Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
Der Kläger und der Beigeladene planten den gemeinsamen Vertrieb einer Software. Zu diesem Zweck erwarb der Beigeladene einen Anteil an einer GmbH und schloss mit dem Sohn des Klägers einen Unterbeteiligungsvertrag. Dieser handelte – so das Vorbringen des Klägers – als Treuhänder für seinen Vater. Die Ausschüttungen der GmbH wurden so gehandhabt, dass die GmbH die Kapitalertragsteuer einbehielt und dem Beigeladenen und dessen Mitgesellschafterin entsprechende Steuerbescheinigungen ausstellte. Der Beigeladene zahlte dem Kläger einen Anteil aus der Unterbeteiligung aus. Das Wohnsitzfinanzamt des Klägers rechnete dem Kläger 50 % der Gesamtausschüttungen der GmbH unmittelbar zu.
Finanzamt: Keine Feststellungsbescheiden für die Unterbeteiligungsgesellschaft
Um eine Anrechnung der von der GmbH einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auf seine Einkommensteuer zu erreichen, verklagte der Kläger die GmbH erfolglos auf die Ausstellung von Kapitalertragsteuerbescheinigungen. Außerdem reichte er beim beklagten Finanzamt Feststellungserklärungen für eine zwischen ihm und dem Beigeladenen bestehende Unterbeteiligungsgesellschaft ein. Das FA lehnte den Erlass von Feststellungsbescheiden für die Unterbeteiligungsgesellschaft ab. Einspruchs- und Klageverfahren blieben erfolglos.
BFH: Keine gesonderte und einheitliche Feststellung
Auch die Revision hatte keinen Erfolg. Die Besteuerungsgrundlagen für eine Unterbeteiligungsgesellschaft seien – so der BFH – nicht gesondert und einheitlich festzustellen. Dabei sei unerheblich, ob an dem GmbH-Anteil eine typische oder eine atypische Unterbeteiligung bzw. zwischen dem Kläger und seinem Sohn ein Treuhandverhältnis bestanden habe. Es fehle an einer Rechtsgrundlage für eine gesonderte und einheitliche Feststellung. Weder bei einer typischen noch bei einer atypischen Unterbeteiligung würden gemeinschaftliche Einkünfte im Sinne von § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erzielt.
Bei einer typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil seien der Hauptbeteiligte und der Unterbeteiligte nicht an denselben Einkünften beteiligt, denn der typisch Unterbeteiligte erziele Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, während der Hauptbeteiligte solche aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 5 Satz 1 EStG erziele.
Auch bei einer atypischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil fehle es an gemeinschaftlichen Einkünften, denn ein atypisch Unterbeteiligter sei wirtschaftlicher (Mit )Inhaber der GmbH-Beteiligung und erziele selbst gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG Kapitalerträge im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen komme auch nicht nach § 179 Abs. 2 Satz 3 AO oder § 180 Abs. 2 AO i.V.m. der hierzu ergangenen Verordnung in Betracht. Auch eine analoge Anwendung von § 179 Abs. 2 Satz 3 AO scheide aus. Zwar könne eine gesonderte Feststellung bei einer atypisch stillen Unterbeteiligung prozessökonomisch sein, wenn die Qualifikation als typisch oder atypisch sowie einzelne Besteuerungsgrundlagen streitig seien. Die Rechtsgrundlage für ein mehrstufiges Verfahren könne aber nicht durch allgemeine Zweckmäßigkeitserwägungen ersetzt werden.
BFH, Urteil v. 19.5.2026, VIII R 33/24 , veröffentlicht am 6.8.2026
BFH, Pressemitteilung v. 6.8.2026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
-
Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter
24.07.2026