Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.1 Gleichgültiges Verhalten

Rz. 9 Gleichgültig verhält sich ein Elternteil dann, wenn er gegenüber dem Kind und seiner Entwicklung gänzlich teilnahmslos ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (B...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.5 Inkompatibilitätsgebot nach Satz 5

Rz. 38 § 35a Abs. 1a Satz 5 stellt ein Inkompatibilitätsgebot auf. Die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 5 verschoben worden (vgl. auch BR-Drs. 5/21 S. 79, 80 = BT-Drs. 19/26107 S. 83 f.). Die Hilfe soll nicht von der Person, dem Dienst ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.1 Überblick

Rz. 72 Ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, sofern der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege seines Kindes freigestellt wird. Voraussetzung ist also, dass der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt. Dieser Anspruch auf Freist...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4.1 Erziehungsgefährdung – erzieherischer Bedarf – Mangellage

Rz. 23 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erziehung setzt daher ein Erziehungsdefizit voraus (zutreffend und i...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.1 Personensorgeberechtigte

Rz. 15 Anspruchsinhaber der Hilfe ist nach Abs. 1 ausdrücklich der Personensorgeberechtigte; also der Inhaber der Personensorge über das Kind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.1.2020, 12 E 656/19). Anspruch auf Pflegegeld kann daher auch die Pflegemutter haben, wenn sie im Pflegezeitraum personensorgeberechtigt für das Pflegekind war (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlu...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1) Rz. 3 § 45 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil deshalb der Arbeit fernbleibt, weil er zu Hause sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss. Daneben gibt es noch Sonderregelungen in Abs. 1a (Mitaufnahme während der stationären Behandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4 Ruhen des Anspruchs wegen des Zusammentreffens mit anderen Leistungen

2.4.1 Überblick Rz. 72 Ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, sofern der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege seines Kindes freigestellt wird. Voraussetzung ist also, dass der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt. Dieser Ansp...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8 Kombination und Integration nach Abs. 4

Rz. 73 § 35a greift den Primat der Kombination- und Integrationsperspektive auf und erschöpft sich zugleich darin. 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1 Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl d...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1 Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhab...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3 Höhe und Berechnung des Kinderkrankengeldes (Abs. 2 Satz 3 bis 5)

2.3.1 Überblick Rz. 44 Bis auf die besondere Fallgestaltung des § 45 Abs. 4 (fortgeschrittenes Krankheitsstadium des Kindes mit nur noch begrenzter Lebenserwartung; vgl. Rz. 90 ff.) wird das Kinderkrankengeld seit dem Jahr 2015 nicht mehr so berechnet wie das bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit. Maßgeblich für die kalendertägliche Höhe des Kinderkrankengeldes ist jetzt bei Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2 Bemessungszeitraum

2.3.2.1 bei Arbeitnehmern Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.1 Gesetzliche Regelbeispiele nach Satz 1

Rz. 33 Satz 1 regelt, dass die Hilfe zur Erziehung insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt wird; hierbei handelt es sich um (primär) sozialpädagogische, erzieherische Hilfen (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.3.2020, 10 LA 292/18 Rz. 15); Abs. 3 verdeutlicht dies für die im Zusammenhang mit der Hilfe zur Erziehung häufig wichtigen therapeutischen Leistungen bei Ausbil...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.1 Einwilligungserfordernis

Rz. 3 Gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Annahme eines Kindes die Einwilligung der Eltern und gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 2 BGB nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Gemäß § 1750 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 71 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200, 336; 15. Kinder-und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050, 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Beckmann/Berneiser, Kinderschutz in der (Corona-)Krise: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, ZKJ 2021, 4; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des De...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3.1 Umfang der Beratung

Rz. 15 Das Jugendamt soll den Elternteil zusammen mit der Belehrung beraten (§ 51 Abs. 2 Satz 1). Die frühere Fassung, die zwingend eine Beratung vorsah, wurde durch eine Soll-Bestimmung ersetzt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder, die zur Adoption vorgesehen sind, häufig bereits zuvor nicht mehr bei den Eltern in der Herkunftsfamilie, sondern in einer Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.4 Voraussetzung: Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen

Rz. 14 Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht gemäß § 24h nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Unter Haushalt i. d. S. ist nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen; ein Familienhaushalt wird letztendlich definiert als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt, Wirtschaftsgeme...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.1 Überblick

Rz. 44 Bis auf die besondere Fallgestaltung des § 45 Abs. 4 (fortgeschrittenes Krankheitsstadium des Kindes mit nur noch begrenzter Lebenserwartung; vgl. Rz. 90 ff.) wird das Kinderkrankengeld seit dem Jahr 2015 nicht mehr so berechnet wie das bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit. Maßgeblich für die kalendertägliche Höhe des Kinderkrankengeldes ist jetzt bei Arbeitnehmern der...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.4 Höchst-Kinderkrankengeld

Rz. 66 Der auf den Kalendertag umgerechnete Betrag des Kinderkrankengeldes (= 90 % bzw. 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, welches auf der Grundlage des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts ermittelt wurde), darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 (BBG) nicht überschreiten (§ 45 Abs. 2 Satz 3). Maßgebend ist die jeweils am T...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.3 Unverhältnismäßiger Nachteil

Rz. 11 Die Gleichgültigkeit führt nur dann zur Ersetzung, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB). Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der voll gerichtlich überprüfbar ist. Dabei ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kinderinteressen erforderlich. Der Nachteil, den das Unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 6 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Mit der Änderung durch das Kinderförderungsgesetz wurde die Bedingung, dass dies dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern aus ihren Einkommen u...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.2 Inhalt und Form der Belehrung

Rz. 12 Die Belehrung muss zur Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung erfolgen. Mithin ist dem Elternteil, dessen Einwilligung ersetzt werden soll, zu erläutern, dass ein Verfahren zur Annahme des Kindes in Gang gesetzt wurde und dass beabsichtigt ist, seine dafür erforderliche Einwilligung zu ersetzen. Die Belehrung soll ihm ferner verdeutlichen, warum sein bisheriges Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3 Berechnung

Rz. 52 Das Kinderkrankengeld ist grundsätzlich für den Zeitraum der unbezahlten Freistellung zu berechnen und für die entsprechenden Kalendertage zu zahlen. Bei der Berechnung ist zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern (Rz. 53 ff.), selbstständig Tätigen (Rz. 64) und Beziehern von Arbeitslosengeld (Rz. 65). 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkran...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.3 Krankheitswert der Abweichung nach Satz 3

Rz. 32 Gemäß § 35a Abs. 1a Satz 3 ist bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Hiermit sollen etwaige Konkurrenzansprüche gegen die Krankenkassen abgegrenzt werden, die gemäß § 10 Abs. 1 bei einer diagnostizierten Krankheit vorrangig leistungsverpflichtet sind (vgl. auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.2 Keine gröbliche Pflichtverletzung

Rz. 10 Die Belehrungs- und Beratungspflicht des Jugendamtes besteht nur dann, wenn die Gleichgültigkeit nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung darstellt (§ 51 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Nichtzahlung von Unterhalt allein begründet keine gröbliche Pflichtverletzung. Es müssen erschwerende Umstände hinzutreten, etwa wenn das Kind i...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.2 Berücksichtigung von Abrechnungsmodalitäten des Arbeitgebers

Rz. 63 Damit die Krankenkasse für den jeweiligen Versicherten das Kinderkrankengeld ermitteln kann, hat der Arbeitgeber für den nicht bezahlt freigestellten Zeitraum das tatsächlich ausgefallene Arbeitsentgelt im Rahmen des Verfahrens "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV" (Fundstelle: Rz. 94) an die Krankenkasse zu übermitteln. Weitere Einzelheiten hierz...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 13 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.3 Weiterführung des Haushalts

Rz. 8 Dem Versicherten muss wegen der Inanspruchnahme einer der in Abs. 1 genannten Leistungen der Krankenkasse die Weiterführung des Haushalts nicht möglich sein. Ebenso wie in § 37 ist unter Haushalt die private, eigenverantwortliche Wirtschafts- und Lebensführung zu verstehen. Von einem eigenen Haushalt ist auszugehen, wenn der Versicherte entweder Eigentum oder Besitz an...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften muss vorlie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.5 Abgrenzung der Haushaltshilfe-Ansprüche zwischen § 24h und § 38

Rz. 49 Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h besteht, wenn die werdende bzw. junge Mutter den von ihr geführten Haushalt wegen ihrer Schwangerschaft oder wegen der Entbindung nicht fortführen kann. In der Praxis bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchen Fällen eine Schwangerschaft oder eine Entbindung in Abgrenzung zu einer Krankheit ursächlich für die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

Rz. 66 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte Eltern beteiligt werden sollen, und, wenn ja, wie und in welchem Umfang deren Beteiligung im Einzelfall erfolgen soll, muss deshalb i. d. R. im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte geklärt werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Kindeswohls ist im Zweifel auf die Beteiligung zu verzichten, wenn Anhaltspunkte bei der Prognos...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.6.2 Gemeinschaften der Allgemeinmediziner

Rz. 66 Weil aber auch diese Option die Anzahl der hausarztzentrierten Verträge nicht in ausreichendem Maße erhöht hatte, waren die Krankenkassen mit der Neufassung des Abs. 4 Satz 1 bis 4 zum 1.1.2009 verpflichtet worden, bis zum 30.6.2009 allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen diese Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die die Hälfte der an der hausärztli...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die in §§ 27 ff. geregelte Hilfe zur Erziehung gehörte zu den Schwerpunkten des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht. Es war zentrales Anliegen bei der Ablösung des Jugendwohlfahrtsges...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3.4.3 2.4.3 Beratung nach § 1747 Abs. 3 BGB

Rz. 20 Gemäß § 1747 Abs. 3 BGB kann der Vater die Einwilligung zur Annahme des Kindes bereits vor der Geburt erteilen (Nr. 1). Die Belehrung darüber (falls sie bereits vor der Geburt erfolgt) muss auch die Information umfassen, dass die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594 BGB) und die Zustimmungserklärung der Mutter (§ 1595 BGB) ebenfalls bereits vor der G...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 greift die Regelung des § 185b RVO auf. Durch das 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist Abs. 1 Satz 2 geändert worden. Die Altersgrenze für das im Haushalt lebende Kind wurde von ursprünglich 8 auf nunmehr 12 Jahre heraufgesetzt. Die Änderung steht in engem Zusammenhang mit der Erweiterung des Anspruchs auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (§ 45...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 76 Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO, mit dem ausdrücklich längstens bis zum Ende des Schuljahres die (vorläufige) Bewilligung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Taxikosten (vgl. zu den Taxikosten auch Rz. 42) für die Beförderung zur Sekundarschule I begehrt wird, wird mangels eines Rechtsschu...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.2 Voraussetzung: Bisherige Führung des Haushalts

Rz. 8 Damit die werdende bzw. junge Mutter die Leistung "Haushaltshilfe" beanspruchen kann, muss sie den Haushalt bisher tatsächlich geführt haben. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn mehrere Haushaltsangehörige die Haushaltsführung unter sich aufgeteilt haben und die Funktionsfähigkeit der konkreten Haushaltsorganisation durch den Ausfall der werdenden oder jungen Mu...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getreten) die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Anwendungsbereich des SGB VIII, sog. "Inklusive Lösung" oder auch "Große Lösung" (BR-Drs. 5/21 S. 120 = BT-Drs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 65 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügte Norm war in der seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches (2. SGBÄndG) v...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die Vorschrift neu gefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 38 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.1 Beratung durch eine erfahrene Fachkraft

Rz. 2 Abs. 1 regelt einen Anspruch auf Beratung, wobei der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten wohl bewusst weit gefasst und grob umrissen hat. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Gemeint sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6256 S. 39) auch die außerhalb des Systems der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.3 Erziehung außerhalb des Elternhauses nach Abs. 2a

Rz. 43 Wenn innerhalb des Elternhauses eine Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen nicht mehr zu gewährleisten ist und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich werden. Rz. 44 Dabei ordnet Abs. 2a HS 1 an, dass der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch entfäll...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.3.1 Behandlungsmaßnahmen

Rz. 12 Nach Nr. 10. der Richtlinien zur künstlichen Befruchtung kommen nach aktuellem Stand folgende ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung im Rahmen folgender Verfahren zum Einsatz: 10.1 intrazervikale, intrauterine oder intratubare Insemination im Spontanzyklus, ggf. nach Auslösung der Ovulation durch HCG-Gabe, ggf. nach Stimulation mit Antiöstrogenen, 10.2 intrazer...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf Haushaltshilfe soll die Weiterführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten garantieren, wenn eine Versicherte wegen ihrer Schwangerschaft oder Entbindung den eigenen Haushalt nicht im ausreichenden Umfang weiterführen kann. Unter Haushaltsführung ist vor allem das notwendige Kochen, Putzen, Waschen, Heizen, Müllentsorgen und Einkaufen zu verstehen. Dan...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, also in Verfahren zur Minderjährigenadoption, gehört gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 7 zu den "anderen" Aufgaben der Jugendhilfe. Abs. 1 regelt das in § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgesehene Erfordernis der Belehrung eines Elternteils über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung im Adoptionsverfahren und die dabei ...mehr