Neue GKV-Leistung: Basis-Ultraschall während der Schwangerschaft

Ab Juli 2013 haben gesetzlich krankenversicherte Frauen Anspruch auf 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Ziel der erweiterten Leistungen der Vorsorge bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist, Schwangerschaftsrisiken frühzeitig festzustellen.

Auf das Inkrafttreten eines entsprechenden Beschlusses v. 16.9.2010 weißt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 1.7.2013 in Berlin hin.

Zudem werden schwangere Frauen ab 1.7.2013 vor dem 1. Ultraschallscreening (Sonographie) mit einem neuen Merkblatt umfassend informiert. Es wird wissenschaftlich fundiert über Vorteile, aber auch über unerwünschte Wirkungen und Risiken der Untersuchung informiert.

Abrechnungsfragen zu den Ultraschalluntersuchungen sind noch offen

Zu dem neuen Leistungsanspruch sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung: "Der G-BA hat nach einem intensiven Beratungsverfahren beschlossen, dass werdenden Müttern diese neue Früherkennungsuntersuchung ab heute zur Verfügung steht. Der gesetzliche Regelungsauftrag des G-BA umfasst allerdings keine Abrechnungsfragen. Die Festlegung von Abrechnungsziffern als Grundlage der ärztlichen Leistungen im Rahmen der GKV ist Aufgabe des Bewertungsausschusses aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Offenbar gibt es dort noch keine Einigung über eine gültige Gebührenposition.“

Wie erhalte ich das Merkblatt?

Das Merkblatt zu den Basis-Ultraschalluntersuchungen soll die ärztliche Aufklärung unterstützen und wird Schwangeren vom Arzt ausgehändigt. Das Merkblatt kann auch von der Website des G-BA heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Vertragsärzte bestellen die Merkblätter in größerer Stückzahl über ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV), die KVen direkt bei der beauftragten Druckerei in benötigter Stückzahl. Weitere Informationen hierzu können beim G-BA angefordert werden.

Merkblatt zu Basis-Ultraschalluntersuchungen setzt G-BA-Beschluss um

Mit der Verabschiedung des Merkblattes im März 2013 war ein Beschluss des G-BA aus dem Jahr 2010 in Kraft gesetzt worden, der die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Inhalte der Ultraschalluntersuchung im 2. Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) aktualisiert und konkretisiert.

Für die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung hatte der G-BA unter anderem auch Qualifikationsanforderungen für Ärzte definiert, die die Untersuchung durchführen.

Basis-Ultraschalluntersuchungen sollen Schwangerschaftsrisiken feststellen

Die Ultraschalluntersuchungen haben das Ziel, Risiken bei der schwangeren Frau und dem ungeborenen Kind festzustellen. Mit einer Ultraschalluntersuchung kann man das Kind in der Gebärmutter mittels unschädlicher Schallwellen sichtbar machen, die von Gewebeschichten im Körper als Echo zurückgeworfen werden und ein Bild erzeugen.

Die Basis-Ultraschalluntersuchungen sehen u. a. folgende Leistungen vor:

  • die Lage der Plazenta wird geprüft,

  • es wird untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt,

  • ob es sich um Mehrlinge handelt und

  • ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.

Schwangere Frauen haben auch weiterhin die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen und ohne Folgen für den Versicherungsschutz auf die Ultraschalluntersuchungen zu verzichten.

G-BA