Kindergeld bei Studium zum Sparkassenfachwirt
Nachdem ein Bankkaufmann seine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hatte, war er bei der Bank in Vollzeit beschäftigt. 4 Monate später nahm er am Studiengang Sparkassenfachwirt bei der Sparkassenakademie teil. Zulassungsbedingungen sind dafür u. a. ein Abschluss als Bank- bzw. Sparkassenkaufmann sowie eine Beschäftigung in einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
Einheitliche mehraktige Berufsausbildung
Nach Ansicht des FG Münster ist die Banklehre und das anschließende Studium als einheitliche mehraktige Berufsausbildung anzusehen, weil beide Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang stünden und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt würden. Der Mutter müsse daher Kindergeld gewährt werden.
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
407
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
391
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
355
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Abschreibung für eine Produktionshalle
350
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
293
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Anschrift in Rechnungen
266
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
220
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Teil 1 - Grundsätze
217
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Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
210
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2051
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Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
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Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
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Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025
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Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
22.12.2025
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Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
22.12.2025
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Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
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Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
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Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
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Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025
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Anwendungsbereich des § 64 EStG
17.12.2025