Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen / 7.18.3 Strafverfahren

Dr. Volker Endert
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 100

Kosten eines Strafverfahrens können zunächst Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, sofern die Straftat(en) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde(n).[1] Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt dann nicht in Betracht. Ein derartiger Zusammenhang kann allerdings nur dann bestehen, wenn die Tat in einem besonderen beruflichen Risiko begründet liegt. Eine Begehung der Tat während der Arbeitszeit reicht hingegen nicht aus, um eine derartige Qualifizierung zu rechtfertigen.[2] Ebenso ist der Umstand, dass die berufliche Stellung des Stpfl. die Tat ermöglicht hat, unbeachtlich.[3]

 

Rz. 101

Liegen keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, können Strafprozesskosten sowohl für Vz vor 2013 als auch nach aktueller Rechtslage nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Angeklagte rechtskräftig verurteilt wird.[4] Die Kosten haben in diesem Fall den Charakter einer Nebenstrafe und dürfen deshalb nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden;[5] darüber hinaus sind Straftaten dann erwiesenermaßen im (schuldhaften) Verhalten des Stpfl. begründet, sodass keine Zwangsläufigkeit vorliegt.[6]

Stirbt der Stpfl. vor Urteilsverkündung, können entstandene Kosten aufgrund der Unschuldsvermutung als außergewöhnliche Belastung (durch die Erben) geltend gemacht werden.

Eine Besonderheit ergab sich für Eltern, die Strafprozess- und Verteidigungskosten für ihr Kind zahlten. In derartigen Fällen war ein Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung unter den weiteren Voraussetzungen des § 33 EStG auch bei schuldhaftem Verhalten des Kindes möglich. Die Zwangsläufigkeit entstand hierbei durch sittliche Gründe, die Kosten des Prozesses für das Kind zu überne...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      353
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      298
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      268
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      260
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      246
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      219
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      208
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      178
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      167
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      153
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      144
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      143
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      142
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      133
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      123
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      119
    • Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)
      116
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      111
    • Stornokosten als steuerbare Leistung im Hotelgewerbe (zu § 1 UStG)
      107
    • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
      106
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren