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Sorgerecht

Sorgerecht

Sorgerecht oder elterliche Sorge ist das Recht der Eltern, für ihr Kind zu sorgen. Die Regel ist mittlerweile das gemeinsame Sorgerecht der verheirateten oder nicht verheirateten Eltern. Ein alleiniges Sorgerecht eines Elternteils oder der Entzug des Sorgerechts kommen nur zum Schutz des Kindeswohls in Betracht.

Sorgerecht ist das Recht, aber auch die die Pflicht, für das Wohl seines Kindes zu sorgen und es zu vertreten (§ 1626 ff. BGB). Es ist vom Grundgesetz geschützt. Das Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Die Personensorge erfasst insbesondere Pflege, Erziehung (z. B. Schulwahl), Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Bestimmung des Umgangs mit anderen und seine gesetzliche Vertretung. Die Vermögenssorge betrifft Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des Kindesvermögens. Das Sorgerecht kann einem oder beiden Elternteilen entzogen werden, wenn das Kindeswohl dies (z. B. wegen Misshandlung oder Vernachlässigung) erfordert.

Umgangsrecht

Derjenige Elternteil, bei dem sich ein Kind nicht ständig aufhält, hat ein Recht auf Umgang mit ihm. Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Elternteil (§ 1684 Abs. 1 BGB). Ein Umgangsrecht kann auch Großeltern und anderen dem Kind nahestehenden Personen gerichtlich eingeräumt werden.

Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern

Vermehrte Probleme gibt und gab es bei dem Sorgerecht nicht verheirateter Eltern. Seit einer von Vätern zäh erkämpften Reform zum 19.5.2013  ist die elterliche Sorge grundsätzlich auch bei nicht verheirateten Kindeseltern auf beide Eltern gemeinsam zu übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB).




Kindeswohl

Uneinigkeit der Eltern bei Corona-Impfung der gemeinsamen Kinder

Sind sich die Eltern nicht darüber einig, ob ihre Kinder gegen das Corona-Virus geimpft werden sollen, dann kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Maßgeblich dabei ist, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen. Sind sich die Eltern nicht darüber einig, ob ihre Kinder gegen das Corona-Virus geimpft werden sollen, dann kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Maßgeblich dabei ist, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen.






Rechtfertigung übergeordneter Gesundheitsschutz

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält nationale Impfpflichten für zulässig

Der EGMR hält eine nationale Impfpflicht für zulässig. Der Eingriff in die körperlichen Unversehrtheit könne im Interesses allgemeiner Gesundheitsvorsorge eine notwendige Maßnahme sein. Mehrere Familien aus Tschechien hatten gegen die dortige 9-fach Impfpflicht für Kinder geklagt. Das Urteil hat auch für eine mögliche Coronaimpfpflicht Relevanz. 









EuGH zu Brüssel-IIa-Verordnung

Gerichtszuständigkeit bei Kindesentführung aus einem Mitgliedsstaat in einen Drittstaat

Wird ein Kind außer Landes gebracht, stellt sich die Frage nach dem zuständigen Gericht bezüglich einer Rückführung. Das Gericht des Mitgliedstaates, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, bevor es widerrechtlich in einen Drittstaat verbracht wurde, bleibt im Rechtsstreit über die elterliche Verantwortung zeitlich unbegrenzt zuständig – so die Schlussanträge des Generalanwalts, denen der EuGH in aller Regel folgt.


Gebührenbescheid knüpft an Aufsichtspflicht an

Haften Eltern mit 38.000 EUR für durch zündelnde Kinder verursachten Feuerwehreinsatz?

Nicht nur im Advent übt Lichterschein eine hohe Faszination aus: Zwei Jungen im Alter von 11 und 13 Jahren setzten beim Zündeln eine Lagerhalle in Brand. Müssen die Eltern, auch ohne Nachweis einer Aufsichtspflichtverletzung, für den Schaden aufkommen, weil die Gemeindesatzung die Gebührenlast für Feuerwehreinsätze entsprechend regelt?




Kindeswohl spricht regelmäßig für gemeinsame Sorge

Bevollmächtigung durch anderen Elternteil kann alleiniges Sorgerecht entbehrlich machen

Beantragt ein Elternteil aus organisatorischen Gründen (ärztliche Behandlungen des Kindes, Schulangelegenheiten) Übertragung des alleinigen Sorgerechts, kann Erteilung einer Vollmacht durch den anderen Elternteil als milderes Mittel die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern.


Kritik an BGH-Rechtsprechung

Änderung beim Wechselmodell kann doch nicht als Umgangsregelung angeordnet werden

Entgegen der BGH-Rechtsprechung, wonach das paritätische Wechselmodell auch über eine Umgangsregelung angeordnet werden kann, entschied das OLG Frankfurt a.M., dass dies nur in Sorgerechtsverfahren möglich ist. Die kritisierte BGH-Rechtsauffassung habe zur Folge, dass einstweilige Anordnungen, die elementare Lebensbedingungen für Kinder und Eltern über Monate oder Jahre festschrieben, unanfechtbar wären.





Ergänzungspflegschaft zur Vermögensverwaltung

Testamentarischer Ausschluss des geschiedenen Elternteils von der Vermögenssorge

Will ein geschiedener Elternteil den anderen Elternteil von der Vermögenssorge des Kindes ausschließen, muss er diesen Willen in seinem Testament ansatzweise zum Ausdruck bringen. Dies könnte etwa dadurch erfolgen, dass er um Bestellung eines Pflegers oder Verwaltung durch das Jugendamt ersucht. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung allein reicht allerdings nicht aus.


Kindesunterhalt und Betreuungsanteile

Reform soll Betreuung durch unterhaltspflichtige Väter stärker berücksichtigen

Die Familienministerin plant eine stärkere Berücksichtigung von Betreuungsleistungen unterhaltspflichtiger Väter (oder Mütter). Wer als Unterhaltspflichtiger bei der Betreuung der vom anderen Elternteil betreuten Kinder überdurchschnittlich engagiert mitwirkt, soll finanziell entlastet werden. Wer sich sehr oft um seine Kinder kümmert, soll weniger Unterhalt zahlen müssen.


Residenzmodell → Wechselmodell

Kindeswille ist nicht ausschlaggebend für Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Nach der Trennung der Eltern stellt sich die Frage, bei wem die Kinder leben sollen. Häufig wird das Residenzmodell praktiziert, bei welchem die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil – oft der Mutter – ihren Lebensmittelpunkt haben. Wollen die Kinder später zum anderen Elternteil umziehen oder wird das Wechselmodell angestrebt, sind für eine Abänderung gute Gründe nötig und nicht nur der Kindeswille ausschlaggebend.

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Umgangsrecht und Ferien

Schadensersatzanspruch, wenn der andere Elternteil den vereinbarten Urlaub boykottiert

Will ein Elternteil mit seinem Kind in den Urlaub fahren, ist er auf Kooperation des anderen angewiesen. Boykottiert der die Reise, kann das familienrechtliche Folgen haben: Unterläuft etwa die Mutter die vor Gericht vereinbarten Umgangsregelungen, kann dem Vater Schadensersatz zustehen. Dies bestätigte das OLG Bremen zugunsten eines Vaters, der einen Rechtsanwalt einschalten musste, da die Mutter Herausgabe der Kinderpässe verweigerte.


Kindeswohlgefährdung

Akzeptieren vorläufiger Fremdbetreuung kann Sorgerechtsverlust verhindern

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann den Eltern das Sorgerecht entzogen werden. Bevor eine solche krasse Entscheidung getroffen wird, muss auch im Eilverfahren gründlich geprüft werden, ob das wirklich nötig ist. Einwilligung in vorläufige Fremdbetreuung kann eine Lösung sein. Dass es noch an einer tragfähigen Beziehung des auswärtigen Vaters zu den Kindern fehlt, ist allein noch keine Kindeswohlgefährdung.  





Elterliche Sorge

Wechselmodell nur bei Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern

Das Wechselmodell, bei welchem die getrennten Eltern das gemeinsame Kind zu gleichen Teilen betreuen, erfordert aufgrund der notwendigen praktischen Umsetzung eine erhöhte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern. Die ist nicht gegeben, wenn sie so zerstritten sind, dass sie sich trotz einer zwei Jahre andauernden Mediation nicht über die Wahl der weiterführenden Schule einigen konnten.




Impfgegner

BGH gibt die alleinige Gesundheitssorge dem die Masern-Impfung befürwortenden Elternteil

Impfen ja oder nein? Die Zahl der Masern-Fälle ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Um besonders nicht geimpfte Babys und Kleinkinder zu schützen, appelliert die Ärzteschaft und das Robert-Koch-Institut, sich impfen zu lassen. Auch über eine Impfpflicht, wie gerade in Italien eingeführt, wird diskutiert. Der BGH musste nun in einem Fall einer impfkritischen Mutter entscheiden.




Kindeswohl

Strengere Vorgaben für gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

Die erstmalige Anordnung der gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern darf dem Kindeswohl nicht widersprechen. Im Rahmen der hierfür vorzunehmenden Prognoseentscheidung kann es grundsätzlich gerechtfertigt sein, eine Erprobungsphase abzuwarten. Die Sorge muss jedoch allein bei der Mutter verbleiben, wenn aufgrund des hochstrittigen Elternverhaltens bereits eine Phase des Erprobens dem Kindeswohl schadet.


Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren

PKH-Bewilligung in Sorgerechtssachen bedarf keiner hohen Erfolgsaussichten

Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wird nur bewilligt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Daran sind allerdings keine besonders hohen Anforderungen zu stellen. In einem Sorgerechtsstreitverfahren ist diese Hürde noch geringer, da die Elternrechte gem. Art. 6 einen hohen Grundrechtsschutz genießen.

Reform des Sachverständigenrechts

Gesetz für qualifiziertere Gutachter in Familienrechtsverfahren noch in 2016

Obwohl familienrechtliche Gutachter Vorlagen für existenzielle Lebensentscheidungen für Eltern und Kinder liefern, gab es bisher keine verbindlichen Standards für Gutachten in familienrechtlichen Prozessen. In den Medien wurden fragwürdige Gutachten bei schwer nachvollziehbaren Entscheidungen häufig thematisiert. Nun soll noch in diesem Jahr ein Gesetz in Kraft treten, das strengere Anforderungen an die Qualifikation und Organisation dieser Sachverständigen stellt.