An das
Landgericht
– Zivilkammer –
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Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen!
Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
des Herrn _________________________
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Frau _________________________
– Antragsgegnerin –
zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch
Namens und im Auftrag des Antragstellers beantrage ich, folgende einstweilige Verfügung – wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung (§ 937 Abs. 2 ZPO) – zu erlassen:
Zu Lasten der im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, Abt. III Nr. _________________________ zugunsten der Antragsgegnerin eingetragenen Grundschuld über _________________________ EUR ist für den Antragsteller eine Vormerkung auf Aufhebung dieser Grundschuld im Grundbuch einzutragen.
Das Gericht wird gebeten, nach Erlass der einstweiligen Verfügung das zuständige Grundbuchamt um die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch zu ersuchen, § 941 ZPO.
Begründung:
Es geht um eine Erbrechtsstreitigkeit. Der Antragsteller macht einen Herausgabeanspruch nach § 2287 BGB bezüglich der im Antrag bezeichneten Grundschuld auf Aufhebung und Löschung geltend.
I. Sachverhalt
Am _________________________ ist Herr _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben (nachfolgend Erblasser genannt).
Der Antragsteller ist der eheliche und einzige Sohn des Erblassers. Die Antragsgegnerin ist die langjährige Lebensgefährtin des Erblassers, mit der dieser nach dem Tod sei...