Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.3 Steigerungsbeträge bei Aufteilung von Witwenrenten oder Witwerrenten auf mehrere Berechtigte (Abs. 3)

Rz. 33 Bei einer Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte i. S. d. § 91 hält Abs. 3 eine entsprechende Regelung bereit und ordnet an, dass im gleichen Verhältnis auch hierzu gezahlte Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung aufgeteilt werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift betrifft die in § 243 (Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten) genannten Renten nach dem letzten und vorletzten geschiedenen Ehegatten (vgl. auch GRA der DRV zu § 268 SGB VI, Stand: 11.8.2015, Abschn. 2). Rz. 7 Geschiedenenrenten werden im Unterschied zu den anderen Hinterbliebenenrenten (§ 9...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.1 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1, 2) sichert für Rentenbezugszeiten nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres auch bei Todesfällen ab 1.1.2002 den bis zum 31.12.2001 geltenden günstigeren Rentenartfaktor von 0,6 (= 60 % der Vollrente des Verstorbenen) anstelle von 0,55 (= 55 % der Vollrente des Verstorbenen, vgl. § 67 Nr. 6) zu. Rz. 7 Abs. 1 sieht dabe...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3 Vorgängervorschriften finden sich in § 67 Abs. 4 AVG und § 1290 Abs. 4 RVO.mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 3 Literatur

Rz. 10 Steinwedel, Probleme der §§ 48, 45 SGB X anlässlich eines Rechtsstreits um Geschiedenenwitwenrente – Anmerkung zu SG Braunschweig, Urteil v. 27.2.2018 – S 60 R 498/14, jurisPR-SozR 16/2018 Anm. 6.mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 § 268 ist eine Sonderregelung zu § 99 Abs. 2.mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a. 1.2 Vorgängervorschriften Rz. 3 Vorg...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.1 Anrechnung bei Auflösung (Satz 1)

Rz. 31 Nach § 90 Abs. 1 werden auf eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten für denselben Zeitraum bestehende Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegatten angerechnet. Nach Satz 1 werden hiervon auch die zu einer Witwenrente oder Witwerrente geleisteten Steigerungsbeträge erfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion

Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Abschn. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Regelaltersrente im Anschluss an eine Rente wegen Berufsunfähigkeit o...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (eingefügt durch Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss, BT-Drs. 11/5490 S. 163, hier noch § 261a im Gesetzesentwurf). Zu den Gesetzesmotiven vgl. auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268 erfassen. Die GRA der DRV zu § 268 hat den Stand 11.8.2015 (i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a.mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.2 Rentenartfaktor für sog. Geschiedenenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Witwen und Witwer erhalten für die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod ihres Ehegatten über den entsprechend höheren Rentenartfaktor von 1,0 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung 1,3333) Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente des Versicherten (Rente für das sog. Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 5 und 6 bzw. § 82 Nr. 6 und 7)...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 269b verdrängt als Sonderregelung § 107 und korrespondiert mit § 242a, der unter den dort genannten Voraussetzungen als Übergangsvorschrift den Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente auch ohne Beschränkung auf 24 Kalendermonate – wie es nach § 46 Abs. 1 Satz 2 vorgesehen ist – regelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 3 Literatur

Rz. 20 N.N., Wiederheirat mitteilen – Rückzahlung der Witwenrente droht, Seniorenrecht aktuell 2017, 74. Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes – Urteil des BSG v. 17.4.2012 (B 13 R 15/11 R) zur Anrechnung von Verletztenrente, LSV RdSchr L 85/2012. Weber-Grellet, Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen dop...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 3 Rechtsprechung

Rz. 36 Notwendig aber auch zureichende Voraussetzung für den Anspruch auf Steigerungsbetrag ist ein Bestehen des Rentenanspruchs dem Grunde nach (Stammrecht); die Steigerungsbeträge sind daher selbst dann durch die DRV Bund zu zahlen, wenn ein Zahlungsanspruch z. B. auf die große Witwenrente wegen einer Einkommensanrechnung nach § 97 auf Null herabgesetzt wäre: BFH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick

Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient dem Vertrauensschutz, der aus § 242a fließt. Da...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 7 Die Stichtagsregelung des Abs. 1 Satz 1 (gewöhnlicher Aufenthalt am 18.5.1990) und die Beschränkung auf vor dem 1.1.1937 geborene Versicherte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar weder wegen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG noch wegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Rz. 8 Die Sonderregelung gilt nur für Versicherte der Geburtsjahrgänge...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.4 Steigerungsbeträge – Voraussetzungen

Rz. 14 Die zusätzliche Absicherung bestand bzw. besteht nach Abs. 1 Satz 1 in dem sog. Steigerungsbetrag, der die spätere Rente durch eine Zusatzleistung erhöht. Die Steigerungsbeträge werden zusätzlich zu einer Rente aus Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Grundbeiträgen erbracht. Rz. 15 Voraussetzung für Steigerungsbetrag ist insoweit, dass überhaupt ein Rentenanspruch nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.4 Vollständige Rentenangleichung Ost-West

Rz. 4b Mit den Verträgen zur Herstellung der Deutschen Einheit ist festgelegt worden, dass auch für die Renten im Beitrittsgebiet der Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit gelten soll. In Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) wurde vereinba...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / IV. Schadenskongruenz

Rz. 9 Gem. § 116 SGB X gehen nur diejenigen Schadensersatzansprüche auf den betreffenden Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger über, die mit der von ihm erbrachten Sozialleistung sachlich und zeitlich "kongruent", also art- und wesensgleich sind. Nur wenn der Kostenträger eine "der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienende" Sozialleistung erbracht hat, löst dies...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.2 Aufteilung von Witwenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Für die Fälle der anzuerkennenden mehreren Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes des/der Rentenansprüche vermittelnden Berechtigten sieht Abs. 2 die endgültige Aufteilung des Rentenanspruchs an die mehreren Witwen oder Witwer vor. Der Rentenanspruch (als Stammrecht) ist aus der Versicherung des Verstorbenen zu berechnen (vgl. § 63 SGB VI und Komm. dort), sodass die Auftei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986, 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986, 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998, 352. ders., Sozialrechtliche Folgen ausländischer Arbeitskämpfe, NZA-BEilage 2006, 67. ders., Neue intern...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 in der Ausgangsfassung des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) enthielt ab dem 1.1.1976 ursprünglich das Anhörungsrecht vor Erlass eines eingreifenden Verwaltungsakts, das mit Art. II § 28 Nr. 1, § 40 Abs. 1 des SGB – Verwaltungsverfahren – v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1.1.1981 aufgehoben und in § 24 SGB X übernommen und dort geregelt wurde. Mit Art. 6 § 6, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Freibetrag für Hinterbliebene (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Stpfl., die bestimmte Hinterbliebenenbezüge erhalten, auf Antrag einen Pauschbetrag i. H. v. 370 EUR (sog. Hinterbliebenen-Pauschbetrag). Seit Einfügung der Regelung in das Gesetz ist der Pauschbetrag unverändert geblieben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass der Regelung lediglich ein Billigkeitscharakter zukommt.[1] Eine Gewä...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (3) Vom BGH genannte Ausnahmefälle

Rz. 58 Da der BGH ausdrücklich betont hat, dass in Ausnahmefällen auch eine ehebezogene Zuwendung entgeltlich und damit ergänzungsfrei sein kann (siehe Rdn 52), hatte man eigentlich erwartet, dass diese Frage in der kautelarjuristischen Literatur, aber auch in der Rechtsprechung ausführlich behandelt werden würde. Jedoch fehlten hierzu lange Zeit erläuternde Urteile fast völ...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Wiederheirat

Rz. 159 Spezielle Tabellen berücksichtigen für die Unterhaltsschadenregulierung auch die mögliche Wiederverheiratung der hinterbliebenen Witwen und Witwer.[152] Rz. 160 Schlund/Schneider [153] vertreten hierzu, dass der Kapitalisierungsfaktor wegen der Wiederverheiratungsmöglichkeit erheblich zu vermindern ist. Verwiesen wird auf Erfahrungswerte aus der Schweiz,[154] nach dene...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 543 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 544 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SGB VII) wird nach dem Tode ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. Gerichtsverfahren

Rz. 212 Soweit die Kapitalabfindung durch Urteil ausgesprochen wird, muss das erkennende Gericht nachvollziehbar darlegen, von welchen künftigen wirtschaftlichen Faktoren es bei der Schätzung nach § 287 ZPO ausgeht.[173] Rz. 213 Der Berechtigte soll (so der BGH [174] für die gerichtliche Kapitalisierung) denjenigen Kapitalbetrag erhalten, der – ausgerichtet an den individuelle...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 546 Anders als beim RVT bzw. UVT (Rdn 543 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[451] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Drittleistung

Rz. 183 Ob und wie lange der Drittleistungsträger seinerseits welche Leistungen erbringen muss, richtet sich nach seiner Rechtsbeziehung (Leistungsbeziehung) zu seinem Partner (versicherte/mitversicherte Person, Arbeitnehmer, Beamter pp.). Rz. 184 Die Leistungsverpflichtung kann zeitlich kürzer sein als der Schadenersatzanspruch (z.B. Lohnfortzahlung nur für sechs Wochen, Kra...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 493 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[384] Rz. 494 Über den fiktiven...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1598). Neufassung von Abs. 1 Satz 3 (vgl. Rz. 3). ab 1.1.2012 durch das...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 18 Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf kleine als auch auf große Witwenrenten oder Witwerrenten. Rz. 19 Auch zu einer Witwenrente oder Witwerrente nach § 46 Abs. 3 oder zu einer nach § 307a Abs. 6 Satz 1 abgeleiteten Witwenrente oder Witwerrente kann ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden, wenn kein Fall i. S. d. § 255 Abs. 1 und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 67 Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass gemäß § 264b Abs. 2 (i. d. F. v. 19.2.2002, gültig bis 31.12.2012) die dort genannten Fallkonstellationen von Witwenrenten vom Bezug des Zuschlags zur Witwenrente nach § 78a ausgeschlossen sind. Da die Bezieher von Witwenrenten bei sog. Altehen nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht ohnehin eine höher...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Stand: 31.7.2023, Anm. 2). Rz. 16 In Anl...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind i. d. R. n...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Vorschriften

Rz. 13 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 88a (Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten) und in § 264c (Zuschlag bei Hinterbliebenenrente) i. d. F. v. 5.12.2012, der übergangsrechtlich bis 30.6.2024 eine Sonderregelung für Entgeltpunkte Ost enthält. Erhalten Kindererziehungszeiten ausschließlich Entgeltpunkte (Ost), besteht auch der Zuschlag nach § 78a aus persön...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 68 Sofern die Zuordnung einer Erziehungszeit zu einem Elternteil strittig ist und diese in einem Gerichtsverfahren nach § 56 Abs. 2 geklärt werden muss, ist der andere Elternteil i. S. d. § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (zu den Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung vgl. BSG, Urteil v. 11.5.2011, B 5 R 22/10 R). Rz. 68a Aufgrund der ab 1.7.2023 bereits angeglich...mehr