Teilzeitarbeit: Telekom führt Rückkehrrecht ein

Die Deutsche Telekom versucht sich wieder einmal als Vorreiter: Nachdem sie mit der Frauenquote einen viel diskutierten Vorstoß wagte, will sie nun für teilzeitarbeitende Mitarbeiter ein Rückkehrrecht einführen. Dies soll ab dem 1. Januar 2014 gelten.

Es soll also so kommen, wie es Personalvorstand Marion Schick auch bereits auf der Messe Zukunft Personal 2013 in ihrer Keynote angekündigt hatte: Ab Januar nächsten Jahres können Teilzeitbeschäftigte bei der Telekom von einer "Rückkehrgarantie" Gebrauch machen. Sie können damit eine bestehende Teilzeittätigkeit vorzeitig beenden und zur ursprünglichen Wochenarbeitszeit zurückkehren.

Insbesondere bei längeren oder unbefristeten Teilzeitbeschäftigungen wäre es in der Vergangenheit den Mitarbeitern häufig schwer gefallen, aus der Teilzeit zurückzukehren, berichtet das Unternehmen. Vor dem Hintergrund ihrer demografieorientieren Personalplanung will Schick dies in Zukunft deutlich erleichtern.

Koalition will Rechtsanspruch für befristete Teilzeitarbeit

Damit greift die Telekom einer gesetzlichen Pflicht vor: CDU, CSU und SPD haben in den Koalitionsverhandlungen beschlossen, dass sie einen Rechtsanspruch für befristete Teilzeitarbeit einführen wollen. Eltern mit reduzierter Arbeitszeit könnte damit eine Vollzeittätigkeit beanspruchen. Rechtsanwalt Volker von Alvensleben hat dieses Vorhaben im Interview mit der Haufe Online-Redaktion bewertet und auch die derzeit gültigen Pflichten von Arbeitgebern in diesem Bereich aufgezeigt.

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