Je nach Laufzeit der Rente gibt es 2 verschiedene Rentenarten:

  • die Leibrente und
  • die abgekürzte Leibrente.

"Leibrenten" sind Renten, die bis zum Lebensende des Bezugsberechtigten gezahlt werden. Die Altersrenten und zum großen Teil auch die Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind solche Leibrenten. Leibrenten gibt es auch im Bereich der privaten Renten und der Renten aus privaten Rentenversicherungen.

Unter einer "abgekürzten Leibrente" versteht man eine Rente, die zwar ebenfalls auf die Lebenszeit des Berechtigten gewährt wird, jedoch zusätzlich auf eine bestimmte Höchstlaufzeit beschränkt ist.[1] Abgekürzte Leibrenten werden bis zum Ablauf dieser Befristung gewährt, es sei denn, sie erlöschen zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Tod des Berechtigten, z. B. Rente auf Lebenszeit, höchstens für die Dauer von 10 Jahren. Sozialversicherungsrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Tod des Versicherten enden, sind abgekürzte Leibrenten.[2]

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