Überblick

Im Laufe des Jahres gab es mehrere Änderungen im Lohnsteuertarif. Weitere Gesetzesänderungen erfolgen zum Jahreswechsel 2023/2024. Dazu gehören insbesondere Steuerbegünstigungen aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, welche Mitarbeiterkapitalbeteiligungen betreffen. Lange hat sich der Vermittlungsausschuss mit dem Wachstumschancengesetzes befasst. Der Bundesrat hat endgültig am 22.3.2024 zugestimmt. In dem Gesetzespaket enthalten sind u. a. Änderungen bei der steuerlichen Beurteilung von Elektro-/Hybrid-Dienstfahrzeugen und die Aufhebung der Freigrenze für Gruppenunfallversicherungen. Die Erhöhung der Verpflegungspauschalen und des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen wurden gestrichen. Einige Änderungen wurden kurzfristig in das sog. Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben und noch vor dem Jahreswechsel beschlossen, u. a. die Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge für Familien mit Kindern im Lohnsteuerabzugsverfahren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Änderungen ergeben sich in zahlreichen Vorschriften des EStG. Hinzuweisen ist u. a. auf § 3 Nr. 39 Satz 1 EStG i. d. F. des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, welcher sich auf Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bezieht.

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