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Jansen, SGB VI § 67 Rentenartfaktor / 3 Literatur und Rechtsprechung

Dr. Tobias Kador
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Rz. 23

Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208.

ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177.

 

Rz. 24

Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelungen § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 83 Abs. 1 SGB XII:

BSG, Urteil v. 21.12.2023, B 5 1/22 R.

Die Inhaberin einer Altersrente und einer Witwenrente ist nach § 22b FRG hinsichtlich der Witwenrente lediglich Inhaberin eines "leeren Rechts" auf Witwenrente und bleibt auf die Rente aus eigener Versicherung beschränkt, da der Rentenartfaktor für Altersrente mit 1,0 höher liegt als der Rentenartfaktor bei der großen Witwenrente nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres gemäß § 67 Nr. 6:

BSG, Urteil v. 20.7.2011, B 13 R 41/10 R; dem folgend auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.10.2016, L 3 R 261/13.

Hinterbliebenenrenten vermitteln keinen Eigentumsschutz nach Art. 14 GG:

BVerfG, Urteil v. 28.2.1980, 1 BvL 17/77, 1 BvL 7/78, 1 BvL 9/78, 1 BvL 14/78, 1 BvL 15/78, 1 BvL 16/78, 1 BvL 37/78, 1 BvL 64/78, 1 BvL 74/78, 1 BvL 78/78, 1 BvL 100/78, 1 BvL 5/79, 1 BvL 16/79, 1 BvR 807/78; BSG, Urteil v. 20.12.2007, B 4 RA 9/05 R.

Zum Sicherungsziel einer großen Witwenrente und großen Witwerrente während des Sterbevierteljahres:

Bay. LSG, Urteil v. 29.11.2017, L 11 AS 322/17.

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