Kinderbetreuung: Aus für das Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Dem Bund fehlt nach Ansicht der Richter die Gesetzgebungskompetenz. Nun sorgt das Urteil für neuen Streit in der GroKo: Die SPD verweigert sich den Wünschen der CSU, das Betreuungsgeld weiter aus Bundesmitteln zu bezahlen.

Nach dem Aus für das umstrittene Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht zeichnet sich neues Gezerre um die milliardenschwere Familienleistung ab. Das CSU-regierte Bayern will die monatlich 150 Euro für Kleinkinder in Eigenregie weiterzahlen - und fordert dafür Geld vom Bund. Die SPD und mehrere rot-grüne Landesregierungen wollen das Karlsruher Urteil indes nutzen, um freiwerdende Bundesmittel etwa für den Ausbau von Kita-Plätzen umzuwidmen. Die bisher 455 000 Bezieher von Betreuungsgeld können auf eine Weiterzahlung hoffen.

Länder für Betreuungsgeld zuständig

Nicht der Bund, sondern die Länder seien für diese Familienleistung zuständig, urteilte das Verfassungsgericht am 21.7.2015 über das 2013 eingeführte Betreuungsgeld. Die obersten Richter erklärten aus formalen Gründen die entsprechenden Normen für nichtig und gaben einstimmig einer Klage Hamburgs Recht (Az.: 1 BvR 2/13).

Das Betreuungsgeld werde es für bayerische Familien auf jeden Fall auch künftig geben, sagte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nach einer Klausur des bayerischen Kabinetts am Tegernsee. «Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.»

Betreuungsgeld max. bis zum dritten Geburtstag

Allein für 2015 waren dafür 900 Millionen Euro veranschlagt, ab 2016 sogar eine Milliarde. Das Betreuungsgeld geht an Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kita bringen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen - maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte in Berlin an, sie werde «nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen». Über die Umsetzung werde sie mit den Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD am 13. August beraten. Die Verfassungsrichter hatten keine Übergangsfrist für die Fortgeltung festgesetzt. Sie überließen es dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.

Schwesig sieht Betreuungsgeld als falschen Weg

Schwesig begrüßte das Urteil: Das Betreuungsgeld sei der falsche Weg, es habe keine Zukunft. Freiwerdende Mittel sollten Kindern und Familien zugute kommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Betreuung. Ihre Kabinettskollegin, Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), sagte: «Wir müssen darauf achten, mit freiwerdenden Mitteln gezielt Bildungsgerechtigkeit und qualitativ gute Bildungsangebote zu fördern. Ich denke da zum Beispiel an Projekte, die Kinder für das Lesen oder für Technik und Naturwissenschaften begeistern.»

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprach von einer «guten Botschaft für den Föderalismus». Die Entscheidung sei auch «eine gute Botschaft für die Entwicklung der Kinderbetreuung und die Gleichstellung in unserem Land». Dagegen nannte CDU-Generalsekretär Peter Tauber das Urteil «sehr bedauerlich». Er sagte der «Huffington Post»: «Wir müssen unbedingt dafür sorgen, dass diese über 450 000 Familien nun nicht in die Röhre schauen.»

Keine Entscheidung, ob Betreuungsgeld gegen Gleichheitsgrundsatz verstößt

Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, entschieden die Karlsruher Richter. Sie trafen keine inhaltliche Entscheidung, ob die von Gegnern auch als «Herdprämie» geschmähte Leistung gegen Grundrechte der Bürger verstößt, wie etwa gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Mehrere rot-grün regierte Länder lehnten es am 21.7.2015 umgehend ab, das Betreuungsgeld weiterzuführen. «Die Anti-Bildungsprämie Betreuungsgeld ist vom Tisch», sagte Nordrhein-Westfalens grüne Schulministerin Sylvia Löhrmann. Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) forderte den Bund auf, «das nun freiwerdende Geld für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zur Verfügung zu stellen». Ähnliche Forderungen kamen aus Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Die CDU-geführten Regierungen in Sachsen und dem Saarland würden das Geld ebenfalls gerne für sich beanspruchen. Dies sei wichtig, «damit dort passgenaue Hilfen für Familien geleistet werden können», sagte Saar-Familienministerin Monika Bachmann (CDU). Das grün-rote Baden-Württemberg will kein Betreuungsgeld aus eigener Kasse zahlen. Die Leistung habe unter Mitnahmeeffekten gelitten, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Die katholische Kirche bedauert das Aus für das Betreuungsgeld. Die Leistung sei Ausdruck der Wertschätzung für Eltern gewesen, die ihre Kinder zu Hause betreuen.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Betreuungsgeld, Kind, Betreuungsrecht