Kindergeld bei Studium zum Sparkassenfachwirt
Nachdem ein Bankkaufmann seine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hatte, war er bei der Bank in Vollzeit beschäftigt. 4 Monate später nahm er am Studiengang Sparkassenfachwirt bei der Sparkassenakademie teil. Zulassungsbedingungen sind dafür u. a. ein Abschluss als Bank- bzw. Sparkassenkaufmann sowie eine Beschäftigung in einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
Einheitliche mehraktige Berufsausbildung
Nach Ansicht des FG Münster ist die Banklehre und das anschließende Studium als einheitliche mehraktige Berufsausbildung anzusehen, weil beide Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang stünden und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt würden. Der Mutter müsse daher Kindergeld gewährt werden.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
377
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
239
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
204
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146
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Abschreibung für eine Produktionshalle
131
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
105
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
104
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
103
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5. Gewinnermittlung
102
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
93
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Sachbezug bei Guthaben für Gutscheinkauf
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08.06.2026
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08.06.2026
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Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
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Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
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Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
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Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
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Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026