Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.2 Gesetzliche Vertretung

Rz. 17 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.1 Alleinerziehende

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Hat für das Kind oder den Jugendlichen ein Vormund oder Pfleger zu sorgen, kann er zwar nicht nach § 18, aber nach § 53 Abs. 2 Beratung und Unterstützung für sich in Anspruc...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.11 Kostenbeteiligung und örtlich zuständiger Träger

Rz. 19 § 91 Abs. 1 Nr. 2 sieht Kostenbeiträge bei der Gewährung der Leistungen nach § 19 vor. Kinder und Jugendliche sowie die Leistungsberechtigten nach § 19, also alleinerziehende Mütter und Väter (vgl. Rz. 8), haben sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1, 3 aus ihrem Einkommen an den Kosten zu beteiligen. Gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 5 sind auch Elternteile zu den Kosten heranzuziehen. Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.6 Teilschuldnerschaft

Rz. 60 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften für den Unterhalt des minderjährigen Kindes mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Eltern oder alle Großeltern haften daher nicht als Gesamtschuldner auf den gesamten Unterhaltsbetrag (§ 421 BGB), sondern jeder für seinen Anteil (§ 420 BGB). Das hat prozessual erhebliche Auswirkun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.4 Umgangsrecht von Bezugspersonen (§ 1685 Abs. 2 BGB)

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein biologischen Vater auch dann nicht einbezog, wenn zwischen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 86 Nach Abs. 1 Nr. 2 steht der Mutter, die nach § 1626a Abs. 2 BGB für ein Kind allein sorgeberechtigt, d. h. mit dem Vater nicht verheiratet ist oder war, und dem Vater ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB zu. Das ist richtig, da Unterhaltsansprüche nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB auch dem Vater d...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.1 Überblick

Rz. 21a § 19 geht anderen jugendhilferechtlichen Vorschriften bei gemeinsamer Betreuung von Mutter und Kind vor (vgl. VG München, Urteil v. 15.2.2006, M 18 K 04.6150; OVG Münster, Urteil v. 26.4.2004). Die Betreuung nach § 19 steht zwar im Dienst der Pflege und Erziehung des Kindes, indem sie eine der Entstehung eines Erziehungsdefizits beim Kind vorbeugende Art des Zusammenl...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.7 Betreuung während der Schwangerschaft (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 16 § 19 Abs. 1 Satz 3 erweitert die Tatbestandsvoraussetzungen, unter denen die Betreuung in einer geeigneten Wohnform erfolgt, auf schwangere Frauen. Die Voraussetzungen für diese Hilfeleistung sind dieselben wie nach der Geburt des Kindes; sie müssen allerdings schon zu diesem frühen Zeitpunkt prognostiziert werden: Es muss bereits zu erkennen sein, dass die allein erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.6 § 80, § 142 StVollzG

Rz. 27 Nach § 80 StVollzG kann das noch nicht schulpflichtige Kind einer Gefangenen mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Strafvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet, wenn dies seinem Wohle entspricht. Darüber hinaus sollen gemäß § 142 StVollzG in Justizvollzugsanstalten für Frauen Einrichtungen vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.3 Ausübung alleiniger Sorge

Rz. 93 Für die Ausübung alleiniger Sorge bestehen nicht die Abgrenzungsprobleme, wie sie in § 1687 Abs. 1 Satz 1 bis Satz 3 BGB geregelt sind. Befindet sich das Kind mit Einwilligung des Sorgeberechtigten oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung bei dem anderen Elternteil, gelten nach § 1687a BGB die Regelungen des § 1687 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 BGB entsprechend. Rz. 94 Zusä...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.5 § 67 SGB XII

Rz. 25 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG, der wiederum auf der Entscheidung des BVerfG zur Gefährdetenhilfe beruhte (BVerfG, Urteil v. 18.7.1967, 2 BvF 3/62). Nach § 67 SGB XII sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wen...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.1 Regelmäßiger Bedarf

Rz. 28 Der regelmäßige Bedarf (Elementarunterhalt) eines minderjährigen Kindes wird durch die – ggf. sich verändernde – Lebensstellung der Eltern geprägt (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1610 Rz. 3). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich daher einerseits nach den Bedürfnissen des Kindes außerhalb der tatsächlichen Betreuung (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) und andererseits nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch Art 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Mit Wirkung zum 19.5.2013 wurde die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch Müttern un...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.7 Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 64 Unterhalt für die Vergangenheit kann für den Elementarbedarf (vgl. Rz. 28) und den regelmäßigen Mehrbedarf (vgl. Rz. 31) grundsätzlich nicht geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 1 BGB). Es müssen vielmehr folgende Voraussetzung alternativ gegeben sein: Rz. 65 Der Unterhaltsschuldner wurde aufgefordert, über sein Vermögen und seine Einkünfte Auskunft zu erteilen (§ 1613 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2 Begründung elterlicher Sorge

Rz. 42 Elterliche Sorge kann von den Personen ausgeübt werden, die das Gesetz als Vater und Mutter definiert. Danach ist Mutter die Frau, die das Kind geboren (§ 1591 BGB) oder adoptiert hat (§ 1754 Abs. 1, Abs. 2 BGB). Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war (§ 1592 Nr. 1 BGB), die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter und ggf. des Ki...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.3 Bestimmungsrecht der Eltern

Rz. 167 Nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB können Eltern, die einem unverheirateten volljährigen Kind Unterhalt zu gewähren haben, die Art des Unterhalts bestimmen. Einer Studentin/einem Studenten kann deshalb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes angeboten werden, in der Wohnung der Eltern zu leben sowie Verpflegung, ein Taschengeld und Geld für zweckgebundene Ausgaben (z. B. Studienl...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.2 Problemfeld Gewaltbeziehung

Rz. 138 Die Vermittlung eines Umgangs in familiären Verhältnissen, die durch häusliche Gewalt des um Umgang ersuchenden Elternteils geprägt sind, bedarf einer besonderen Sensibilität für das Schutzbedürfnis des von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteils. Sind zugunsten dieses Elternteils Schutzanordnungen nach §§ 1, 2 GewSchG ergangen, ist der Elternteil mit dem Kind in e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.3 Umgangsrecht der Großeltern (§ 1685 Abs. 1 BGB)

Rz. 127 Großeltern und Geschwistern steht ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind zu Großeltern und Geschwistern Bindungen hat, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind (§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bestanden daher vor einer Trennung der Eltern intensive Kontakte zu Großeltern, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.1 Leistungsinhalt und Anspruchsberechtigte

Rz. 106 § 18 Abs. 3 gibt den Kindern und Jugendlichen einerseits sowie Eltern und anderen Umgangsberechtigten andererseits sowie schließlich den Personen, in deren Obhut sich das Kind oder der Jugendliche befindet, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Unter "Obhut" ist jede tatsächliche Betreuung des Kindes gemeint, insbesondere P...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 44 Die rechtlichen Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus, wenn sie bei der Geburt miteinander verheiratet waren (§§ 1626 Abs. 1 Satz 1; 1626a Abs. 1 HS 1 BGB), nach der Geburt heiraten (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 2 BGB), gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder ein Kind gemeinschaftlich adoptieren (§ 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB). Die gemeinsamen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.1 Alleinerziehende

Rz. 81 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Zu dem Inhalt dieser Anspruchsvoraussetzung vgl. Rz. 23.mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.1 Alleinerziehende

Rz. 23 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Zu dem Inhalt dieser Anspruchsvoraussetzung vgl. Rz. 10.mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.5 Auskunftsanspruch

Rz. 56 Nach § 1605 Abs. 1 BGB kann das minderjährige Kind von seinen Eltern und Großeltern Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen verlangen, soweit dies für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Ebenso muss das Kind Auskunft über seine Einkünfte geben, damit seine Bedürftigkeit überprüft werden kann. Rz. 57 Geschuldet wird eine in sich geschlossene Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.3 Betreuung in einer geeigneten Wohnform (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 13 Die Leistung wird gewährt durch Betreuung in einer geeigneten Wohnform. Der Begriff "Wohnform" wurde bewusst offen gewählt, um Hilfe in verschiedenen Problemlagen zu ermöglichen. Die wohl bekannteste Einrichtung ist dabei das "Mutter-Kind-Heim", das die Betreuung rund um die Uhr anbietet. In Betracht kommen darüber hinaus aber auch Außenwohngruppen von Heimen, Wohngem...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 82 Unterhaltsersatzansprüche ergeben sich aus dem Ausfall des Unterhaltsschuldners oder der schädigungsbedingten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit (Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 18 Rz. 18). Zu den Unterhaltsersatzleistungen gehören deshalb die Halbwaisenrente (§ 48 SGB VI; §§ 38, 45, 47 BVG), zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Un...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.2 Vereinfachtes Verfahren

Rz. 74 Für die Vertretung des Kindes und die Zuständigkeit gelten die Ausführungen zu Rz. 71 f. entsprechend. Eine Abgabe an das Gericht der Ehesache findet aber nur statt, wenn das vereinfachte Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeht (§§ 233, 254, 255 FamFG). Rz. 75 Das vereinfachte Verfahren (§§ 249 ff. FamFG) hat zum Ziel, schnell einen Unterhaltstitel über maximal ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.3 Maß des Unterhalts

Rz. 94 Das Maß des dem Elternteil zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach dessen Lebensstellung, da über § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB die Regelung des § 1610 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung findet. Es ist deshalb auf das Einkommen abzustellen, das die Mutter ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte (BGH, Urteil v. 15.12.2004, XII ZR 121/03). Der Bedarf ist aber au...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.8 Einbeziehung des anderen Elternteils oder einer anderen Betreuungsperson (Abs. 2)

Rz. 16a Abs. 2 Satz 1 betrifft diejenigen Fälle, in denen es in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung des in der Einrichtung betreuten Elternteils sinnvoll erscheint, auch dessen Ehepartner oder den Lebenspartner einzubeziehen. Dies darf jedoch nicht gegen den Willen des in der Einrichtung betreuten Elternteils geschehen. In Einzelfällen kann der aus der Persönlichkeitsent...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6 Beratung/Unterstützung zum Umgangsrecht (Abs. 3)

Rz. 103 "Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein befriedigender Umgang mit Elternentfremdung und Kontaktabbruch noch nicht gefunden ist. Die mit diesen Konfliktsituationen befassten Institutionen und Professionellen sind noch auf einer sich erst koordinierenden Suche nach Strategien und möglichen Formen von Kooperation. Die Vielzahl der ungelösten Probleme macht deu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.2 Leistungsfähigkeit

Rz. 166 Der angemessene Eigenbedarf eines Elternteils gegenüber einem nicht privilegierten volljährigen Kind beträgt monatlich zurzeit mindestens 1.750,00 EUR. Hierin ist eine Warmmiete bis 650,00 EUR enthalten (Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, Anm. VII, vgl. Rz. 170).mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen – materielles Unterhaltsrecht

Rz. 24 Von der Beratung und Unterstützung nach § 18 Abs. 1 werden alle Unterhaltsansprüche des Kindes oder des Jugendlichen nach §§ 1601 ff. BGB gegen Verwandte in gerader Linie erfasst. Die Grundlagen des Verwandtenunterhalts werden bezogen auf minderjährige Kinder nachfolgend im Überblick dargestellt. Zu Ansprüchen volljähriger Kinder wird auf die Ausführungen zu Abs. 4 ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 4 Musterhonorarvertrag begleiteter Umgang

Rz. 171 Stadt … Der Oberbürgermeister Honorarvertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, nachstehend "Jugendamt" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Honorarkraft" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Auftrage des Jugendamtes, Abteilung …, die Durchführung begleiteter ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.4 Begleiteter Umgang

Rz. 141 § 1684 Abs. 4 Satz 3, 4 BGB gibt dem Familiengericht die Befugnis, das Umgangsrecht einzuschränken, indem der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe sein, der bestimmt, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt. Diesem Regelungsgehalt entspricht § 18 Abs. 3 Satz 4, wonach der Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.1 Grundlagen

Rz. 133 Angesichts fehlender effektiver rechtlicher Ansätze, im Interesse des Kindes Umgangskontakte insbesondere zu einem Elternteil sicherzustellen, ist die Konfliktlösung durch die Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 12; Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.3 Rechtsberatung

Rz. 7 Die Tätigkeit des Trägers der Jugendhilfe im Rahmen des § 18 ist erlaubte Rechtsberatung. Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgt dies aus § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), da sie als Behörde im Rahmen der ihnen nach § 18 gesetzlich zugewiesenen Aufgaben tätig werden. Damit ist aber nicht die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung im...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.1 Junge Volljährige

Rz. 149 Nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres minderjährigen unverheirateten Kindern gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Für diese Kinder ist davon auszugehen, dass sie ungeachtet ihrer Volljährigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 87 Die Gesetzesentwicklung zu § 1615l BGB ist 2007 rasant verlaufen. Zunächst entschied das BVerfG, dass die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar ist. Die nacheheliche Solidarität bei geschiedenen Ehegatten im Gegensatz zu nicht miteinander verheirateten Eltern rechtferti...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.3 § 14 SGB IX

Rz. 22a § 14 SGB IX bestimmt, dass im Regelfall bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen der zuerst angegangene Träger zuständig wird. Die Vorschrift ist in der vorliegenden Konstellation nicht anwendbar, da die Unterbringung und Betreuung in einer Mutter-Kind-Einrichtung i. S. d. § 19 keine Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in einer betreuten Wohnmöglichkeit gemäß § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.9 Schulische oder berufliche Förderung (Abs. 3)

Rz. 17 Während der Zeit des betreuten Wohnens soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt und eine Berufstätigkeit aufnimmt. Durch den Abschluss einer Schul- und Berufsausbildung gewinnt der allein erziehende Elternteil eine größere Selbständigkeit und Unabhängigkeit; er wird so auf die Zeit n...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 21 Die Beratung wird i. d. R. durch Erteilung von Ratschlägen und Hinweisen erfolgen (Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, § 18 Rz. 7). Unterstützung meint darüber hinaus eine faktische Hilfestellung, beispielsweise bei der Formulierung von Schreiben oder der Vermittlung eines geeigneten Rechtsanwaltes (Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 18 Rz. 2b). Rz. 22 D...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.4 Sorgerechtsmodelle

Rz. 26a Inzwischen haben sich angesichts fortschreitender gesellschaftlicher Entwicklungen verschiedene Sorgerechtsmodelle entwickelt und auch etabliert. Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 1626a BGB , wonach den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen – § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB), wenn sie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.3 Unterhaltspflicht der Großeltern

Rz. 55 Den Selbstbehalt für Großeltern gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger und unverheirateter Kinder bemisst die Rechtsprechung nach dem Selbstbehalt, der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zusteht (BGH, Urteil v. 8.6.2005, XII ZR 75/04; BGH, Urteil v. 20.12.2006, XII ZR 137/04). Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Anm. D (vgl. Rz. 170), zurzeit 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 85 Die Träger der Jugendhilfe helfen bei der Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs und der Antragstellung. Eine Vertretung des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils ist dagegen ausgeschlossen (vgl. Rz. 5). Zudem bietet § 18 Abs. 1 keine Grundlage für die Gewährung finanzieller Hilfen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 4; Fischer, in: ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.1 Unterhaltsverpflichteter

Rz. 88 Unterhaltsverpflichteter ist der mit der Mutter nicht verheiratete (§ 1615a BGB) Vater des Kindes. Vater ist der Mann, der die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder der als Vater gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 Nr. 2 und Nr. 3 BGB – rechtliche Vaterschaft). Für die Anwendung des § 1615l BGB reicht es aber aus, wenn der in Anspruch genommene Mann zwar nicht als r...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.4 Übertragung der alleinigen Sorge der Mutter auf den Vater

Rz. 95 Die alleinige Sorge der Mutter kann im Fall der dauerhaften Trennung der Eltern nach § 1672 Abs. 1 BGB auf den Vater allein übertragen werden, wenn die Mutter zustimmt (zum Sonderfall Adoption vgl. Rz. 33) und die Übertragung dem Wohl des Kindes dient. Rz. 96 Die Mutter kann zur Zustimmung nicht gezwungen werden. Besteht aber eine Gefahr für das Wohl des Kindes i. S. v...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.1 Partnerschaftsberatung zum Schutz der Kinderinteressen

Rz. 2 Für die Kinder bedeuten massive Streitigkeiten sowie Trennung oder Scheidung der Eltern erhebliche Einschnitte für ihre psychosoziale Entwicklung. Diese Belastungen können nur aufgefangen werden, wenn es den Eltern gelingt, zu einem tragfähigen Miteinander zu finden, das die Grundlage für eine verantwortungsvolle Ausübung elterlicher Sorge während des Bestehens der Bez...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2 Maß des Unterhalts

Rz. 27 Gemäß § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des minderjährigen Kindes (angemessener Unterhalt). Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf und den Kosten der Erziehung (§ 1610 Abs. 2 BGB). Um den angemessenen Unterhalt zu best...mehr