Kindergeld bei Studium zum Sparkassenfachwirt
Nachdem ein Bankkaufmann seine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hatte, war er bei der Bank in Vollzeit beschäftigt. 4 Monate später nahm er am Studiengang Sparkassenfachwirt bei der Sparkassenakademie teil. Zulassungsbedingungen sind dafür u. a. ein Abschluss als Bank- bzw. Sparkassenkaufmann sowie eine Beschäftigung in einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
Einheitliche mehraktige Berufsausbildung
Nach Ansicht des FG Münster ist die Banklehre und das anschließende Studium als einheitliche mehraktige Berufsausbildung anzusehen, weil beide Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang stünden und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt würden. Der Mutter müsse daher Kindergeld gewährt werden.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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16.09.2026
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16.09.2026
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16.09.2026
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16.09.2026