Wirksame Kündigung des SAP-Betriebsratsvorsitzenden
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht einen besonderen Schutz für Betriebsratsmitglieder vor, dennoch gelten für sie arbeitsvertragliche Pflichten genauso wie für jeden Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin. Wer eine gravierende Pflichtverletzung begeht, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Dazu gehören insbesondere Straftaten zu Lasten des Arbeitgebers wie Datenmanipulation oder Arbeitszeitbetrug. Im vorliegenden Fall verspielte der SAP-Betriebsratsvorsitzende das Vertrauen des Arbeitgebers – weil er solche Taten eines Kollegen vertuschen wollte.
Fristlose Kündigung wegen Datenmanipulation
Der Arbeitgeber, SAP, kündigte dem hochrangigen Betriebsrat mit dem Vorwurf, dass er interne Protokolle von Betriebsratssitzungen gefälscht habe, E- Mails verändert, aus dem Betriebsratspostfach entfernt und unterdrückt habe. Der Betriebsrat der SAP stimmte der außerordentlichen Kündigung zu.
Hintergrund der Entlassung war eine interne Untersuchung bei SAP gegen ein weiteres Betriebsratsmitglied. Gegen diesen wurde aufgrund des Hinweises eines Whistleblowers wegen Lohnbetrugs ermittelt. Er soll über Jahre hinweg Urlaub genommen haben, ohne diesen zu beantragen.
SAP-Betriebsrat wehrt sich gegen seine Kündigung
Der Betriebsratsvorsitzende räumte ein, dass er bestimmte Dokumente verändert hatte. Er wies aber darauf hin, dass er dies auch wieder rückgängig gemacht hatte und sich mehrfach dafür entschuldigt habe. Mit seinen Handlungen habe er dem Kollegen helfen wollen. Von seinem Amt als Betriebsratsvorsitzendem war er nach den Vorwürfen zurückgetreten. Seine fristlose Kündigung wollte er nicht akzeptieren und wehrte sich mit der Kündigungsschutzklage.
ArbG Mannheim: Rechtmäßige Kündigung aus wichtigem Grund
Diese blieb jedoch ohne Erfolg. Das Arbeitsgericht Mannheim erklärte die fristlose Kündigung für rechtmäßig. Es wies daraufhin, dass der Arbeitnehmer im konkreten Fall eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt habe, die unabhängig von seiner Stellung als Betriebsratsmitglied sei. Die gezielte Datenmanipulation über einen längeren Zeitraum sei ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertige. Aus Sicht des Gerichts war damit ein endgültiger Vertrauensverlust gegeben, zudem bestehe Wiederholungsgefahr.
Hinweis: Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 1. Dezember 2021, Az: 2 Ca 106 /21
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