Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
Langjähriger Streit um Fahrtkosten
Die Kläger pflegten seit 2017 ihre schwerbehinderte und pflegebedürftige (Schwieger-)Mutter, die an einem anderen Wohnort lebte. Für 2021 machten sie Fahrt-, Park- und Portokosten als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt erkannte diese nicht an, gewährte aber einen Pflege-Pauschbetrag von 1.100 EUR.
Vergleichbare Fahrtkosten waren bereits in früheren Jahren vom FG Münster mit der Begründung abgelehnt worden, es handele sich um übliche familiäre Hilfeleistungen, die weder außergewöhnlich noch zwangsläufig seien.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren beriefen sich die Kläger im Klageverfahren für 2021 auf die geänderte Rechtslage zum Pflege-Pauschbetrag und verlangten statt der Pauschale die Berücksichtigung tatsächlicher Kosten von 6.702,58 EUR. Das Finanzamt beantragte Klageabweisung.
Keine Zwangsläufigkeit
Das FG hat die Klage abgewiesen. Die Kläger können weder die 5.981,10 EUR Fahrtkosten für die rund 300 km langen Hin- und Rückfahrten zur pflegebedürftigen (Schwieger-)Mutter noch weitere 721,48 EUR für Fahrten vor Ort, Parkgebühren und Porto als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehen.
Entscheidend sei, dass die Aufwendungen nach Auffassung des FG nicht zwangsläufig entstanden sind. Die Kläger seien insbesondere nicht aus sittlichen Gründen verpflichtet gewesen, die Pflege und Hilfsleistungen persönlich zu übernehmen.
Es wäre ihnen zumutbar gewesen, hierfür Dritte bzw. professionelle oder soziale Dienste einzuschalten. Auch die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 EStG ändere daran nichts. Sie erweitert nach Auffassung des FG nicht die Voraussetzungen für den Abzug tatsächlich nachgewiesener Aufwendungen nach § 33 EStG. Der gewährte Pflege-Pauschbetrag von 1.100 EUR bleibe bestehen.
Entscheidend sei, ob die persönliche Übernahme der Pflege rechtlich, tatsächlich oder sittlich zwingend gewesen sei. Dies hat das FG im Streitfall verneint.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
396
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
172
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
155
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
131
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
107
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
92
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
86
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
75
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
72
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
71
-
Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich
02.10.2026
-
Zum Rangverhältnis der Kindergeldberechtigten
01.10.2026
-
Steuersatzermäßigung im Hotel
01.10.2026
-
Neue anhängige Verfahren im September 2026
01.10.2026
-
Alle am 1.10.2026 veröffentlichten Entscheidungen
01.10.2026
-
Weihnachtsfeier für Handelsvertreter und Montagepartner
29.09.2026
-
Steuerfreie Einlagenrückgewähr aus einer EU-Kapitalgesellschaft
28.09.2026
-
Abgrenzung Vermietungsleistung oder Vermittlungsleistung?
28.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung bei Selbständigen
28.09.2026
-
Fahrten zum Lotsrevier sind Reisekosten
28.09.2026