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25.10.2011
Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld, das er über Jahre hinweg zahlte, nicht einseitig streichen. Dies gilt auch, wenn er bei den letzten Zahlungen darauf hinwies, dass die Zahlung freiwillig erfolgt. Betriebliche Übung, die durch vorbehaltlose Zahlung entsteht, kann nicht allein durch Bezeichnung als freiwillige Leistung aufgehoben werden.mehr