Darmspiegelung kann Krebs vorbeugen
Das geht aus dem neuen Krankenhaus-Report der Krankenkasse Barmer GEK hervor, der am 23.7.2013 vorgestellt wurde. Der Grund: Bei einer vorbeugenden Darmspiegelung wird verdächtiges Gewebe stets direkt entfernt.
Vorsorgende Darmspiegelung
Grund sei, dass Krebsvorläuferstadien, sogenannte Polypen, bei einer vorsorgenden Darmspiegelung (Koloskopie) nicht nur entdeckt, sondern immer auch direkt entfernt werden So kann sich daraus erst gar kein Tumor entwickeln. Das erläuterte Prof. Wolff Schmiegel, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft.
Polypen werden bei Darmspiegelung entfernt
Bei circa 30 % derjenigen, die eine Darmspiegelung vornehmen lassen, würden Polypen entdeckt. 3 % der Polypen seien kritisch und könnten sich im Laufe der Zeit zu einem Tumor entwickeln, erklärte Schmiedel. "Wir entfernen aber immer alle Polypen, da nicht unterscheidbar ist, ob sie gefährlich sind oder nicht." Dabei handele es sich um Gewebe, das noch kein Krebs, aber auch nicht mehr gesund sei.
Erkrankungsrisiko Darmkrebs auf Null zurückdrehen
Die Entfernung sei problem- und gefahrlos möglich und mit einer extrem niedrigen Rate von Nebenwirkungen verbunden. Dazu gehören unter anderem Verletzungen der Darmschleimhaut und Blutungen. Der Eingriff erfolgt ambulant unter einer leichten Betäubung. Der Patient ist laut Schmiegel danach ansprechbar und kann noch am selben Tag nach Hause gehen. Wer familiär nicht mit Darmkrebs vorbelastet sei, drehe mit einer befundfreien Darmspiegelung sein Erkrankungsrisiko für die nächsten 10 Jahre auf 0 zurück.
Koloskopie bei Blut im Stuhl
Eine andere Früherkennungsmethode von Darmkrebs ist die Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut. Findet sich dabei etwas Auffälliges, müsse das in jedem Fall mit einer Koloskopie abgeklärt werden, sagte Schmiegel, der Direktor der Medizinischen Universitätsklinik in Bochum ist. Lässt sich dabei kein Polyp entdecken, reiche es aus, die Spiegelung nach 10 Jahren zu wiederholen.
Kassen tragen Kosten der Stuhluntersuchung und Koloskopie
Nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kassen für Versicherte ab 50 Jahren die Kosten für die Stuhluntersuchung. Bis zum 55. Geburtstag zahlt die Kasse diesen Test jedes Jahr, danach alle 2 Jahre. Die Darmspiegelung übernimmt die Kasse ab dem 55. Lebensjahr alle 10 Jahre. Menschen, die familiär vorbelastet sind, empfehle die Krebsgesellschaft eine Koloskopie aber schon ab 40 Jahren, sagte Schmiegel. Ist das Ergebnis unauffällig, reiche es, die Untersuchung 5 Jahre später erneut vorzunehmen.
Erhöhtes Darmkrebs-Risiko bei familiärer Vorbelastung
Das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, liege im Bevölkerungsdurchschnitt bei 6 %. "Jeder direkte Verwandte, der von Darmkrebs betroffen ist, verdoppelt das Risiko", erklärte der Mediziner. Das heißt, wenn Mutter, Vater, Schwester, Bruder oder ein Großelternteil erkrankt ist, liegt das Risiko bei 12 ". Sind zwei der engsten Verwandten betroffen, betrage es entsprechend 24 %.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.037
-
Neue Arbeitsverhältnisse
463
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
334
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
271
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
257
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
252
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
249
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
215
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
214
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
146
-
Alternde Gesellschaft steigert Nachfrage nach Pflegeimmobilien
12.01.2026
-
Jeder Dritte wartet zu lange auf einen Facharzttermin
06.01.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
05.01.2026
-
Neuregelungen im Gesundheitswesen ab 2026
31.12.2025
-
Sozialwahlen sollen digitaler und zugänglicher werden
23.12.2025
-
Bundeskabinett bringt Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung auf den Weg
22.12.2025
-
Neues Vergütungsmodell für Hebammen sorgt für Diskussionen
17.12.2025
-
Verweigerung der Entgeltfortzahlung
16.12.2025
-
Anzeige- und Nachweispflichten
16.12.2025
-
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
16.12.2025