Rz. 68

Sofern die Zuordnung einer Erziehungszeit zu einem Elternteil strittig ist und diese in einem Gerichtsverfahren nach § 56 Abs. 2 geklärt werden muss, ist der andere Elternteil i. S. d. § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (zu den Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung vgl. BSG, Urteil v. 11.5.2011, B 5 R 22/10 R).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge