Teilhabestärkungsgesetz verbessert Chancen von Menschen mit Behinderung
Das Teilhabestärkungsgesetz ist am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, die Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreichen sollen. Einige Regelungen betreffen dabei auch den Bereich Arbeit und Ausbildung.
Zur Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, ist es nicht gekommen. Diesen ursprünglichen Plan von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Union abgelehnt. Um Unternehmen dazu zu bringen, Schwerbehinderte zu beschäftigen, wird es ab Januar 2022 neue Ansprechpartner für Arbeitgeber geben.
Teilhabestärkungsgesetz: neue Ansprechstellen für Arbeitgeber
Trotz der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zahlen müssen, wenn sie zu wenig Stellen mit Schwerbehinderten besetzen, werden in Unternehmen weiterhin wenige Menschen mit Behinderungen eingestellt. Um hier gezielt Verbesserungen zu erreichen, wurde im Teilhabestärkungsgesetz festgelegt, künftig einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber einzurichten. Dazu wird zum 1. Januar 2022 § 185a SGB IX ergänzend in das Sozialgesetzbuch aufgenommen.
Gezielte Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern durch "Lotsen"
Die einheitlichen Ansprechstellen sollen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gezielt informieren, beraten und unterstützen:
- Sie werden als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Sie sollen flächendeckend eingerichtet werden und trägerunabhängig sein.
- Ihre Aufgabe ist es, künftig gezielt auf Unternehmen zuzugehen, um diese für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen.
- Als "trägerunabhängige Lotsen" sollen sie Arbeitgebern bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen.
- Zudem sollen sie Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern unterstützen.
Inklusion Behinderter: Ausbildungsförderung wird ausgeweitet
Ab dem 1. Januar 2022 sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem die Kompetenzen der Jobcenter, mehr Möglichkeiten, Assistenzhunde mitzuführen, sowie die Einführung einer Gewaltschutzregelung.
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