Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Beckmann/Lohse, Der Gesetzentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, RdJB 2021, 10; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 7.6.2022, SN_2022_0754 Eh – Pflicht zur Beteiligung, Aufklärung und Beratung in verständlicher, nachvollziehbarer Hilfe und wahrnehmbarer Form, JAmt 2022, 408; Kunkel, Beratungspflichten und Beratung...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 9.1 Verstoß gegen Treu und Glauben

Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, wenn sie aus Gründen erfolgt, die schon bei Abschluss des Mietvertrags vorlagen. Wichtig Unbegrenzte Mietdauer trotz absehbarer Selbstnutzungsabsicht Der Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 16.5.2025 – SN 2025 0682 Bm – Pflicht zur Aufbewahrung von Akten nach dem sog. "UBSKM-Gesetz", JAmt 2025, 308; Reinhardt, Akteneinsicht im Jugendamt, JAmt 2025...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.3 Familienbezogene Maßnahmen

Rz. 36 Familienbezogene Jugendarbeit befasst sich mit den Fragen, Bedürfnissen und Problemen von Kindern und Jugendlichen, die sie in ihren Familien erleben und in der Jugendarbeit zur Sprache bringen und ist alltagsbegleitende Unterstützung (Schruth, a. a. O., Rz. 67). Sie dient in erster Linie der Konfliktbewältigung im Familienalltag. Zudem soll sie den Wert der Familie a...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Rz. 1a Ebenso wie die übrigen Vorschriften des ersten Kapitels enthält auch § 4 Programmsätze. Die Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 4 Die eigentlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind Sozialleistungen. Gemäß § 11 Satz 1 SGB I gehören dazu die in den einzelnen Büchern des SGB vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Sie sind Gegenstand der in §§ 2 bis 10 SGB I aufgeführten sozialen Rechte, zu denen nach § 8 SGB I die Kinder- und Jugendhilfe gehört. Die erzieherische Hilfe wird in § 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und anderer Gesetze v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999. Rz. 1a Das Wunsch- und Wahlrecht trägt dazu bei, das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Elternrecht und die dami...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1 Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung

Rz. 2 Abs. 1 formuliert einen Programmsatz, was der Funktion der Vorschrift insgesamt als Leitnorm entspricht. Nach herrschender Meinung begründet der Programmsatz kein einklagbares subjektiv-öffentliches Recht (Wapler, in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 1 Rz. 11 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung zum Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG, BT-Drs. 11/5948 S. 4...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.4 Erziehungsziel

Rz. 6 Als Erziehungsziel benennt Abs. 1 die eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit. Dies beinhaltet einerseits die Erziehung zu selbständigem Denken, Entscheiden und Handeln, um so die Individualität, die Unverwechselbarkeit und die Lebenskompetenz zu fördern. Andererseits sollen dem jungen Menschen die in der Gesellschaft geltenden Normen, Werte und Reg...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005. Rz. 2 Die Vorschrift regelt den persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich des SGB VIII. Sie ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.2.5 Wohnungsgröße und -ausstattung

Auch der Wunsch nach einer größeren, günstiger geschnittenen, besser gelegenen oder besser ausgestatteten Wohnung kann ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darstellen.[1] Praxis-Beispiel Größere Wohnung Langer Besuch der Kinder/Enkelkinder Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Vermieter in der vermieteten Wohnung auch längerfristigen Besuch seiner Kinder und Enkelkin...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 8.4.2025 eingefügt. Sie enthält Regelungen zur Aufarbeitung von Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch durch Akteneinsichts- und Auskunftsrechte der Betroffenen. Institutionell soll die Unabhängige Kommissi...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.5 Träger der Jugendarbeit (Abs. 2)

Rz. 22 Absatz 2 macht deutlich, dass die Jugendarbeit von ganz unterschiedlichen Trägern angeboten wird. Neben den klassischen, zumeist mitgliedschaftlich organisierten Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft (vgl. zu Jugendverbänden und -gruppen näher § 12) übernehmen auch "andere Träger" Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit. Dies sind – i...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts – KKJHG mit Wirkung zum 3.10.1990 in den neuen Bundesländern und zum 1.1.1991 in den alten Bundesländern in Kraft gesetzt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.4 Frühe Hilfen

Rz. 23 Der durch das BKiSchG eingefügte Abs. 3 stellt klar, dass die in Abs. 2 genannten Leistungen zum Basisangebot eines jeden Jugendamtes gehören. Damit werden die Erfahrungen ausgewertet, die in verschiedenen Modellprojekten mit "frühen Hilfen" in einigen Bundesländern erprobt wurden. Die soziale Situation der Kinder soll dadurch verbessert werden, dass die Erziehungskom...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.1.1 Berechtigte und Verpflichtete

Rz. 2 Anspruch auf Beratung haben nach Abs. 1 alle Leistungsberechtigten nach dem SGB VIII und auch Leistungsempfänger, die nicht selbst leistungsberechtigt sind, wie etwa Kinder und Jugendliche bei der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. Als Berechtigte werden ausdrücklich leistungsberechtigte junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte sowie alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 2 Literatur

Rz. 2 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Len/Urban-Stahl, Umsetzungsstand zur Ausgestaltung von § 9a SGB VIII – "Ombudsstellen" in den Ländern, JAmt 2024, 324; Meysen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr, FamRZ 2021, 401; Meysen/Salgo, Stellungnah...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.3 Staatliches Wächteramt

Rz. 8 Das in Abs. 2 Satz 2 formulierte sog. staatliche Wächteramt beinhaltet zunächst einmal die Aufgabe und die Pflicht des Staates zur Kontrolle der Wahrnehmung des Elternrechts. Es verleiht dem Staat – anders als im Schulbereich – kein eigenes Erziehungsrecht. Ebenso wie der wortgleiche Art. 6 Abs. 2 GG verleiht Abs. 2 kein subjektives Recht der Eltern oder des Kindes au...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.1 Förderung junger Menschen

Rz. 10 Abs. 3 Nr. 1 greift den in Abs. 1 aufgeführten Programmsatz auf (vgl. dazu Rz. 3) und erweitert ihn um das Gebot dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die Vorschrift richtet sich sowohl an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe als auch an die freien Träger. Sie enthält eine Soll-Verpflichtung. Es handelt sich indes nicht um eine Sollvorsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.3 Erziehung

Rz. 5 Neben der Förderung der Entwicklung normiert Abs. 1 ein Recht auf Erziehung. Dieses Recht besteht jedoch primär nicht gegenüber dem Staat. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (dazu im Einzelnen Rz. 8). Demgemäß betont Abs. 2 den Vorrang des elterlichen Erziehungsr...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.3 Berücksichtigung der speziellen Schutzbedürfnisse

Rz. 4 Abs. 3 stellt klar, dass sowohl bei der fachlichen Beratung nach Abs. 1 bei Gefährdungseinschätzung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, als auch bei der konzeptionellen Beratung von Einrichtungsträgern nach Abs. 2 über fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Beteiligungs- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 3 Literatur

Rz. 30 Biesel/Urban-Stahl, Lehrbuch Kinderschutz, 2. Aufl., Weinheim Basel 2022; Janssen, Schutz des ungeborenen Lebens: (K)eine Lücke im SGB VIII?, ZKJ 2024, 291; Krüger/Schroeder, Familie – Kindheit – Lebenslauf, Primäre Prävention als kommunale Aufgabe (§ 16 SGB VIII), JAmt 2020, 7; Luciano, Ungeborenes Leben als Leben im Sinne des Kindeswohlschutzes?, ZKJ 2023, 129; Meier-Gr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 3.2.2 Altersruhesitz

Der Vermieter kann selbst bestimmen, wie er seine Lebensführung im Alter organisieren will. Er muss sich daher nicht auf eine andere Art der Betreuung verweisen lassen, auch wenn diese finanziell und örtlich möglich wäre.[1] Praxis-Beispiel Wohnung als Altersruhesitz Dementsprechend kann ein 65 Jahre alter Vermieter, der seinen Lebensmittelpunkt nach Beendigung seiner beruflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 1.1 Überblick

Mit dem Erbfall entsteht bei mehreren Erben eine Erbengemeinschaft.[1] Sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses stehen allen Erben gemeinsam zu (Gesamthandseigentum). An diesem Gesamthandskonzept bei der Erbengemeinschaft hat sich auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[2] nichts geändert.[3] Jeder Miterbe hat ein berechtigtes Interess...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 1.3.5 Nießbrauchberechtigter

Auch ein Nießbrauchsberechtigter, der z. B. das Eigentum an der Immobilie seinen Kindern übertragen, sich aber den Nießbrauch (Mieteinnahmen) vorbehalten hat, kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erklären; er muss nicht zugleich Eigentümer der Immobilie sein.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 4 Änderungshistorie zum SGB IX i. d. F. des Bundesteilhabegesetzes

Rz. 57 Das SGB IX i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde geändert: Rz. 58 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) – 1.1.2018 § 6, § 19, § 35, § 138, § 170, § 173, § 225, § 231, § 232, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.1.1 Soziale Benachteiligung

Rz. 9 Unter "sozialer Benachteiligung" versteht man eine – aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe – bedingte mittelbare oder unmittelbare Zurücksetzung von Menschen im Wettbewerb um den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie z. B. Bildung, Ausbildung und Einkommen (Schruth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 13 Rz. 37; ...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 10 Beywl/Mecklenburg/Richard/Schneid/Wonik (Hrsg.), Evaluation im Alltag. Jugendverbände untersuchen ihre Wirkungen, 2001; Gängler, "Jugend führt Jugend"? Zur Geschichte der Jugendverbände im Spiegel rechtlicher Kodifizierung, RdJB 2013,33; Patjens, Förderrechtsverhältnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Diss. Springer VS 2017; Schäfer, Jugendverbände zwischen Jugendarbei...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.1 Außerschulische Jugendbildung (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 29 Nach Abs. 3 Nr. 1 ist ein Schwerpunkt der Jugendarbeit die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Kinder- und Jugendarbeit hat damit zwar rechtlich eindeutig einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Dennoch unterscheiden sich die organisatorischen Ausgangsbedingungen – etw...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2.3 Förderung der freien Jugendhilfe

Rz. 23 Abs. 3 enthält einen Programmsatz. Im Jugendhilferecht gibt es für Träger der freien Jugendhilfe keinen strikten Rechtsanspruch auf Förderung. Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung der freien Jugendhilfe sind in § 74 geregelt. Aus der Zusammenschau von Abs. 3 und § 74 Abs. 1 und 3 ergibt sich kein strikter Rechtsanspruch auf eine Förderung in bestimmter Höhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.2 Schulbezogene Maßnahmen

Rz. 34 Schulbezogene Jugendarbeit ist nicht Schulsozialarbeit i.S.v. § 13 SGB VIII, weil Adressaten dieser Angebote nicht sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf sind, sondern im Fokus vielmehr die alltägliche Begleitung junger Menschen in ihrem Erleben von Schule an Orten der Jugendarbeit steht. Damit kommt der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 5 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.7 Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern

Rz. 43 Seit einigen Jahren wird verstärkt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern diskutiert. Dies geschieht in erster Linie mit Blick auf die immer wieder auftretenden Fälle von Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlungen und der Vernachlässigung von Kindern. Wie anschließend aufgezeigt wird, kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung ode...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 2.2 Angehörige seines Haushalts

Angehörige seines Haushalts sind Personen, die der Vermieter bereits vor Ausspruch der Kündigung auf Dauer in seiner Wohnung aufgenommen hat. Dazu zählen jedenfalls der Lebenspartner bzw. -gefährte, dessen Kinder und Pflegekinder sowie Hilfspersonen. Hinweis Entsprechende Anwendung des § 18 WoFG auf das Mietrecht? Nach § 18 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) sind Haushaltsangehörige d...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.2 Sozialpädagogische Hilfe und ihre Ziele (Abs. 1)

Rz. 18 Das Angebot sozialpädagogischer Hilfen richtet sich direkt an die jungen Menschen. Dies unterscheidet die Jugendsozialarbeit von der in §§ 27 ff. geregelten Hilfe zur Erziehung, deren Adressat der jeweilige Personensorgeberechtigte ist. Was genau unter "sozialpädagogischen Hilfen" zu verstehen ist, ist nicht positiv geregelt, sondern ergibt sich aus der Negativabgrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Leistungsberechtigt ist die in der jeweiligen Vorschrift genannte Person. Ist ein Leistungsberechtigter in der jeweiligen Norm nicht benannt, so sollen die Träger der sozialen Rechte in der Jugendhilfe berechtigt sein. Dies sind Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte. Wenn einem oder beiden Elternteilen das Personensorgerecht nach Maßgabe von § 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 3 Literatur

Rz. 26 Backhaus-Maul, Die Subsidiaritätsidee in den Zeiten der Kostenrechnung – Vertragsverhandlungen zwischen Sozialverwaltungen und Wohlfahrtsverbänden, ZfJ 2000, 161. Banafsche, Das Recht der Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen Korporatismus und Wettbewerb, Hamburg 2010. Eicher, Das mit Schiedsverfahren verbundene Sachleistungsverschaffungsprinzip im...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.7 Kostenbeteiligung

Rz. 26 § 91 Abs. 1 Nr. 1 bestimmt, dass für die Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) Kostenbeiträge erhoben werden. Nach Maßgabe der §§ 93 f. haben sich Kinder und Jugendliche (§ 92 Abs. 1 Nr. 1), junge Volljährige (§ 92 Abs. 1 Nr. 2), Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen (§ 92 Abs. 1 Nr. 4) sowie Elternteile (§ 92 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.4 Interessenvertretung (Satz 3)

Rz. 9 Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (hierunter sind z. B. Jugendringe und Dachverbände zu verstehen) leisten innerhalb der Gesellschaft Interessenvertretung für junge Menschen (Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 12 Rz. 15). Dies ist in Deutschland, einem Staat mit stark sinkender Geburtenrate und oftmals zu beobachtender Intoleranz gegenüber Kindern und Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; Ehlers, Schon die halbe "Große Lösung"? Das Jugendamt als Verfahrenslotse, JAmt 2022, 1; ders., Rechtliche Konzeption von Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) und EUTB (§ 32 SGB IX), JAmt 2023, 317; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 30.5.2022, SN_2022_04...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 2.1 Familienangehörige

Nach der Rechtsprechung des BGH umfasst der Begriff der Familienangehörigen i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB alle Personen, denen das Prozessrecht (§ 383 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 52 Abs. 2 Nr. 2 StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gewährt. Ein bestimmter Grad der Verwandtschaft oder eine besondere persönliche Bindung ist nicht erforderlich.[1] Danach zählen...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. Während § 11 auf alle Träger der Jugendarbeit eingeht, hebt § 12 die Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen gesondert hervor. Die Vorschrift ist Teil des Ersten Abschnitts zur Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, da ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.5 Vorrang gegenüber Regelungen des Gewalthilfegesetzes

Rz. 24 Durch Art. 3 des Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) v. 24.2.2025 (BGBl. I Nr. 57) wurde mit Wirkung zum 28.2.2025 Abs. 7 angefügt. Danach haben die Leistungen des SGB VIII Vorrang gegenüber den Leistungen aus dem Gewalthilfegesetz. Dies soll insbesondere für den eigenen Beratungsanspruch von...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.5 Nutzung eines Teils der Wohnung

Hat der Vermieter lediglich Bedarf an einem Teil der vermieteten Wohnung, kann er das Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs kündigen, da Eigenbedarf nur vorliegt, wenn der Vermieter die gesamte Wohnung benötigt.[1] Dementsprechend liegt kein "Benötigen" der Wohnung i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB und damit kein zur Kündigung berechtigender Eigenbedarf des Vermieters vor, w...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.1 Recht auf Akteneinsicht und Auskunft

Rz. 2 Das Recht auf Akteneinsicht beinhaltet gemäß Abs. 1 das Recht auf Einsicht in die Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten, soweit sie Zeiten betreffen, in denen der Anspruchsteller minderjährig war. Hinzu kommt das Recht auf Auskunft zu diesen Akten als logische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts. Während die Regel...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.1 Die Grundregel

Rz. 16 Gemäß Abs. 3 und 4 gehen Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist wiederum im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Leistung nach dem SGB VIII dem gleichen Zweck dient wie die Leistung nach dem SGB II oder dem SGB XII. Nu...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt geändert durch Art. 12 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) in Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2023. Rz. 1a § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 2 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in Abs. 2 aufgelistet. Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 4 Literatur

Rz. 28 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, 18; Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014, 62; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 16h SGB I...mehr