Kindergeld bei Studium zum Sparkassenfachwirt
Nachdem ein Bankkaufmann seine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hatte, war er bei der Bank in Vollzeit beschäftigt. 4 Monate später nahm er am Studiengang Sparkassenfachwirt bei der Sparkassenakademie teil. Zulassungsbedingungen sind dafür u. a. ein Abschluss als Bank- bzw. Sparkassenkaufmann sowie eine Beschäftigung in einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
Einheitliche mehraktige Berufsausbildung
Nach Ansicht des FG Münster ist die Banklehre und das anschließende Studium als einheitliche mehraktige Berufsausbildung anzusehen, weil beide Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang stünden und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt würden. Der Mutter müsse daher Kindergeld gewährt werden.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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5. Gewinnermittlung
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
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Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
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Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
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Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
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Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
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Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
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Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
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Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
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Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026