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Kinder




Soldaten im Einsatz
Soldaten im Einsatz
BFH Kommentierung

Erstmalige Ausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

Wird ein Kind nach Abschluss seiner Schulausbildung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und zum Feldwebelanwärter zugelassen, ist seine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen. Die nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung in der Bundeswehr üblichen Verwendungslehrgänge im Rahmen der Tätigkeit als Zeitsoldat machen das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis.





















Mädchen mit Sparschwein
Mädchen mit Sparschwein
Praxis-Tipp

Steuerliche Berücksichtigung von Barzahlungen im Rahmen der Kinderbetreuung

Nach neuer Rechtsprechung des BFH sind Kinderbetreuungskosten, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses anfallen, nur dann als Sonderausgabe abziehbar, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Barzahlungen für die Kinderbetreuung generell nicht steuerlich berücksichtigt werden können.





















Mutter und Sohn beim Vorlesen
Mutter und Sohn beim Vorlesen
FG Kommentierung

Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG: Unbare Zahlung erforderlich?

Das Nachweiserfordernis des § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG (Erhalt einer Rechnung für die Aufwendungen und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung) bezieht sich ausschließlich auf Dienstleistungen, für die Rechnungen ausgestellt werden und nicht auf sog. Mini-Jobs. Bei Aufwendungen für sog. Mini-Jobs haben Steuerpflichtige keine zusätzlichen Nachweise gem. § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG für den Abzug der Aufwendungen zu erbringen.