Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.3 Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern

Rz. 145 Als Eltern sind nur die leiblichen oder Adoptiveltern anzusehen. Rz. 146 Die in § 10 Abs. 4 für die Familienversicherung ausdrücklich vorgenommene Ausdehnung des Kindbegriffs auf Enkel, Stief- oder Pflegekinder kann nicht auf den Elternbegriff übertragen werden. Nicht erfasst sind daher insbesondere die Pflegeeltern nach dem Jugendhilferecht (SGB VIII), Stiefeltern od...mehr

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FF 06/2026, Widerruf der Zu... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Wegen des der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalts und der zwischen den beteiligten Kindeseltern im Einzelnen streitigen Umstände verweist der Senat auf die zutreffende und von der Beschwerdeführerin mit Ausnahme eigener abweichender Wertungen nicht angegriffene Sachverhaltsdarstellung des Amtsgerichts in dem angefochtenen Beschl. v. 26.11.2025. Wesentl...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 1. Schritt: Frühe erste Verhandlung

a) Grundsätzlich ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus Sicht des Familiengerichts "ultima ratio", d.h. nur dann geboten, wenn andere Erkenntnisquellen (Anwaltsschriftsätze, Anhörung der Eltern und Kinder, Berichte oder fachliche Stellungnahmen von Jugendamt, freien Trägern und Verfahrensbeistand) für eine fachlich begründete Entscheidung nicht ausreichen. Au...mehr

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AGS 06/2026, Fehlende anwal... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin X hatte den Kindesvater vor dem AG Berlin-Kreuzberg – Familiengericht – in einer Kindschaftssache vertreten, in der es um das Sorgerecht ging. Anlässlich des von dem FamG anberaumten Anhörungstermins haben sich der Kindesvater und die Kindesmutter eigenständig in einem Gespräch außerhalb des Sitzungssaales über die Ausübung der elterlichen Sorge verständig...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häus... / Einführung

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: W...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / Einführung

Ziel dieses Beitrags[1] ist es, Fachanwälten[2] für Familienrecht einen praktischen Leitfaden zum richtigen anwaltlichen Umgang mit Sachverständigengutachten in Kindschaftsverfahren an die Hand zu geben. Dabei geht es nicht nur um die Anforderungen an die anwaltliche Qualitätsüberprüfung des Inhalts eines im Verfahren eingeholten Gutachtens zum Sorgerecht oder Umgangsrecht n...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häus... / 4. Stärkung der partnerschaftlichen Kinderbetreuung nach Trennung

Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum über Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden dürfen. Die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle nach Trennung sollen erstmals im Gesetz benannt werden, ohne einem Modell von Gesetzes wegen Vorrang einzuräumen. Mögliche Betreuungsmodelle sind das Residenzmodell,...mehr

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FF 06/2026, Widerruf der Zu... / Leitsatz

1. Lebte die Familie bis zum Verbringen des Kindes nach Deutschland über einen Zeitraum von jedenfalls zweieinhalb Jahren in Spanien, so ist dort der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes begründet. 2. Der Widerruf der Zustimmung zum Verbringen des Kindes ins Ausland ist jedenfalls dann ohne Einschränkung möglich, wenn und solange das Kind noch nicht in einen anderen Vertragsstaa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Beherrschung auch bei Beteiligung bis 50 %?

Tz. 218 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Beteiligung von 50 % oder weniger reicht zur Annahme einer beherrschenden Stellung aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen (zB s Urt des BFH v 23.10.1985, BStBl II 1986, 195; in diesem Urt-Fall war der Gesellschafter nur mit 50 % beteiligt, die Gesellschaft durfte aber nach ihrer Satzun...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 3. Schritt: Fachliche Vorgehensweise während der Begutachtung

a) Klärung der Schweigepflicht-Problematik Trotz der in der gerichtlichen Beauftragung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG liegenden grundsätzlichen Entbindung des Sachverständigen von seiner Schweigepflicht wird empfohlen, dass sich der Gutachter zu Beginn der Tätigkeit von den betroffenen Sorgeberechtigten eine hinreichend bestimmte (gegenüber wem und ...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 5. Schritt: Fachlicher Umgang mit dem vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten bis zur gerichtlichen Entscheidungsfindung

a) Nach dem Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens empfiehlt sich für alle Fachkräfte, trotz hoher Arbeitsbelastung auch für die Fachanwälte für Familienrecht, dessen zeitnahes Durcharbeiten, um den wesentlichen Inhalt des Gutachtens vollständig zu erfassen. Maßstäbe für die Validität des Gutachtens sind dessen inhaltliche Vollständigkeit und Widerspruchsfreihe...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 76 Familie, Kinder, Sorgerecht [Rdn 846]

Rdn 847 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 848 1. Die elterliche Sorge für das oder die minderjährigen Kinder liegt grds. bei den Eltern (§ 1626 Abs. 1 S. 1 BGB). Daran ändert sich nichts, wenn sich die Eltern trennen und geschieden werden. Allerdings kann dann jeder Elternteil beantragen, dass die elterliche Sorge auf ihn allein ü...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 65 Familie, Allgemeines [Rdn 732]

Rdn 733 Literaturhinweise: Braeuer/Todorow, Der Zugewinnausgleich, 3. Aufl. 2024 Büte/Volker, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 6. Aufl. 2022, Cirullis/Cirullis, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 3. Aufl. 2024 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 12. Aufl. 2021 Götz/Giers, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl. 2024 ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 23 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel [Rdn 195]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 55 Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 637]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 2 Bewährung, Auflagen [Rdn 9]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 7. Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Das Gesetz geht zunächst von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht: wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. ZAP F., S. 326–...mehr

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FF 05/2026, Erfolglose Verf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1) Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung einer sorgerechtlichen Maßnahme in Gestalt einer Grenzsperre. I. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist der Vater von zwei in den Jahren 2022 und 2023 geborenen Kindern, die aus der Beziehung zu der aus der Ukraine stammenden Mutter hervorgegangen sind. Die Eltern haben nach der Geburt der Kinder die Ehe miteinander geschl...mehr

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FF 05/2026, Keine Beschwerd... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Frage, ob der Kindesvater gegen eine die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls ablehnende Entscheidung aus eigenem Recht beschwerdeberechtigt ist. [2] Das im April 2014 geborene Kind lebt seit der Trennung seiner Eltern im Sommer 2015 im Haushalt der Kindesmutter. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern...mehr

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FF 05/2026, Keine Beschwerd... / Leitsatz

1. Einem Elternteil fehlt die gemäß § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abgelehnt worden ist. 2. Eltern sind durch die Versagung kinderschutzrechtlicher Maßnahmen nicht in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unm...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.2 Vertretung bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nach Abs. 2

Rz. 15 Der zum 1.4.2011 eingefügte Abs. 2 bestimmt, dass die umgangsberechtigte Person für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts die Befugnis hat, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen und entgegenzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind dem Haushalt des Antragstellers angehört. Minderjährige Kinder bilden für die Zeit des Aufenthalts bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Betreuungsverhältnis zum Kind

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist ein Betreuungsverhältnis zu einem Kind, das im Haushalt – nicht notwendig des Arbeitnehmers – zu betreuen und zu erziehen ist und das noch keine 3 Jahre (bzw. 8 Jahre) alt ist. Der Arbeitnehmer muss das Kind selbst erziehen und kann das nicht weitgehend einem Dritten, auch nicht anderen Familienmitgliedern, überlassen.[1] Rz. 8 Es muss sich bei ...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / D. § 1671 BGB

Das "parental alienation syndrome" spielte nicht nur bei Entscheidungen nach §§ 1666, 1666a BGB eine Rolle, sondern auch bei einer Nichtannahme des BVerfG vom 27.8.2025 betreffend eine einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Bewirkung eines Obhutswechsels des Kindes.[18] Hintergrund der Verfassungsbeschwerde der Mutter war die einstweilige Übertragung d...mehr

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FF 04/2026, Entwurf eines G... / 10. Zu Artikel 2 Nummer 2 (§ 1598 Absatz 3 BGB)

Artikel 2 Nummer 2 § 1598 Absatz 3 ist zu streichen. Begründung: Die vorgesehene sorgerechtliche Begleitregelung würde eine gesetzliche Vertretungsbefugnis ohne Sorgerecht oder anderes Grundverhältnis zwischen Anerkennendem und Kind begründen. Dies erscheint systemfremd, weil die gesetzliche Vertretungsbefugnis dem elterlichen Sorgerecht folgt (§ 1629 Absatz 1 Satz 1 und 3 BGB...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / III. Wesentliche Aspekte der Entscheidung

Die Entscheidung betrifft erneut das Verhältnis zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht, in concreto des Teilbereichs des Sorgerechts in Form des Aufenthaltsbestimmungsrechts, mit welchem der BGH sich in den letzten Jahren mehrfach beschäftigt hat. 1. Unterschiedliche Verfahrensgegenstände Der BGH setzt in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung fort, nach der es sich ...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / C. §§ 1666, 1666a BGB

Das sog. "parental alienation syndrome" bzw. die "Eltern-Kind-Entfremdung" als mögliche Begründung eines Sorgerechtsentzugs blieb auch im Jahr 2025 ein Thema, nachdem im sich Jahr 2024 bereits der siebte Senat des OLG Frankfurt[2] und das OLG Köln[3] damit auseinandergesetzt hatten.[4] Bei diesem "Syndrom" geht es um die rechtlichen Folgen einer möglichen Beeinflussung des K...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 2. Die Reichweite einer Umgangsregelung

Die eigentliche Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung vollzieht der BGH an anderer Stelle. a) Das Umgangsrecht war historisch betrachtet zunächst ein Rechtsinstitut, das nur neben der elterlichen Sorge bestand. Es war das Recht des geschiedenen bzw. (erst sehr viel später auch) des nicht sorgeberechtigen Elternteils und wurde begrifflich zunächst als "Verkehrsrecht" im BGB ...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / B. Art. 8 EMRK

Ein auch für die deutsche Praxis sehr relevantes Urteil des EGMR vom 10.6.2025 beschäftigt sich mit der Frage, ob und wenn ja, welche besonderen Voraussetzungen an einen Sorgerechtsentzug geknüpft sind für den Fall, dass der sorgeberechtigte Elternteil an einer Behinderung leidet und damit selber eine vulnerable Person darstellt.[1] Der Vater in dem zugrunde liegenden Fall l...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 1. Unterschiedliche Verfahrensgegenstände

Der BGH setzt in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung fort, nach der es sich beim Sorge- und Umgangsrecht um strikt zu trennende, unterschiedliche Verfahrensgegenstände handelt.[4] Diese Thematik beschäftige den BGH in den letzten Jahren immer wieder im Zusammenhang mit dem paritätischen Wechselmodell. Dort war die Abgrenzungsfrage entscheidend, da lange streit...mehr

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FF 04/2026, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das Verfahren betrifft die Entziehung der gesetzlichen Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren. [2] Die Kindesmutter, eine kolumbianische Staatsangehörige, reiste 2022 nach Deutschland ein, wo sie im Juni 2022 das betroffene Kind zur Welt brachte. Es handelte sich um eine "vertrauliche Geburt". Das Kind wurde durch das Jugendamt in eine ...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 1. Erstanträge

a) In Zukunft sollte nunmehr ein reiner Streit um die Betreuungsanteile zwischen rechtlichen Eltern allein über ein Umgangsverfahren ausgetragen werden, wenn keine Ausnahmekonstellation einschlägig ist. Das gilt auch beim Wechsel des Umgangsberechtigen bzw. bei angestrebtem Wechsel der "Hauptbetreuung". So ist die Rechtslage jedenfalls bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsr...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.3 Ausübung alleiniger Sorge

Rz. 93 Für die Ausübung alleiniger Sorge bestehen nicht die Abgrenzungsprobleme, wie sie in § 1687 Abs. 1 Satz 1 bis Satz 3 BGB geregelt sind. Befindet sich das Kind mit Einwilligung des Sorgeberechtigten oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung bei dem anderen Elternteil, gelten nach § 1687a BGB die Regelungen des § 1687 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 BGB entsprechend. Rz. 94 Zusä...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.5 Rechtliche Stellung von Stiefeltern

Rz. 98 Stiefeltern, deren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern die alleinige elterliche Sorge zusteht, ist in § 1687b BGB und § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 LPartG ein kleines Sorgerecht eingeräumt, das von der Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils abhängig ist (vgl. Rz. 74). Rz. 99 Stiefeltern kann darüber hinaus nach § 1682 BGB eine besondere rechtliche Funktion...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.2 Adressaten des Förderangebots (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Leistungsempfänger sind Mütter oder Väter, denen allein die Personensorge nach den Vorschriften des BGB zusteht (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 5). Ein Elternteil hat auch dann i. S. d. Abs. 1 Satz 1 für ein Kind zu sorgen, wenn ihm das Recht zur Antragstellung nach dem SGB VIII und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bezüglich des Antrags nach § 19 zusteht (OVG Lüneburg, Beschlu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4 Elterliche Sorge nach Trennung

Rz. 60 Die Trennung der Eltern hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, verbleibt es dabei, solange kein Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB auf alleinige Zuweisung der elterlichen Sorge gestellt wird. Praktisch wichtiger ist die Umsetzung der elterlichen Sorge im Alltag. Hierauf beziehen sich die Regelungen in § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.3 Bloß biologische Väter

Rz. 49 Die biologische Vaterschaft ist für die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind und damit für die Begründung elterlicher Sorge unbedeutend, solange keiner der in § 1592 BGB genannten Tatbestände erfüllt ist. Da die rechtliche Zuordnung nach § 1592 Nr. 2 BGB (Anerkennung) grundsätzlich von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1595 Abs. 1 BGB), kann der bio...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte

Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG hergele...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 29 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.2 Personensorgeberechtigter

Rz. 4 Maßgeblich für die Personensorgeberechtigung i. S. d. Abs. 1 Nr. 5 sind grundsätzlich die bürgerlich-rechtlichen Regelungen zur Personensorge. Bei der Verweisung auf diese Regelungen handelt es sich um eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Personensorgerecht (BVerwG, Urteil v. 30.5.2018, 5 C 2/17, Rz. 9). Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.2 Elternverantwortung

Rz. 7 Absatz 2 Satz 1 formuliert wortgleich mit Art. 6 Abs. 2 GG das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern sowie das sog. staatliche Wächteramt. Das Erziehungsrecht ist ein Grundrecht der Eltern. Es hat Vorrang vor allen abgeleiteten Erziehungsmaßnahmen, die das SGB VIII vorsieht. Als Grundrecht ist das Erziehungsrecht zunächst einmal Abwehrrecht gegenüber dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 24 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher (vor dem 1.10.2005) in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengeric...mehr