Reinhard Hunger

Arbeitsverträge enthalten üblicherweise eine Vielzahl an Klauseln, die Arbeitgeber standardisiert einsetzen. HR-Teams stehen vor der Herausforderung, die im Unternehmen eingesetzten Verträge auf dem aktuellen Stand der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung zu halten. Das beiderseitige, oftmals finanzielle Interesse an wirksamen arbeitsvertraglichen Regelungen ist groß. Nicht selten kippt das Bundesarbeitsgericht jedoch verwendete Standardklauseln. Arbeitgeber scheitern dann vor den Arbeitsgerichten daran, dass ihre sicher geglaubten Klauseln nicht "wasserfest" sind.

Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung und zur Vergütung von Überstunden

Die Arbeitswelt in hellem Aufruhr versetzt, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung (EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019, Az. C-55/18). Seither diskutieren Praktiker, ob Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten verpflichtet sind. Die Besorgnis der Rückkehr zur Stechuhr und damit...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 12 2021

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitsvertrag, Gerichtsverfahren