Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 4 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.5 Zuständigkeit für Ausländer, Asylberechtigte und Flüchtlinge

Rz. 20 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Träger zuständig, in dessen Gebiet die leistungsberechtigte Person nach § 12a Abs. 1 bis 3 AufenthG ihren Wohnsitz zu nehmen hat. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die als Asylbewerber, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden sind. Nach § 12a Abs. 1 AufenthG ist ein A...mehr

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Risikomanagement bei Großpr... / 3 Zusammenarbeit und Kultur: Haupthebel im Risikomanagement

Die meisten Risiken entstehen nicht aus technischem Versagen, sondern aus unklaren Verantwortlichkeiten, verspäteter Kommunikation oder fehlenden Entscheidungswegen. Gute Zusammenarbeit senkt Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung von Risiken oft stärker als jedes Tool. Rollen und Verantwortlichkeiten: Klarheit schafft Sicherheit Legen Sie zu Projektbeginn fest, wer welche...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.3 Bewilligungszeitraum (Abs. 3)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 sollen die Leistungen jeweils für ein Jahr bewilligt werden. Hierdurch soll eine regelmäßige Überprüfung der Hilfebedürftigkeit in überschaubaren Abständen gewährleistet werden. Nach der bis Mitte 2016 geltenden Regelung war über den Anspruch für 6 Monate zu entscheiden. Damit hatten Jobcenter für Personen, die längerfristig im Leistungsbezug stehen,...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.1 Zuflucht im Frauenhaus, Abs. 1

Rz. 3 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist nur bei einem Aufenthalt in einem Frauenhaus gegeben. Bei Frauenhäusern handelt es sich um Zufluchtsstätten für Frauen (und evtl. ihre Kinder), die von ihren Partnern physisch oder psychisch misshandelt wurden und sich dementsprechend in einer Gefährdungssituation befinden (König, in: BeckOK, SGB II, § 36a Rz. 6; Paulenz, in: Mün...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1 und 3), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, 4 und 5 § 303, § 303a), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2, Abs. 3 bis 6, § 304). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auc...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. Zuletzt ist sie durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfeempfänger (Freibetragsneuregelungsgesetz) v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 1.9.2005 in das SGB eingeführt. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 2 des Gesetzes für ein verlässliches System bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt v. 24.2.2025 (BGBl...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Zur Frage der Legitimation gemeinsamer Einrichtungen i. S. v. § 44b SGB II für Ansprüche nach § 36a SGB II, NDV 2013, 92. ders., Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Finanzierung von Frauenhäusern – Empfehlungen und Stellungnahmen, NDV 2010, 369. ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Hilfeleistungen an...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Wirkung zum 1.8.2019 geändert. ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.1.2 Der Begriff des Arbeitsvorgangs in der neueren Rechtsprechung des BAG (Rechtsprechungsänderung)

Das BAG definiert den Arbeitsvorgang wie folgt: Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis. Die tarifliche Wertigkeit der verschiedenen Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte bleiben dabei zunächst außer Betracht. Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten. Bei der Z...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.3 Erstattungspflichtige/-berechtige Kommune

Rz. 15 Die Erstattungspflicht trifft den kommunalen Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort der Frau. Kommunaler Träger ist der kommunale Grundsicherungsträger, nicht hingegen die Bundesagentur für Arbeit als Grundsicherungsträger (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 36a Rz. 26). Auch die nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger fallen unter § 36a (Böttiger, a. a. ...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.6 Zuführungen aus der Liquiditätsreserve (Abs. 4)

Rz. 25 Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden einmalig im Jahr 2020 225 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve zugeführt (Satz 1). Die Mittel finanzieren die Mehrausgaben der Krankenkassen, die aus dem im Jahr 2020 von Krankenhäusern nach § 8 Abs. 11 KHEntgG zu erhebenden Rechnungszuschlag entstehen (BT-Drs. 19/15662 S. 96). Eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen.[1] Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erster Zuwendung vorgenommen. Die Zuwendung des a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.14 Internatsunterbringung und Privatschulen

Rz. 71 Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bereits als Sonderausgabe abziehbar und können deshalb – in Höhe des als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Betrags – nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der übersteigende Betrag hingegen kann abziehbar sein, sofern die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen vorlieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.3 Strafverfahren

Rz. 100 Kosten eines Strafverfahrens können zunächst Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, sofern die Straftat(en) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde(n).[1] Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt dann nicht in Betracht. Ein derartiger Zusammenhang kann allerdings nur dann bestehen, wenn die Tat in einem besonderen beruflichen Risiko begründet lie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Beitragshöhe

Von dem beitragspflichtigen Betrag der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge trägt das Mitglied allein. In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) maßgebend. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der "normale" ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.6 Aufwendungen für Dritte

Rz. 40 Die Unterstützung Dritter ist zugleich häufigster Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aufgrund von sittlichen Gründen (Rz. 39). Die Rspr. stellt im Wesentlichen darauf ab, dass eine sittliche Verpflichtung nur dann bestehen kann, wenn der Stpfl. mit der dritten Person verwandt i. S. d. § 15 AO ist oder zumindest eine besonders "enge Beziehung" zu dieser unterhält, beson...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.2 Kosten einer künstlichen Befruchtung

Rz. 45d Kosten für eine künstliche Befruchtung konnten bis zum Vz 2010 nur dann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden, wenn die sog. homologe künstliche Befruchtung angewendet wurde, bei welcher die Frau mit dem Sperma ihres Ehemannes befruchtet wird.[1] Zwischenzeitlich hat der BFH diese Rspr. aufgegeben und für Fälle der nachweislichen Unfruchtbarke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.6 Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaftssachen, Umgangsrecht)

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) Existenzgrundlage des Stpfl. gesichert werden soll. Rz. 111 Während...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.1 Adoptionskosten

Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine Heilbehandlung dieser ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.1 Vorbemerkung

Rz. 82 Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu den abzugsfähigen Aufw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.2 Qualitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die qualitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG); Erwerb eines Familienheims von Todeswegen unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Erwerb eines Familienheims von Todeswegen bei Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) unter bestim...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.4 Aussteuer

Rz. 49 Die Aussteuer stellt einen Unterfall der Ausstattung von Kindern anlässlich des Auszugs (früher regelmäßig im Rahmen der Eheschließung) dar. Diese sind mangels gesetzlicher und sittlicher Verpflichtung nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Dies gilt auch für Stpfl., die einem anderen (ggf. ausländischen) Kulturkreis entstammen, selbst wenn im Heimatstaat ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.12 Geburten

Rz. 68 Aufwendungen anlässlich einer Entbindung sind wie Krankheitskosten zu qualifizieren und insoweit abzugsfähig, als diese nicht durch die Krankenkasse erstattet werden.[1] Kosten für die Ausstattung des Kindes sind hingegen generell nicht abzugsfähig, auch wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt.[2] Diese erfordern zwar erhöhte Aufwendungen, zugleich wird jedoch au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.10 Fehlgeschlagene Geschäfte (Schäden durch Schlechterfüllung, Betrug usw.)

Rz. 65 Vermögenseinbußen durch Betrug sind regelmäßig keine außergewöhnlichen Belastungen. Eine Abgrenzung von den Kosten der normalen Lebensführung ist durch den Betrug nicht gegeben, es fehlt an der Außergewöhnlichkeit. Dies gilt im besonderen Maße für Geschäfte des täglichen Lebens. Sind hingegen Geschäfte betroffen, die typischerweise mit höheren Kosten verbunden sind, i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.16 Kuren

Rz. 94 Aufwendungen für Kuren können nur dann abzugsfähig sein, sofern diese medizinisch notwendig sind (zu den Nachweispflichten s. Rz. 44a). Ein Rat des Arztes reicht hierzu nicht aus. Daher sollte regelmäßig vor Antritt der Kur ein entsprechendes amts- oder vertrauensärztliches Attest eingeholt werden.[1] Dies gilt m. E. auch aufgrund der aktuellen Rechtslage fort. Bei de...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.3 Ausgeschlossene Aufwendungen (Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 6 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 33 Abs. 2 EStG scheidet eine Berücksichtigung von Aufwendungen aus, sofern diese als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden können. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung erfolgt auch dann nicht, sofern Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht abzugsfähig sind (z. B. aufgrund eines Abzugsverbo...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 119 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.21 Wohnung und Umzug

Rz. 114 Kosten zur Erlangung und Einrichtung von Wohnraum betreffen die typische Lebensführung und sind nicht außergewöhnlich.[1] Der BFH lässt Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln grundsätzlich nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu.[2] Ein Abzug gem. § 33 EStG kommt nicht in Betracht, insbesondere soweit diesen ein Gegenwert gegenüber steht.[3] Ausnahmen kön...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 157 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). F...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Kein Abzug von Aufwendungen für das Studium eines Kindes nach § 33 EStG

Aufwendungen der Eltern für das Studium eines Kindes im Ausland, welches das Kind auf Grund der Nichterlangung eines kostenlosen Studienplatzes im Inland aufgenommen hat, sind mit den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 und § 33a Abs. 2 EStG abgegolten und können nicht daneben nach § 33 EStG abgezogen werden. FG Düsseldorf v. 26.5.2025 – 14 K 1459/24 E, EFG 2026, 327, NZB eingelegt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Prioritätsregeln beim Kindergeld

Erhält ein nach Deutschland vorübergehend entsendeter Arbeitnehmer in seinem Heimatstaat (Mitgliedstaat) Familienleistungen für sein Kind, so folgt aus Art. 68 Abs. 2 S. 3 VO 883/2004, dass kein Anspruch auf deutsches (Differenz-)Kindergeld besteht. Das FG stellte heraus, dass mit dem Vordruck A 1 für einen einzelnen Arbeitnehmer dokumentiert wird, welches Recht welchen Staat...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.3 Pflichtteilsstrafklauseln

Wie oben schon ausgeführt, sind die Kinder beim Berliner Testament hinsichtlich des erstversterbenden Ehegatten enterbt. Daher haben diese gemäß § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Pflichtteilsanspruch, der in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Von den Ehegatten wird es in der Regel nicht gewollt sein, dass die Kinder beim Tod des erstversterb...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten

Zur steuerlichen Optimierung bzw. als Alternative zum Berliner Testament werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Ist es dem überlebenden Ehegatten finanziell möglich, so sollten Pflichtteile (in Höhe der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG) an die Schlusserben ausgezahlt werden. Durch die persönlichen Freibeträge bei Kindern von 400.000 EUR ergibt sich h...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Offenbarung der Schwangerschaft

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass erst nach Einstellung einer Arbeitnehmerin bekannt wird, dass diese bei Abschluss des Arbeitsvertrags bereits schwanger war und dies auch wusste, diese Tatsache also bewusst verschwiegen hat. Nach § 15 Abs. 1 MuSchG soll eine werdende Mutter ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zwar anzeigen. Selbst im bestehenden Arbeitsverhältni...mehr