Einkommensunabhängiges Kindergeld ab 2012 gilt auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
Daher könne – so der Senat - auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegen stehen.
Im Streitfall hatte die Familienkasse zunächst für die 1988 geborene, verheiratete Tochter des Klägers, die ein Studium absolviert, Kindergeld festgesetzt. Später hob sie jedoch die Kindergeldfestsetzung auf, und zwar ab Januar 2012 unter Hinweis darauf, dass bei einem verheirateten Kind nicht mehr die Eltern, sondern der Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet sei. Diese Verfahrensweise entspricht einer bundesweit für die Familienkassen geltenden Verwaltungsanweisung.
Zum Hintergrund: Bis zum Jahr 2012 hing die Gewährung von Kindergeld unter anderem davon ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes unter dem gesetzlichen Grenzbetrag von zuletzt 8.004 EUR lagen. Dabei war auch das Einkommen eines unterhaltspflichtigen Ehegatten des Kindes relevant. Ab 2012 sieht § 32 Abs. 4 EStG demgegenüber vor, dass ein Kind in Erstausbildung unabhängig vom Einkommen zu berücksichtigen ist. Nach Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums wird es hingegen nur dann berücksichtigt, wenn es keiner bzw. nur einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Das FG Münster gab dem Kläger Recht. Das Gesetz – so der Senat – sehe ab 2012 für Kinder in einer Erstausbildung weder eine Einkunftsgrenze vor, noch mache es den Kindergeldanspruch vom Vorliegen einer typischen Unterhaltssituation für die Eltern abhängig. Daher sei das Einkommen des Ehepartners der Tochter des Klägers nicht relevant.
Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum BFH zugelassen.
Das FG Münster hatte bereits im Urteil v. 30.11.2012, 4 K 1569/12 gleich entschieden.
FG Münster, Urteil v. 20.9.2013, 4 K 4146/12 Kg, veröffentlicht am 30.10.2013
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
271
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
236
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
228
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
209
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
170
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1491
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
144
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
134
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
130
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
125
-
Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags
23.03.2026
-
Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber keine Geschäftsveräußerung
23.03.2026
-
Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter
23.03.2026
-
Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten
20.03.2026
-
Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Weiterzahlung
20.03.2026
-
Alle am 19.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
19.03.2026
-
Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG
17.03.2026
-
Privatnutzung eines PKW durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer
16.03.2026
-
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
16.03.2026
-
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
16.03.2026