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24.08.2020
Betriebliche Mitbestimmung
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass Führungskräfte in Gesprächen mit dem Betriebsrat oder mit den Beschäftigten Deutsch sprechen und es verstehen. Ist gewährleistet, dass Mitarbeitergespräche oder Besprechungen mit dem Betriebsrat übersetzt werden, liegt keine Verletzung von Mitbestimmungsrechten vor. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg.mehr