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Gesetzesradar / 3.10 Mutterschutz

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Gesetzestitel: Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten (Mutterschutzanpassungsgesetz)

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Referentenentwurf Regierungsentwurf Bundestag Bundesrat Verkündung
Der Entwurf wurde am 17.12.2024 von der CDU/CSU-Fraktion in den Bundestag eingebracht. veröffentlicht am 17.12.2024 in BT-Drucks. 20/14241 beschlossen am 30.1.2025 beschlossen am 14.2.2025 im BGBl. I 2025 Nr. 59

Wesentliche Inhalte

  • Gesetzliche Mutterschutz (§ 3 Abs. 2 MuSchG) wird auf Frauen ausgeweitet, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden
  • Betroffenen Frauen haben Anspruch auf Freistellung und Mutterschaftsgeld
  • Begriff der "Entbindung" wird neu definiert als "Lebend- oder Totgeburt"
  • Schutzfristen nach einer Fehlgeburt sind gestaffelt (§ 3 Abs. 5 MuSchG):

    • ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
    • ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
    • ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen
  • Die Frau kann sich zur Arbeitsleistung bereit erklären, diese Erklärung aber jederzeit widerrufen
  • Arbeitgeber haben Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens in Höhe von 100 Prozent
  • Bisher besteht nur Anspruch auf Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt


Anzuwenden ab: 1.6.2025

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Das Gesetz konnte noch rechtzeitig vor der Neuwahl des Bundestags beschlossen werden und hat auch den Bundesrat bereits passiert. Arbeitgeber sollten sich mit den zukünftigen Regelungen vertraut machen und ggf. schwangere Beschäftigte informieren.

Weitere Informationen

Beschluss d. Bundestags v. 30.1.2025, BT-Drucksache 20/14783; Beschluss des BVerfG v. 21.8.2024, 1 BvR 2106/...

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