Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 1.1.1 Berechnung des maßgebenden Monatsbetrags

Der Monatsbetrag berechnet sich aus dem Durchschnitt der gezahlten Witwen-/Witwerrente für die letzten 12 Kalendermonate, wenn die Wiederheirat nach Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Sterbemonat des Versicherten erfolgt. Der durchschnittliche Monatsbetrag ergibt sich, indem die Rentenbeträge für die letzten 12 Monate zusammengezählt werden und die Summe durch die Zahl 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Anhang / e) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.10: Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.14: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschu...mehr

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§ 12 Anhang / g) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.12: Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Anhang / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.16: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulde...mehr

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§ 12 Anhang / m) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.18: Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR Mitversc...mehr

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§ 12 Anhang / o) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.20: Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitvers...mehr

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§ 12 Anhang / q) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.22: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente ____________________...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Witwen-/Witwerrente / 1 Werksrenten

Witwenrenten, die von früheren Arbeitgebern des Verstorbenen gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtig. Zur zutreffenden Lohnsteuerermittlung hat die verwitwete Person ihre steuerliche Identifikationsnummer dem Arbeitgeber mitzuteilen. Damit kann der Arbeitgeber die verwitwete Person bei der Finanzverwaltung als Arbeitnehmer anmelden und für sie die ELStAM abrufen. Bei der Lo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 5 Rentenwegfall wegen Tod

Versterben Bezieher einer Rente im Laufe eines Monats, fällt der Rentenanspruch und somit die entsprechende Rentenzahlung mit Ablauf des Todesmonats weg. Praxis-Beispiel Rentenwegfall wegen Todes a) Bezieher einer Erwerbsminderungsrente verstirbt am 12.6. b) Bezieher einer Altersrente verstirbt am 1.6. c) Bezieher eine Witwenrente verstirbt am 30.6. In allen 3 Fällen besteht der ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Leistungen der gesetzlichen... / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung

Für den Fall, dass ein Unfallrentner bei Erreichen der Voraussetzungen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, gilt Folgendes: Überschreiten beide Leistungen zusammen eine bestimmte Obergrenze, wird die Leistung aus der Unfallversicherung weiterhin in vollem Umfang erbracht, diejenige aus der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch in dem Umfang gekürzt, der ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 2.1 Befristung wegen Erwerbsminderung

Besteht Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente wegen des Vorliegens von verminderter Erwerbsfähigkeit, ist eine Befristung entsprechend der Regelungen der Renten wegen Erwerbsminderung vorzunehmen. Vollenden Witwen/Witwer während des Befristungszeitraums das maßgebende 45./47. Lebensjahr für einen Anspruch auf große Witwenrente, besteht ein unbefristeter Anspruch auf die groß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beitragsfreiheit / 5 Beitragsfreiheit von Rentenantragstellern

Beitragsfrei sind in der Kranken- und Pflegeversicherung auch bestimmte Rentenantragsteller.[1] Beitragsfreiheit besteht bis zum Beginn der Rente bei einem Antrag auf Witwenrente, sofern der verstorbene Ehegatte bereits ebenfalls Rente bezog und in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert war; bei einem Antrag auf Waisenrente aus der Versicherung eines eben...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rentenminderung/Rentenabsch... / 1.1.2 Vorzeitige Altersrente

Altersrenten können dann vorzeitig mit Rentenabschlägen beansprucht werden, wenn nach der Anspruchsnorm der jeweiligen Rentenart eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist. In diesem Zusammenhang ist die Anhebung der Altersgrenzen zu beachten. Gegenwärtig kommen für die vorzeitige Inanspruchnahme ausschließlich die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 1.1.2 Besonderheit bei kleinen Witwen-/Witwerrenten nach dem Recht ab 2002

Bei einer nach dem seit 1.1.2002 geltenden Recht auf 24 Kalendermonate befristeten kleinen Witwen-/Witwerrente vermindert sich der Faktor des 24-fachen um die Anzahl an Kalendermonaten, für die eine kleine Witwen-/Witwerrente bereits gezahlt wurde. Die Differenz ist mit dem o. g. maßgebenden Monatsbetrag zu vervielfältigen. Praxis-Beispiel Abfindungen kleiner Witwen-/Witwerre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 2.2 Befristung wegen Kindererziehung

Eine große Witwen-/Witwerrente ist abgesehen von der Befristung bei Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit auch zu befristen, wenn auf sie ein Anspruch wegen Kindererziehung besteht. Die Befristung erfolgt auf das Ende des Kalendermonats befristet, in dem die Kindererziehung voraussichtlich endet. Dies ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem das jüngste Kind das 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Witwen-/Witwerrente / 2 Leistungen der Rentenversicherung

Die aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem Versorgungswerk gezahlte Witwenrente unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt für Renten aus einer privaten Lebensversicherung. Sie wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer mit dem im Kalenderjahr des Rentenbeginns maßgebenden gesetzlichen Besteuerungsanteil für Leibrenten[1] als steuerpflichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.1.1 Rangfolge der Einnahmearten

Nacheinander sind unter den genannten Voraussetzungen der Beitragspflicht zu unterwerfen: das Arbeitsentgelt, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird diese nicht erreicht, dann der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, wiederum max. in Summe bis zur BBG der KV. Wird diese nicht erreicht, dann das Arbeitseinkommen, max. in Summe bis zur BBG der KV. Paralle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Anhang / I. Fragebogen zur Ermittlung des Barunterhaltsschadens

Rz. 4 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Fragebogen zur Ermittlung des Barunterhaltsschadensmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Einführung in die Entg... / 3 Abfindung von Versorgungsanwartschaften

Die Möglichkeit, eine Versorgungsanwartschaft abzufinden, z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, spricht gegen das Vorliegen von betrieblicher Altersversorgung, weil dann ein biometrisches Risiko nicht mehr abgesichert wird. Unschädlich sind jedoch Abfindungen in den nachfolgenden Fällen: Abfindung kleinerer, gesetzlich unverfallbare...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ansprüche bei Tötung / 2. Ermittlung des Barunterhaltsschadens

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Fragebogen zur Ermittlung des Barunterhaltsschadensmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuschuss zum Krankenversich... / 1.1 Krankenversicherung

Ein freiwillig versicherter Rentner erhält auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zum Beitrag für seine freiwillige Krankenversicherung. Der Rentenversicherungsträger leistet den Zuschuss unmittelbar mit der Rentenzahlung an den freiwillig versicherten Rentner. Dieser hat den Gesamtbeitrag an seine Krankenkasse zu entrichten. Ein Anspruch auf den Beitragszus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuschuss zum Krankenversich... / 2 Privat versicherte Rentner

Auch die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Rentner erhalten auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu ihrer für die PKV zu entrichtenden Prämie. Voraussetzung ist, dass das PKV-Unternehmen, bei dem der Rentner versichert ist, der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Der Beitragszuschuss für in der PKV versicherte Rentner orientier...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 2 Beispiele zur Rangfolge

Praxis-Beispiel Aufteilung von Witwen-/Witwerrenten und Unfallrentenanrechnung Ein Versicherter stirbt an den Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Witwenrente aus der Rentenversicherung beträgt 800 EUR. Seine Ehefrau und seine frühere, geschiedene Frau haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Renten- und Unfallversicherung. Die Frauen waren mit dem Versicherten 120 bzw. 18...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslandsrentenzahlung / 3 Rentenzahlungen bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Verlegt ein Rentner seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann dies Auswirkungen auf die Leistungsansprüche und auf die Rentenberechtigung haben. Grundsätzlich bestehen bei Auslandsaufenthalt kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und kein Anspruch auf eine sog. "Arbeitsmarktrente". In der Regel handelt es sich bei einer "Arbeitsmarktrente" um eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach § 20 VersAusglG bestehen zwischen den geschiedenen Ehegatten. Der Versorgungsträger ist in diesen Verfahren nach § 219 Ziff. 2, 3 FamFG nicht Beteiligter des Verfahrens. Da er nicht in seinen eigenen Rechten betroffen ist, besteht auch für ihn keine Beschwerdebefugnis. Anders ist dies in den Fällen, in denen (regelmäßig) neben der sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.2 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4 Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtungen, vor al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 Öffnungsklausel → Zeilen 10–12

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden Beiträge nur bis zu einer Beitrags(bemessungs)grenze berechnet. Auf freiwilliger Basis ist es möglich, höhere Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, um einen höheren Rentenanspruch zu erwerben. Wurden bis zum Jahr 2004 in bzw. für mindestens zehn Jahre Beiträge über de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Leibrenten/Leistungen → Zeilen 10–12 und eZeilen 4–9 Renten und andere Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG

Überblick Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restliche sog. Besteuerungsanteil ist steuerpflichtig. Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3 Anlage R, Renten aus dem Inland

Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteuert. Elekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.1 Typisierte Einzelfälle

Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9 Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eigenbelastun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallversicherung / 3.6 Hinterbliebenenrenten

Vom Todestag an besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente für den hinterbliebenen Ehegatten/überlebenden Lebenspartner und die Waisen. Für die ersten 3 Monate nach dem Tod erhält der hinterbliebene Ehegatte/überlebende Lebenspartner 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Danach beträgt die Witwenrente/Witwerrente regelmäßig 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes. Sie beträgt 40 % ("gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Energiepreispauschale / 11.4 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Energiepreispauschale II war im Lohnkonto aufzuzeichnen[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen war und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden konnte. Darüber hinaus war die ausgezahlte Energiepreispauschale II in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Eine gesonderte Bescheinigung der ausg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Unterhalts- oder Alterssicherung

Rz. 68 Wann Leistungen im Hinblick auf die Unterhalts- oder Alterssicherung nicht mehr als unentgeltlich anzusehen sind, hat der BGH nicht allgemeingültig entschieden.[279] Vielmehr weist er darauf hin, dass im jeweiligen Einzelfall "eine umfassende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfolgen" müsse.[280] Dabei sind die Lebensverhältnisse der Eheleute vor dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verlöbnis

Rz. 10 Ein Verlöbnis i.S.d. §§ 1297 ff. BGB, d.h. ein ernsthaftes wechselseitiges Heiratsversprechen, ist Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 2. Hat der Erblasser lange Zeit mit seiner Lebensgefährtin zusammengelebt, bestand jedoch keine konkrete Heiratsabsicht, handelt es sich auch dann nicht um ein Verlöbnis, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 6 § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (BFH vom 29.07.1998, BFH/NV 1999, 293). Die Norm stellt ihrem Wortlaut nach auf die rechtliche "Entstehung" der Verpflichtungen, nicht auf die Möglichkeit ihrer Geltendmachung oder zwangsweisen Durchsetzung durch den Berechtigten ab. Mit dem Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 27 Ausreichend sein kann Ausübung der Prostitution (Hamm FamRZ 02, 753), gewerbsmäßiger Telefonsex (Karlsr FamRZ 95, 1488), Verletzung der Verpflichtung zur ungefragten Information (Bambg FamRZ 01, 843), nachhaltige massive Behinderung des Umgangsrechts (München FamRZ 98, 750; Nürnberg FamRZ 97, 614). Nicht ausreichend ist der fehlgeschlagene Selbsttötungsversuch (BGH Fam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktivvermögen.

Rn 5 Das Vermögen besteht aus der Summe aller geldwerten Sachen und Rechte, die dem Ehegatten am Stichtag gehörten bzw bereits entstanden waren. Ist ein Steuererstattungsanspruch, zB bei Eheschließung kurz vor dem Jahresende, beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 22, 425). Zum Stichtag vorhand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechnung der fiktiven Ausgleichsrente (Abs 3).

Rn 9 Gem III 1 bestimmt sich die Höhe des Teilhabeanspruchs, der der ausgleichsberechtigten Person gg den Versorgungsträger zusteht, nach der schuldrechtlichen Ausgleichsrente, die sie nach § 20 von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten verlangen könnte, wenn dieser nicht verstorben wäre. Ausgangspunkt für diese Berechnung ist auch insoweit der Ausgleichswert des auszugleichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrags-/Regelungslücke als Voraussetzung.

Rn 19 Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung ist eine planwidrige Lücke in der vertraglichen Regelung (BGH NJW 02, 670 [BGH 18.10.2001 - I ZR 91/99]; 11, 2977, 2978 [BGH 14.07.2011 - III ZB 70/10]; NJW-RR 08, 1371, 1372 [BGH 18.06.2008 - VIII ZR 154/06]; NJW 12, 844 [BGH 11.01.2012 - XII ZR 40/10]). Dabei genügen Vorstellungen nur einer Seite, die nicht Bestandteil ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen für SGB und betriebliche Altersversorgung, Abs 2.

Rn 13 II verweist für Leistungen nach dem SGB auf die mit dem AGG eingeführten § 33c SGB I und § 19a SGB IV. § 33c SGB I verbietet Benachteiligungen (nur) aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung bei Inanspruchnahme sozialer Rechte, § 19a SGB IV , aus allen Gründen des § 1 AGG bei Inanspruchnahme von Leistungen, die Zugang zu allen Formen und alle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt. (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 11.3.2 Verstorbener war bereits selbst Rentner

Veränderungen des Jahresbetrags einer Witwer- oder Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen führen zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 6 EStG.[1] Hat der bzw. die Verstorbene selbst bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, gilt wiederum die Besonderheit des § 22 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 13.1 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Renten aus privaten Rentenversicherungen zählen i. d. R. zu den Leibrenten, da sie ab einem bestimmten Alter und lebenslänglich an eine Person gezahlt werden. Die Zahlungen sind deshalb nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nur i. H. d. Ertragsanteils steuerpflichtig.[1] Der Ertragsanteil berechnet sich bei Leibrenten nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn. Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 11.3.3 Abfindung und Wiederaufleben einer Witwen-/Witwerrente

Wer eine Witwen-/Witwerrente bezieht und wieder heiratet, erhält keine Hinterbliebenenrente mehr. Es besteht dann aber Anspruch auf eine Rentenabfindung.[1] Witwen- und Witwerabfindungen bei der ersten Wiederheirat sind seit dem Veranlagungszeitraum 2007 steuerfrei.[2] Wird die neue Ehe geschieden oder für nichtig erklärt, lebt die bereits früher gewährte Witwen-/Witwerrente ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 9.5 Folgerenten

Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, wird bei der Ermittlung des für den Besteuerungsanteil maßgeblichen Prozentsatzes nicht der tatsächliche Beginn der Folgerente herangezogen. Der für die spätere Rente maßgebende Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Rente von dem Jahr des Beginn...mehr