitals

Rn. 36 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Deckungskapital lt § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 1 EStG ergibt sich durch Multiplikation des Jahresbetrags der lebenslänglich laufenden Leistung mit einem altersabhängigen Vervielfältiger aus der Tabelle in der Anlage 1 zu § 4d Abs 1 EStG. Den Jahresbetrag erhält man, indem man die Beträge addiert, die nach dem Stand bei Leistungsbeginn ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbrechtliche Anordnungen

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn, der nach dem Tode des ArbN gezahlt wird, ist bei seinen Erben nach deren steuerlichen Merkmalen zu erfassen, s Rn 27ff. Erfolgen nach dem Tod des ArbG Zahlungen durch dessen Rechtsnachfolger an den ArbN, so sind diese Beträge, wenn sie auf dem Dienstverhältnis beruhen, beim ArbN als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegen nicht d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leistungsanwärter: nur Hinterbliebenenversorgung zugesagt (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Kasse nur Hinterbliebenenversorgung gewährt, galt gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2 Hs 2 EStG in seiner bis vor 2018 geltenden Fassung Zitat "als Leistungsanwärter jeder ArbN oder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der am Schluss des Wj, in dem die Zuwendung erfolgt, das 27. Lebensjahr vollendet hat und dessen Hinterbliebene ... mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Pensionsvereinbarung

Rz. 142 Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird ergänzend zu dem Dienstvertrag vom _________________________ vereinbart, dass die Gesellschaft Versorgungsleistungen nach folgenden Bestimm... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Gewährung von Witwen- und Witwerrenten

Rz. 474 Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber, beim Tode einer weiblichen Arbeitnehmerin dem überlebenden Ehegatten eine Witwerrente zu zahlen, wenn die betriebliche Versorgungsregelung im umgekehrten Fall eine Witwenrente vorsieht (BAG v. 5.9.1989 – 3 AZR 575/88, NZA 1990, 271). mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Sicherungsmöglichkeiten für nicht gesetzlich insolvenzgeschützte Pensionen

Rz. 721 Für den Fall, dass eine Insolvenzsicherung über den PSV nach den vorstehenden Ausführungen nicht möglich ist, bietet sich als Ausweg eine Lösung auf privatrechtlicher Basis an (vgl. Doetsch/Lenz, S. 25 ff.; Langohr-Plato/Teslau, INF 1999, 400 ff.). Die Gesellschaft schließt – zur Finanzierung der betrieblichen Versorgungszusage – eine Lebensversicherung (Rückdeckungs... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Witwenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen gelten, sind auf Witwenrenten nicht anzuwenden. Hier liegt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür vor, dass die Rente bei Eintritt der Voraussetzungen in Anspruch genommen und die Kapitalgesellschaft daher belastet wird. Die Rückstellung ist daher entsprechend ... mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.5 Berechnung von Renten für Teilmonate

Rz. 10 Bei der Ermittlung des für einen Teilmonat zu zahlenden Rentenbetrags (z. B. Beginn der Hinterbliebenenrente mit dem Todestag eines Versicherten gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2, Zahlung von befristeten Renten bei Vorliegen der in § 101 Abs. 1a genannten Voraussetzungen, Aufteilung von Rentennachzahlungen bei Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 bis 106 SGB X) ist der Berechnun... mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.3 Rentensplitting bei Tod eines Ehegatten vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2

Rz. 27 Bei Vorliegen der in § 120a Abs. 2 genannten persönlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen besteht auch dann Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting allein herbeiführe... mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.2 Probeberechnungen und Splittingbescheid

Rz. 65 Ein Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2, kann sich bei laufendem Bezug von Versichertenrenten nur für einen der Beteiligten positiv auswirken; die Gesamtversorgung der Ehegatten/Lebenspartner wird nach Durchführung eines Rentensplittings – bei identischen Zugangsfaktoren (§ 77) – gleich hoch sein; soweit den Berechnungen der V... mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.2 Anspruch auf Erziehungsrente nach Rentensplitting

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) zum 1.7.1977 findet bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters und Invalidität zwischen den Eheg... mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb... mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 11. Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen)

Rz. 169 Muster 21.14: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen) Muster 21.14: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächt... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Übergabevertrag und Kürzung sozialrechtlicher Bezüge

Rz. 98 Aufgrund der unüberschaubaren Gesetzesmaterie und der ständigen Änderungen kann hier nur ein Problemabriss gegeben werden, um das Problembewusstsein zu schärfen.[258] Den Anspruch einer vollständigen Darstellung erhebt Nachfolgendes nicht. Rz. 99 Haben der Übergeber und sein Ehegatte Versorgungsrechte/Gegenleistungen durch Übergabevertrag vereinbart, drohen u.U. folgen... mehr

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Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage - betriebliche Veranlassung

Leitsatz Eine Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn eine im Voraus getroffene klare und zivilrechtliche wirksame Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft vorliegt. Eine betriebliche Ver... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors... mehr

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§ 24 Anhang / VII. Muster: Klage zum Unterhaltsschaden

Rz. 20 Muster 6: Klage zum Unterhaltsschaden Muster: Klage zum Unterhaltsschaden An das Landgericht __________________________________________________ Klage beide wohnhaft _________________________, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf... mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod... mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / II. Tod eines Ehegatten vor Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens

Im Scheidungsverfahren ist von Amts wegen (§§ 137 Abs. 2 Satz Nr. 1 und Satz 2 FamFG) ein Versorgungsausgleichsverfahren zu führen. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen und stirbt einer der Ehegatten, gilt das Scheidungsverfahren als erledigt (§ 131 FamFG). Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 BGB) und über i... mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 2 Anmerkung

Der XII. Senat des BGH differenziert mit seinem Beschl. v. 1.3.2023 (XII ZB 18/22) die Rechtsprechung zur Vermutung fehlenden Verschuldens bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 2 FamFG/§ 233 S. 2 aus. Danach greift die Vermutung fehlenden Verschuldens bei falscher Rechtsbehelfsbelehrung trotz Tätigkeit eines Anwalts, wenn dieser k... mehr

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Jansen, SGB VI § 299 Anrech... / 2.2 Keine Berücksichtigung der Rente

Rz. 4 Die Leistung für Kindererziehung ist keine Rente, sondern eine Sozialleistung eigener Art (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f SGB I). Dem steht nicht entgegen, dass sie als Zuschlag zur Rente gezahlt wird. Die die Renten betreffenden gesetzlichen Vorschriften finden auf die Kindererziehungsleistung somit keine Anwendung. Das hat insbesondere zur Folge, dass die Zahlung einer K... mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / IV. Gründe für die vorzeitige Aufhebung

Eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Denkbar sind Fälle, in denen die Ehegatten eine Scheidung nicht wünschen – z.B., damit der andere Ehegatte sich nicht auf eigene Kosten krankenversichern muss, oder weil ein Anspruch auf Witwenrente erhalten bleiben soll. Ist dann der Ehegatte nicht zu einer notariell zu beurkunde... mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.11 Rentenverpflichtungen

Rz. 99 Bei einer Rente fließen aus einem sog. Stammrecht regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen. Die Laufzeit der Rente richtet sich entweder nach der Lebenszeit eines Menschen (Leibrente) oder sie ist zeitlich begrenzt (Zeitrente). Rz. 100 Typische Fälle von Rentenverpflichtungen sind Kaufpreisschulden, die als Leib- oder Zeitrente geleistet we... mehr

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Jansen, SGB VI § 228 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rentenversicherungsrecht sind wegen der Bedeutung des gesamten Versicherungslebens Sachverhalte relevant und somit regelungsbedürftig, die zum Teil weit in die Vergangenheit zurückreichen (z. B. Regelungen über die Behandlung von Zeiten des Kriegsdienstes als Ersatzzeit). Gleiches gilt für Sachverhalte, die nur noch übergangsweise Bedeutung haben (z. B. Altersrente ... mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.4 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten in Übergangsfällen

Rz. 10 Durch das AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl I S. 403) wurde der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung bei Berechnung von Witwen-/Witwerrenten nach Ablauf der ersten 3 Kalendermonate nach dem Todesmonat eines Versicherten (sog. Sterbevierteljahr) mit Wirkung zum 1.1.2002 von 0,8 auf 0,7333 abgesenkt (§ 82 Satz 1 Nr. 7 i. d. F. bi... mehr

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Jansen, SGB VI § 272a Fälli... / 2.3 Vertrauensschutz für Folgerenten

Rz. 9 Für Folgerenten, die in unmittelbarem Anschluss an eine Vorrente mit Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 zu leisten sind, bestimmt Abs. 2 der Vorschrift, dass auch diese Renten weiterhin im Voraus zu leisten sind. Hierbei kann es sich im Einzelnen z. B. um folgende Konstellationen handeln: Versichertenrente mit Rentenbeginn nach dem 31.3.2004 und Auszahlung dieser Rente an St... mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.1 Besitzschutz für Berechtigte im Ausland

Rz. 5 Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, erhalten die ihnen nach den Vorschriften des SGB VI zustehende Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie diesen nach dem Fünften Kapitel des SGB VI gleichstellten Beitragszeiten (§§ 70, 256 bis 256c, 259a) einschließlich der Entgeltpunkte ... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.1 Kleine Witwenrente/Witwerrente ohne Beschränkung der Anspruchsdauer

Rz. 2 Nach § 46 Abs. 1 Satz 2, der durch das AVmEG mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 1 Nr. 6, Art. 12 Abs. 1 AVmEG) in das SGB VI eingefügt worden ist, wird eine kleine Witwenrente/Witwerrente für längstens 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats geleistet, in dem der versicherte Ehegatte gestorben ist. Der Gesetzgeber unterstellt hierbei, dass ein hinterbliebener Ehegatte, d... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.4 Altersgrenze für einen Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente

Rz. 12 Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ist die Regelaltersgrenze mit Wirkung zum 1.1.2008 von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben worden (§ 35 Satz 2; beachte hierzu auch die Übergangsregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß § 235). Infolge dieser Rechtsänderung wurde die in § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 enthaltene Altersgrenze fü... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.3 Witwenrente/Witwerrente trotz kurzer Dauer der Ehe/Lebenspartnerschaft

Rz. 11 Seit dem 1.1.2002 (Inkrafttreten des AVmEG) haben Witwen/Witwer grundsätzlich keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Ehegatten, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr angedauert hat (§ 46 Abs. 2a). Durch diese Neuregelung wird der Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente ausgeschlossen, wenn das überwiegende Ziel der Eheschließung... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwenrente und Witwerrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 Nr. 43, Art. 24 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) zum 1.1.2001 in Kraft getreten. Sie enthielt bis zum 31.12.2001 ausschließlich Regelungen zum Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigk... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2 Große Witwenrente/Witwerrente bei Erwerbsminderung

Rz. 3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum 31.12.2000 in Abhängigkeit vom Leistungsvermögen eines Versicherten als Renten wegen Berufsunfähigkeit (§ 43 i. d. F. bis 31.12.2000) oder als Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (§ 44 i. d. F. bis 31.12.2000) geleistet. Bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigke... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 Nr. 43, Art. 24 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) zum 1.1.2001 in Kraft getreten. Sie enthielt bis zum 31.12.2001 ausschließlich Regelungen zum Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit i. S. d. § 43 A... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 ist eine Übergangsregelung zu § 46 Abs. 1 Satz 2, der seit dem 1.1.2002 (Inkrafttreten des AVmEG) eine Beschränkung des Anspruchs auf kleine Witwenrente/Witwerrente auf 24 Kalendermonate nach dem Todesmonat eines Versicherten vorsieht. Abweichend von § 46 Abs. 1 Satz 2 regelt § 242a Abs. 1, dass eine kleine Witwenrente/Witwerrente ohne zeitliche Beschränkung z... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.1 Berufsschutzregelung gemäß § 240 Abs. 2

Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des § 242a Abs. 2 Nr. 1 gilt für hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner, die vor dem 2.1.1961 geboren sind und damit im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen der Erwerbsminderungsrenten ihr 40. Lebensjahr bereits vollendet hatten. Für diesen Personenkreis soll die bis zum 31.12.2000 in § 43 Abs. 2 enthaltene Berufsschutzregelu... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2... mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kleine Witwenrente/Witwerrente ohne Beschränkung der Anspruchsdauer Rz. 2 Nach § 46 Abs. 1 Satz 2, der durch das AVmEG mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 1 Nr. 6, Art. 12 Abs. 1 AVmEG) in das SGB VI eingefügt worden ist, wird eine kleine Witwenrente/Witwerrente für längstens 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats geleistet, in dem der versicherte Ehegatte gestorben ist. De... mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7 Rückzahlungsverpflichtung für nach dem Todesmonat zu Unrecht gezahlte Geldleistungen

Rz. 23 Abs. 3 und 4 regeln die Rückzahlungsverpflichtung von Geldinstituten oder Dritten (Empfänger, Verfügende oder Erben) für Geldleistungen, die ein Rentenversicherungsträger für Zeiten nach dem Todesmonat eines Leistungsberechtigten zu Unrecht gezahlt hat. Zu den Geldleistungen i.S.v. Abs. 3 und 4 zählen insbesondere Versicherten- und Hinterbliebenenrenten, Zuschüsse zu den... mehr