Steuern und Kindergeld bei Ferienjob
Damit der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM nutzen kann, muss der Ferienjobber seine Steuer-ID und sein Geburtsdatum mitteilen. Außerdem muss er angeben, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt. In diesem Fall wird er in die Steuerklasse I eingeordnet und Lohnsteuern sind erst ab einem Monatslohn von rund 950 EUR fällig. Ist der Schüler oder Student bereits bei einem anderen Arbeitgeber gemeldet, wird sein Ferienjob nach der Lohnsteuerklasse VI besteuert. In diesem Fall werden nahezu ab dem ersten Euro Lohnsteuern einbehalten.
Zuviel erhobene Lohnsteuer lässt sich mit einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurückholen. Beträgt nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben wie den Ausbildungskosten und weiterer Abzugsbeträge das steuerliche Einkommen nicht mehr als 8.354 EUR im Jahr, wird das Finanzamt gar keine Steuern festsetzen und alle Steuerabzüge erstatten.
Eine Alternative bietet ein Minijob. Wenn der Arbeitgeber bereit ist, zwei Prozent pauschale Lohnsteuer zu zahlen, fallen für den Schüler oder Studenten keine Steuerabzüge an. Der Lohn darf in diesem Fall aber nicht mehr als 450 Euro im Monat betragen.
Für das Kindergeldspiel spielt der Verdienst während der Ferienzeit und auch neben der Ausbildung keine Rolle mehr. Wer bereits eine abgeschlossene Erstausbildung hat und weiter lernt, muss seine Nebentätigkeit allerdings zeitlich auf höchstens 20 Stunden pro Woche begrenzen. Anderenfalls erlischt der Kindergeldanspruch. Bis zu zwei Monate, beispielsweise in der Ferienzeit, kann diese Grenze überschritten werden, wenn im Jahresdurchschnitt die 20 Stunden eingehalten werden.
Neben den Steuerabzügen und dem Kindergeld sind die Sozialabgaben zu beachten. Ferienjobs bleiben jedoch sozialversicherungsfrei, wenn sie von vornherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt sind. Für freiwillige Praktika gilt dies grundsätzlich ebenso. Bei länger andauernden Tätigkeiten, auch bei freiwilligen, bezahlten Praktika, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig - mindestens zur Rentenversicherung. Bei Minijobs ist auf Antrag eine Befreiung von der Rentenversicherung möglich.
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
5.992
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.737
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.4812
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
84225
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
722
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
659
-
Abzug Arbeitszimmer 2020 und 2021 prüfen
635
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
629
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
624
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
592
-
Fristversäumnis bei Neustarthilfe führt zu Rückforderung
14.01.2026
-
Unfall mit dem Betriebs-PKW auf einer Privatfahrt
13.01.2026
-
VG Köln hält Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfen für EU-rechtswidrig
07.01.2026
-
Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung
02.01.2026
-
Ermäßigter Steuersatz bei Betriebsaufgabe trotz Bildung einer § 6b-Rücklage
30.12.2025
-
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei einem verfristeten Einspruch
29.12.2025
-
Private Fremdwährungskonten: Was seit 2025 steuerlich gilt
29.12.2025
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
22.12.2025
-
Unternehmensrestrukturierungen während Corona-Hilfe-Schlussabrechnungen
17.12.2025
-
Coronahilfe Profisport wird grundsätzlich in Frage gestellt
10.12.2025