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Kinder

Kinder

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder die Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Seit 1996 gilt ein neuer Kinderbegriff, da die Vorschriften zum Kinderfreibetrag den Kindergeldregelungen angepasst wurden. Umgekehrt wurden die Kindergeldvorschriften den steuerlichen Bestimmungen über die Gewährung des Kinderfreibetrags angeglichen. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (§§ 62 - 78 EStG) gewährt.



























Kindeswohl spricht regelmäßig für gemeinsame Sorge

Bevollmächtigung durch anderen Elternteil kann alleiniges Sorgerecht entbehrlich machen

Beantragt ein Elternteil aus organisatorischen Gründen (ärztliche Behandlungen des Kindes, Schulangelegenheiten) Übertragung des alleinigen Sorgerechts, kann Erteilung einer Vollmacht durch den anderen Elternteil als milderes Mittel die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern.




Grundgesetzänderung

Kabinett will Kindergrundrechte im GG verankern

Unterschrieben hat die Bundesrepublik die UN-Kinderrechtskonvention schon lange, doch gegen die Aufnahme der Kindergrundrechte in das Grundgesetz gab es Widerstände. Nun hat das Bundeskabinett hat die formal überfällige Übernahme von Kinderrechten ins GG beschlossen. Teilen der Opposition geht die Reform nicht weit genug, andere halten sie für überflüssig. Die für die Reform notwendige Zweidrittelmehrheit steht daher noch nicht.





















Ausbildungsunterhalt

Wann müssen Eltern nach einer Ausbildung noch ein Studium finanzieren?

Wann müssen Eltern nach einer abgeschlossenen Ausbildung auch noch für ein Studium ihres Kindes zahlen? Der BGH unterscheidet für die Unterhaltspflicht der Eltern zwischen der Konstellation Abitur-Lehre-Studium und der Konstellation Realschule-Lehre-weiterer Schulbesuch-Studium. Er verlangt im letzteren Fall eine frühe, für die Eltern erkennbare Studienentscheidung. Das OLG Oldenburg macht dies nicht zur Voraussetzung einer weiteren Unterhaltspflicht.