Gesetzentwurf: Zuständigkeit bei der Künstlersozialabgabe

Die Bundesregierung verfolgt eine Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Ein Gesetzentwurf soll u. a. die Zuständigkeit bei Betriebsprüfungen und die Prüfung der korrekten Abführung der Künstlersozialabgabe beinhalten. Betroffen sind Betriebe, die Künstler beschäftigen.

Man werde „zeitnah“ einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die KSK auf „festes Fundament gestellt wird“, kündigte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, am 17.3.2014 an.

Prüfrhythmus und Zuständigkeit bei Künstlersozialabgabepflicht

Mit dem Gesetzentwurf wolle man auch klären, in welchem Rhythmus und durch wen jene Unternehmen, die freischaffende Künstler und freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, geprüft werden, ob sie ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.

Entwicklung der Künstlersozialabgabe

In einer öffentlichen Petition spricht sich der Antragsteller Hans-Jürgen Werner dafür aus, die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle 4 Jahre - die Kontrollen vorzunehmen. Ansonsten drohe eine weitere Steigerung der Abgaben. Die Abgaben sind in den letzten Jahren von 3,9 % in 2012 auf 5,2 % in 2014 gestiegen. Die Gründe dafür, dass einige ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, seien verschieden. So gebe es zum einen ein Informationsdefizit. „Viele haben von der KSK-Abgabe noch nie etwas gehört“, sagte Werner. Werner selbst ist Justiziar beim Deutschen Tonkünstlerverband und berät freiberufliche Musikpädagogen. Es gebe aber auch taktisches Verhalten nach dem Motto: abwarten und eventuell nachzahlen.

Betriebsprüfung zur Künstlersozialabgabe

Die Prüfdichte müsse zunehmen, forderte auch Lösekrug-Möller und plädierte für einen mindestens vierjährigen Rhythmus. Schon im letzten Jahr, so erinnerte sie, habe die schwarz-gelbe Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung zu den Kontrollen im Rahmen der Betriebsprüfungen verpflichten wollen. Das Gesetz sei jedoch schlussendlich ohne diesen Passus verabschiedet worden. Hauptstreitpunkt seien die Kosten, bei deren Einschätzung man derzeit mit der Rentenversicherung weit auseinander liege.

Künstlersozialversicherung soll erhalten bleiben

Die Abgeordneten aller Fraktionen zeigten sich erfreut über die Ankündigung aus dem Bundessozialministerium. Es sei wichtig, „die KSK am Leben zu erhalten und für die Zukunft vernünftig auszugestalten“. Man müsse zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage kommen. Dazu müssten Unschärfen bei der Erfassung des Kreises der Abgabepflichtigen beseitigt werden.

Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht in 2014

Derzeit prüfen die Rentenversicherungsträger die Künstlersozialabgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofern Arbeitgeber auch abhängig Beschäftigte gemeldet haben. Die Künstlersozialkasse ist derzeit zuständig für die Prüfung der Ausgleichsvereinigungen und für die Prüfung aller Unternehmen ohne Beschäftigte.

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