Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Gesetzesradar / 3.8 Kinderkrankengeld

Gesetzestitel: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2026 nach § 45 SGB...mehr

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Gesetzesradar / 3.10 Mutterschutz

Gesetzestitel: Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten (Mutterschutzanpassungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 3.5 Elterngeld-Einkommensgrenze

Gesetzestitel: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte in Bezug auf Elterngeld und Elternzeit Für ab dem 1.4.2024 geborene Kinder wurden die ...mehr

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Gesetzesradar / 1.7 GKV-Reform zur Beitragssatzstabilisierung

Gesetzestitel: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änder...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.9 Unterstützungsmöglichkeiten durch künstliche Intelligenz prüfen

Auch der Prozess des Unternehmensverkaufs kann in weiten Teilen durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt werden. Dabei bleibt der beschriebene Prozess grundsätzlich bestehen und die Arbeiten des Verkäufers oder Verkäufers im Prozess, insbesondere was Vorbereitungen und Entscheidungen, z. B. in Bezug auf interne oder externe Nachfolger oder Termine, anbe...mehr

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Gesetzesradar / 1.8 Jahressteuergesetz 2026

Gesetzestitel: Jahressteuergesetz 2026 Wesentliche Inhalte Ungekürzte Gewährung des Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR (§ 32 Abs. 6 Satz 4 EStG und § 33a Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.2 Entscheidung über Nachfolger treffen

Für die weitere Vorgehensweise ist es zunächst wichtig zu wissen, aus welchem Kreis der Nachfolger kommen soll. Hier muss vom derzeitigen Inhaber eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. In Betracht kommen Familienmitglieder, Mitarbeiter und Betriebsfremde. Je nachdem müssen andere bzw. zusätzliche Aspekte beachtet werden. Familiennachfolge Soll der Betrieb innerhalb der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Unterhaltsleistungen

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Behinderung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grunderwerbsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2026, Jahressteuergesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Begünstigter Personenkreis

Rz. 16 Pauschalierungsfähig sind nur Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erbringt. § 40b EStG begünstigt auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Aushilfs- oder kurzfristigen Beschäftigungen. Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG setzt indessen voraus, dass es sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers hande...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifizier...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Herausforderungen der virtu... / 1 Führung auf Distanz braucht Vertrauen

Die Mitarbeiter arbeiten von zu Hause. Jeder für sich. Was bedeutet das für ein Team und die Führungskraft? Wie kann ich mein Team führen, wenn es nicht zusammen in einem Büro sitzt, sondern wenn jeder bei sich zu Hause arbeitet? Diese Frage stellt sich während der Corona-Krise für viele Führungskräfte akut und sicherlich zum ersten Mal in diesem Ausmaß, denn immer mehr Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.2 Gemeinsamer Haushalt

Ein gemeinsamer Haushalt liegt vor, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an derselben Stelle (z. B. Haus oder Wohnung) haben und in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben. Maßgeblich ist der gemeinsame Lebensmittelpunkt. Ein gemeinsamer Haushalt kann grundsätzlich auch dann angenommen werden, wenn sich Familienangehörige vorübergehend außerhalb des Haushalts aufhalten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.5 Familienabschläge

Für die Berechnung der Belastungsgrenze wird von den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatte/Lebenspartner oder sonstiger Angehöriger) ein Betrag i. H. v. 15 % der jährlichen Bezugsgröße (2026: 7.119 EUR), für jeden weiteren berücksichtigungsfähigen Angehörigen ein Betrag i....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.1 Familienverbund

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V werden die Zuzahlungen sowie die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten und der mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Angehörige i. S. d. § 62 SGB V sind alle im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten lebenden Ehegatten und Lebenspartner (eingetragene Lebenspartner na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.6 Individuelle Belastungsgrenze

Versicherte leisten Zuzahlungen bis zum Erreichen ihrer individuellen Belastungsgrenze. Diese beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes. Nach Erreichen der Belastungsgrenze sind für den Rest des Kalenderjahres keine weiteren Zuzahlungen zu leisten. Für chronisch kranke Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.3 Sonderregelung für Sozialleistungsbezieher

Für Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld – bis 30.6.2026 Bürgergeld) gelten bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besondere Regelungen. Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft werden anstelle der tatsächlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ausschließlich der maßgebende Regelbedarf (seit 1.1.2024: 563 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.3 Elternzeit bei mehreren Kindern

Bei mehreren Kindern besteht der Elternzeitanspruch für jedes Kind getrennt, auch wenn sich mögliche Elternzeitansprüche überschneiden.[1] Dies gilt bei Mehrlingsgeburten ebenso wie bei Geburten weiterer Kinder innerhalb der 3-jährigen Elternzeit für das früher geborene Kind. Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb der Elternzeit kommt es folglich zu Überlagerungen. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes

Anspruch auf Elternzeit hat nur, wer das Kind selbst betreut und erzieht.[1] Nicht erforderlich ist aber, dass der Arbeitnehmer in Elternzeit oder bei Großeltern der entsprechende Großelternteil "rund um die Uhr" das Kind betreut. Es wäre auch lebensfremd zu verlangen, dass der nicht in Elternzeit befindliche Ehegatte überhaupt nicht an der Erziehung und Betreuung des Kindes...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten

Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.3 Verkürzung der Elternzeit

Grundsätzlich kann die Elternzeit nur verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.[1] Wenn der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Elternzeit vom Arbeitgeber begehrt, muss er den Antrag nicht von sich aus begründen. Der Arbeitgeber ist bis auf die unten beschriebenen Ausnahmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Wunsch auf Verkürzung der Elternzeit nachzukommen. Da er den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.2 Ende der Elternzeit

Die Elternzeit endet im Grundsatz spätestens einen Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes bzw. nach Ablauf des in der späteren Lebenszeit des Kindes genommenen Zeitraums spätestens einen Tag vor dessen 8. Geburtstag. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Wurde das Kind am 1. Mai geboren, so endet die voll und unmittelbar nach der Geburt in Anspruch genommene Elternzeit am 30. Apri...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.1 Antrag und Frist

Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten. Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternz...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1], die sich in einer Elternzeit im Sinne des BEEG befinden. Er gilt sowohl für Vollzeit-, als auch für Teilzeitbeschäftigte. Üben Teilzeitbeschäftigte ihre Tätigkeit während der Kindererziehung aus, so gilt Folgendes: Leist...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.2 Leben in einem Haushalt

Anspruch auf Elternzeit hat der Arbeitnehmer nur, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es kommt darauf an, dass Arbeitnehmer und Kind auf Dauer angelegt räumlich zusammenleben, also eine häusliche Gemeinschaft bilden. Diese Voraussetzung gilt auch für den Anspruch von Großeltern auf Elternzeit gemäß § 15 Abs. 1a BEEG. Unter dem Begriff des Haushalts i. S. v. § 15 Abs....mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4 Dauer der Elternzeit

Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Sie endet grundsätzlich mit der Vollendung des 3. Lebensjahres. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden[1], kann aber auch vorzeitig beendet werden. Sie endet vorzeitig, wenn das Kind während der Elternzeit stirbt. 4.1 Grundsatz El...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 1 Rechtsentwicklung

Elternzeit und Elterngeld sind seit dem 1.1.2007 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, dessen Vorgänger war das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Seit der am 23.1.2009 erfolgten Einführung des BEEGÄndG 1 haben unter eng begrenzten Voraussetzungen auch Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit. Zum 18.9.2012 ist das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeld...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.4 Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils nicht Voraussetzung

Das BEEG schließt den Anspruch auf Elternzeit nicht aus, wenn der andere Teil nicht erwerbstätig ist. Selbst wenn also der Ehepartner nicht arbeitet und die Erziehung des Kindes übernehmen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt nicht für die Elternzeit von Großeltern. In diesem Fall ist erforderlich, dass entweder ein Elternteil des Kindes minderjährig...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.3 Dauer

Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt bereits vor Antritt der Elternzeit, und zwar grundsätzlich ab dessen Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ("Antragsschutzzeitraum"). Für dieses Verlangen kommt es auf den Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber an. Die Vorverlegung des Kündigungsschutzes vor die Elternzeit ist allerdings zeitlich auf 8 Wochen (vor dem tatsächlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1 Grundsatz

Elternzeit kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.[1] Der beanspruchende Arbeitnehmer muss für den Zeitraum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kundtun, für welche Zeit innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll.[2] Will de...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.6 Keine Teilzeittätigkeit von mehr als 32 Wochenstunden

Während der Elternzeit für ab dem 1.9.2021 geborene Kinder darf Teilzeittätigkeit bis zu 32 Wochenstunden ausgeübt werden. Für Eltern von bis zum 31.8.2021geborenen Kindern gilt eine Begrenzung auf 30 Wochenstunden.[1] Hält der Arbeitnehmer diesen Rahmen nicht ein, so liegen die Voraussetzungen für Elternzeit nicht vor.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.1 Beginn der Elternzeit

Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Vater bzw. eine andere elternzeitberechtigte Person kann damit unmittelbar nach der Geburt des Kindes seine Elternzeit antreten, vorausgesetzt er/sie hat einen entsprechend rechtzeitigen Antrag gestellt. Die Mutter kann die Elternzeit unmittelbar nach Ablauf der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 und 3 MuSchG ant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3 Beantragung der Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit setzt gemäß § 16 Abs. 1 BEEG einen schriftlichen – für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform abgefassten –[1] Antrag des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber voraus. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die beantragte Elternzeit zu bescheinigen. 3.1 Antrag und Frist Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / Zusammenfassung

Überblick Das BEEG ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Abschnitt werden Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten für das Elterngeld geregelt (§§ 1–14 BEEG). Die Elternzeit selbst ist im zweiten Abschnitt des Gesetzes festgeschrieben (§§ 15 ff. BEEG). Das Gesetz gewährt Arbeitnehmern, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Künd... / 2 Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer bedarf für die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses keines Kündigungsgrundes. Er hat jedoch in der Regel die für ihn geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Dies gilt grundsätzlich auch im Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit. Jedoch gilt während der Elternzeit eine Sonderregel: Will der Arbeitnehmer in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.2 Verlängerung

Über das spätestmögliche Ende der Elternzeit hinaus kann Elternzeit in keinem Fall verlängert werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer auch nach Vollendung der insgesamt 3-jährigen Elternzeit in "Elternzeit" bleibt, so liegt im Zweifel unbezahlter Sonderurlaub vor, der nicht mehr den Bestimmungen des BEEG unterliegt. Hat der Arbeitnehmer Eltern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die aufschiebend bedingte B... / a) Die typische Folgekonstellation der Nießbrauchsübertragung

Nach § 1061 Satz 1 BGB erlischt der Nießbrauch mit dem Tod des Berechtigten. Die Weitergabe des Rechts an Dritte – etwa an den überlebenden Ehegatten – ist ausgeschlossen. Hat der Nießbraucher die Immobilie im Wege vorweggenommener Erbfolge auf ein Kind übertragen und bewohnt er das Objekt mit einem nicht am Nießbrauch beteiligten Ehegatten, steht dieser Ehegatte mit dem Erb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.14 Kinderkrankengeld

Gesetzestitel: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2026 nach § 45 SGB...mehr