Kommentar zum Corona-Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Am 8. November legte die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf zum Ende der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vor. Professor Rupert Felder, Vizepräsident des "Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen" (BVAU), erklärt, warum der Gesetzesentwurf des Trios nichts Neues bringt.

Der vorgelegte Entwurf der Ampel-Gruppe im Bundestag zu Corona enthält für die betriebliche Situation wenig Neues und nichts Hilfreiches. Seit Monaten müssen die Betriebe an die Belegschaft kostenlose Corona-Testkits austeilen, ohne von deren Verwendung zu erfahren geschweige denn, ein Ergebnis des Tests zu sehen.

Zweimal pro Woche Ausgabe von Coronatests: Und dann?

Die Packungen werden durch Zwang des Gesetzgebers dargereicht, mitgenommen und das war es. Wenigstens eine Pflicht zur Durchführung des Tests könnte mit der Ausgabe verbunden sein. So verteilt der Arbeitgeber die Packungen, deren Beschaffung er laut Gesetzestext unbedingt nachweisen muss, aber über deren Verwendung er – außer vielleicht einem Dankeschön – keinerlei Nachricht erhält. Und so geht die Verteilerei nun bis März 2022 weiter, zweimal pro Woche grüßt die Testkit-Ausgabestelle. Eine solche vom Gesetzgeber verordnete Verteilaktion ist in der Gesetzgebungsgeschichte wohl einmalig. Das Bild vom Kamellewagen, der Testkits unters Volk wirft, lässt sich nicht verdrängen.

Gesetzentwurf zur Coronapandemie aus Sicht der Betriebe kein Fortschritt

Aber auch die weiteren Arbeitsschutzempfehlungen des Ampel-Gesetzentwurfes sind die Aufregung nicht wert. Abstand halten und Lüften sind arbeitswissenschaftliche Empfehlungen. Dumm nur, dass es Betriebe gibt, bei denen Menschen wirklich zusammenarbeiten, also miteinander und mit wenig Abstand. Der eine schraubt, der andere hält. Montage und ähnliche Tätigkeiten, die nicht im Homeoffice ausgeübt werden können. Hier hat der Gesetzesentwurf nichts anzubieten.

Überall gilt 3G, nur nicht hinterm Werkszaun. Überall zeigen Menschen ihren Covid-Pass, nur nicht im Betrieb. Da gilt nach wie vor, dass der Impfstatus unbekannt bleibt, also davon ausgegangen werden muss, dass niemand geimpft ist. Es gilt die Nicht-Immun-Vermutung und damit die höchste Vorsichtsstufe mit allen dazu notwendigen Maßnahmen. Und das soll der Arbeitgeber den Beschäftigten klar machen, die sich untereinander selbstverständlich den Impfstatus sagen und eine angepasste Gefährdungsbeurteilung einfordern.

Unternehmen mit einer Milliarde Euro belastet

Und natürlich geht auch weiterhin die Impfung "aufs Haus", sprich: die Arbeitszeit trägt der Arbeitgeber. Das schon, aber erfassen darf er es nicht. Normalerweise gilt, dass wer zahlt, auch weiß. Aber nicht beim Impfen. Das Ampel-Trio beziffert die Kosten für Arbeitgeber auf über eine Milliarde Euro. Viel Geld für keine Information.

Was hält die Ampelkoalitionäre davon ab, verpflichtende Tests zu ermöglichen? Was ist mit 3G auch ab dem Werkszaun (hierzu steht derzeit nichts im neuen Gesetzentwurf, wie in den gängigen Nachrichtensendungen trotzdem kolportiert), um die Zusammenarbeitsformen danach ausrichten zu können und den Arbeitsschutz wirklich präzise und passgenau zu organisieren?

Corona-Gesetz: Es fehlen Mut und Ideen

So bleibt es beim Rat, dass die Betriebsärzte ja aufklären können und Betriebe eine Werbekampagne fürs Impfen organisieren sollen. Das war alles schon da, das ist aus dem Handwerkskoffer vom Juni 2021. Kurzum: Der Gesetzesvorschlag vom 8. November 2021 ist weder mutig noch hilfreich. Die Vorschriften sehen anders aus als bisher, sie sind nämlich Bundesgesetz statt Verordnung. Doch drin steht leider das Gleiche.