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04.08.2020
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsvereinbarungen gelten zwingend und unmittelbar. Sie können nicht von der Zustimmung der Belegschaft abhängig gemacht werden. Eine Betriebsvereinbarung, die nur unter der Bedingung, dass 80 Prozent der Arbeitnehmer ihr zustimmen, in Kraft treten sollte, erklärte das BAG für unwirksam.
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