Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden aus dem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als weiteres Erfordernis muss das Kind aus dem natürlichen oder rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen oder rechtlichen (Adoptiv-)Eltern ausgeschieden sein, vgl H 32.2 EStH 2022 "Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern"; A 11.4 S 1ff DA-KG 2024. Dadurch soll eine Doppelberücksichtigung des Kinde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band

Rn. 212 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zwischen den Pflegeeltern und dem Kind muss – vergleichbar den Kindschaftsverhältnissen nach § 32 Abs 1 Nr 1 EStG – ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band bestehen. Zwischen dem Pflegelternteil und dem Pflegekind muss ein Autoritätsverhältnis bestehen, aufgrund dessen sich das Pflegekind der Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsmach...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.2 Vertretung bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nach Abs. 2

Rz. 16 Der zum 1.4.2011 eingefügte Abs. 2 bestimmt, dass die umgangsberechtigte Person für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts die Befugnis hat, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen und entgegenzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind dem Haushalt des Antragstellers angehört. Minderjährige Kinder bilden für die Zeit des Aufenthalts bei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Coester, Zur sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, FamRZ 1985, 982. v. Einem, Auswirkungen des Betreuungsgesetzes auf das Sozialrecht, SGb 1991, 477. Kunz, Zur Rechtsstellung des Minderjährigen im Sozialrecht, ZfJ 1984, 392. Mrozynski, Die Zurechnung des Vertreterverhaltens im Sozialrecht, SGb 1993, 13. Samartzis, Die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.8 Mehrere Anspruchsberechtigte

Für jedes Kind wird immer nur einer Person Kindergeld gewährt (§ 64 Abs. 1 EStG). Doppelzahlungen sollen dadurch vermieden werden. Erheben mehrere Personen Anspruch auf Kindergeld für dasselbe Kind – besteht also eine sog. Anspruchskonkurrenz –, bestimmt § 64 Abs. 2 EStG, wer vorrangig berechtigt ist und damit das Kindergeld erhält. Bei den nachrangigen Berechtigten wird das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Familienrecht a... / 4 Kindschaftsrecht – Elternautonomie vs. Kinderinteressen?

Auch im Kindschaftsrecht liegen – entgegen den ministeriellen Ankündigungen – bisher nur Eckpunkte vor. Der Vorsitzende Richter am Saarländischen OLG Mallory Völker hat diese einer kritischen Betrachtung unterzogen. Ziel der Reform ist einerseits eine Stärkung der Rechtsposition des Kindes und andererseits eine Stärkung der Privatautonomie und der Gestaltungsmöglichkeiten de...mehr

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FF 09/2024, Keine Rückführu... / 1 Gründe:

I. [1] Das Kind A., geboren am … 2011, ist die gemeinsame Tochter des Antragstellers und der Antragsgegnerin. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und A. sind ukrainische Staatsangehörige. Die Eltern sind nicht verheiratet; sie lebten seit Oktober 2011 in der Ukraine in der Stadt Sumy mit dem Kind in einer Lebensgemeinschaft. Zwischenzeitlich haben sie sich getrennt. [2] Am...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 44 Klageerzwingungsverfahren, Antragsteller [Rdn 559]

Rdn 560 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 521, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten, Teil B Rdn 569. Rdn 561 1.a) Antragsteller i.S.d. §§ 172 ff. ist derjenige, der sich schon bei der StA mit der in § 171 vorgesehenen Weise, also durchmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Vertretungsbefu... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die im Juli 2012 und Oktober 2015 geborenen Antragsteller. [2] Deren nicht miteinander verheiratete Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Zum Umgang mit den Kindern trafen sie im April 2022 eine Regelung, nach der die Betreuung an den Wochenenden und in den Schulferien hälftig aufgeteilt wird. Im Übrigen sollten die Kind...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 31 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 439]

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 5.2 Alleinerziehende Versicherte

Bei alleinerziehenden Versicherten beträgt die Höchstanspruchsdauer je Kind im Kalenderjahr 20 Arbeitstage bzw. für mehrere Kinder insgesamt 50 Arbeitstage. Eine verlängerte Anspruchsdauer ergibt sich für die Kalenderjahre 2020 bis 2025.[1] Alleinerziehend ist ein Elternteil, dem das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kind zuste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 6 Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Ansprüche auf das Kinderpflegekrankengeld sind so zu beurteilen, als stünde beiden Elternteilen das Personensorgerecht gemeinsam zu, wenn der allein personensorgeberechtigte Elternteil in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt und das erkrankte Kind auch in einem Kindschaftsverhältnis zu dem nichtehelichen Lebenspartner steht. Soweit das erkrankte Kind in keinem Kindschafts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.5 Schutz Dritter mit Sorgerecht

Im Juli 2008 entschied der EuGH, dass Dritte, die selbst nicht behindert sind, sich unter Umständen auch auf eine Diskriminierung berufen können, die Menschen erfahren, deren Sorgerecht sie ausüben.[1] Das gilt also vor allem in dem Fall, dass Eltern eine Schlechterbehandlung erfahren, weil eines ihrer Kinder behindert ist und erhöhter Sorge bedarf. Ist der Arbeitgeber nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränktes Sorgerecht.

Rn 5 Jedoch steht dem minderjährigen Elternteil gem II 2 ein beschränktes Sorgerecht zu, das die Personensorge mit Ausnahme der gesetzlichen Vertretung umfasst. Zur Ausübung dieser tatsächlichen Personensorge ist der minderjährige Elternteil neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes (anderer Elternteil oder Vormund gem § 1678) berechtigt und verpflichtet. Diese Befugnis da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Elterliches Sorgerecht.

Rn 68 Das elterliche Sorgerecht ist grds nach § 823 I geschützt. Der Zuweisungsgehalt ergibt sich aus §§ 1626 ff. Ersatzansprüche kommen insb in Betracht für die Kosten der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Kindes (BGHZ 111, 168, 172 ff) und seiner Rückführung sowie für Mehraufwendungen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils (BGHZ 151, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sorgerecht und Umgang (Abs 1).

Rn 2 Die elterliche Sorge ist eine grundrechtlich geschützte Rechtsstellung. Wenn und soweit ein Elternteil oder beide Eltern durch freiwillige Erklärung bereit sind, dieses Recht an Dritte abzugeben, trifft das Gesetz eine Regelung dahingehend, dass die Rechtsstellung des Elternteils ruht. Die elterliche Sorge geht auf das Jugendamt als Vormund über, sofern nicht schon ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wohnsitz eines Kindes ohne Sorgerecht der Eltern (S 2).

Rn 7 Den Eltern kann gem § 1666 die Personensorge entzogen sein, so dass ein Vormund oder Pfleger zu bestellen ist. In diesem Falle teilt das Kind den Wohnsitz des jeweiligen Personensorgeberechtigten. Dies gilt auch dann, wenn das Kind faktisch bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt. Gleichzustellen ist der Fall, dass die Eltern nicht bekannt sind. In diesem Fall wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1680 BGB – Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts.

Gesetzestext (1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu. (2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 3 HKÜ

Zusammenfassung Art 3 HKÜ0 Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes gilt als widerrechtlich, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsnatur und deliktsrechtliche Ansprüche.

Rn 4 Die elterliche Sorge ist als höchstpersönliches Recht unvererblich und nur zur Ausübung (BGH FamRZ 20, 1171; Bremen FamRZ 18, 689; Ddorf FamRZ 18, 693), aber nicht an sich übertragbar (Grüneberg/Götz § 1626 Rz 3; Hoffmann FamRZ 11, 1544 eingehend zur Sorgerechtsvollmacht; Kobl FamRZ 19, 298; vgl Saarbr FamRZ 19, 985; Frankf FamRZ 19, 1144). Wegen der bestehenden Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abs 3: Alleinsorge der Mutter.

Rn 11 Es ist mit dem GG vereinbar, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern nur unter den in I genannten Voraussetzungen entsteht und andernfalls die Mutter alleinsorgeberechtigt ist. ›Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundzüge.

Rn 4 Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art 6 II 1 GG . Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Das Umgangsrecht ist kein Teil der e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Voraussetzung des Eintritts der Amtsvormundschaft ist, dass der Betroffene ein Kind ist, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Ehe vor der Geburt des Kindes aufgehoben oder durch Scheidung aufgelöst wurde. Das Gleiche gilt, wenn durch eine spätere Gerichtsentscheidung eine Vaterschaft nach § 1593 Nr 1 oder 2 beseitigt wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 7 KSÜ

Art 7 KSÜ(1) Bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes bleiben die Behörden des Vertragsstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so lange zuständig, bis das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat erlangt hat undmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beschränkung.

Rn 12 Die Änderungsbefugnis ist insoweit beschränkt als es dem Gericht verwehrt ist ein anderes Rechtsverhältnis zu regeln als Gegenstand der Erstentscheidung war. So kann es bei Abänderung einer Umgangsanordnung nicht das Sorgerecht regeln und bei einer Entscheidung nach § 1628 nicht die Sachentscheidung treffen. Auch gilt bei Ausschluss oder Einschränkung des Umgangsrechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III.

Rn 12 IÜ kann das FamG gem II 3 Hs 1 einem Elternteil die Vertretung für einzelne Angelegenheiten oder einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten entziehen, wenn dies gem § 1789 II bei einem Vormund veranlasst wäre. Voraussetzung dafür ist, dass die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, die den Elternteil objektiv hindert zugleich die Interessen des Kindes wahrz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufenthaltswechsel (Abs 3, 4).

Rn 3 Im Interesse der Kontinuität besteht die gesetzliche, rechtsgeschäftliche oder durch Gerichtsentscheidung begründete elterliche Verantwortung nach dem Recht des Staates des gewöhnl Aufenthalts des Kindes nach dem Wechsel des gewöhnl Aufenthalts in einen anderen Staat fort (III). Dies gilt auch bei Kindesentführung (Karlsr FamRZ 18, 920 m Anm Rake) sowie auch dann, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Minderjährige Kinder.

Rn 8 Bei minderjährigen Kindern ist gem II 3 auf das Sorgerecht abzustellen. Hat der andere Elternteil das Kind in seinem Haushalt aufgenommen, wird er für diesen Zeitraum wie ein Sorgeberechtigter behandelt. Fallen Teilsorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auseinander, ist letzteres maßgebend (Köln NJW 98, 320 [OLG Köln 23.09.1997 - 14 UF 105/97]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Folgen des Sorgerechtsentzugs.

Rn 41 Wird das Sorgerecht dem bisherigen Inhaber ganz oder teilweise entzogen, so muss das FamG zugleich bestimmen, wer stattdessen die elterliche Sorge innehat. Dabei sind folgende Konstellationen zu unterscheiden: 1. Gemeinsame Sorge. Rn 42 Wird nur einem Elternteil die Sorge ganz oder teilweise entzogen und stand die elterliche Sorge beiden gemeinsam zu, so gilt § 1680 III ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zweiter Prüfungsschritt: Entspricht die Übertragung (gerade) auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 28 Der Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem § 1671 I 2 Nr 2 hat auch bei Fehlen der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern nur Erfolg, wenn die Übertragung gerade auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bei der Prüfung dieser Frage ist nicht auf ein theoretisches Ideal abzustellen, sondern darauf, welche Sorgeentscheidung unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Betroffen sind die Kinder nicht verheirateter Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht, wenn die Eltern nachträglich durch gemeinsame Sorgerechtserklärungen oder durch Heirat die gemeinsame Sorge begründen (I) oder Kinder, die den Familiennamen des Mannes (Scheinvaters) tragen, wenn dieser seine Vaterschaft angefochten hat (II). I. Nachträglicher Sorgerechtserwerb (Abs 1). 1. G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fallgruppen.

Rn 3 Eine Vormundschaft wird nach I in drei Fällen angeordnet: Nach Nr 1, wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht (§ 1626), wenn also ein eheliches Kind keinen lebenden Elternteil mehr hat oder bei einem nicht in einer Ehe geborenem Kind die Mutter verstirbt, ohne dass zuvor eine Sorgerechtserklärung (§ 1626a I) abgegeben wurde. Nach Nr 2, wenn die Sorgebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 5 HKÜ

Art 5 HKÜ0 Im Sinn dieses Übereinkommens umfasstmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 2: Heirat.

Rn 4 Im Falle der Heirat der Eltern werden sie in dem Umfang gemeinsam sorgeberechtigt als die Alleinsorge der Mutter zustand. § 1626b III gilt im Falle der Heirat nicht, weshalb der Vater das gemeinsame Sorgerecht auch dann erlangt, wenn es zuvor gem § 1671 der Mutter übertragen worden war (Ddorf FamRZ 10, 385; MüKo/Huber § 1626a Rz 23; Staud/Coester § 1626a Rz 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 3 KSÜ

Zusammenfassung Art 3 KSÜ0 Die Maßnahmen, auf die in Artikel 1 Bezug genommen wird, können insbesondere Folgendes umfassen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Rechtsfolge bei ursprünglicher Alleinsorge.

Rn 3 Der mit G v 16.4.13 abgeänderte II unterscheidet nicht mehr nach dem Rechtgrund für die Alleinsorge. Entsprechend § 1626a II findet nur noch eine negative Kindewohlprüfung statt. Danach ist dem Elternteil, der bisher nicht sorgeberechtigt war, bei dauernder Verhinderung des anderen Elternteils die Sorge zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzung.

Rn 1 für die Übertragung des Entscheidungsrechts ist, dass die Eltern, denen zumindest in dem streitigen Teilbereich die elterliche Sorge gemeinsam zustehen muss, sich in einer bestimmten Art von Angelegenheit nicht einigen können. Dem steht gleich, wenn sich ein Elternteil nicht zu einer Stellungnahme durchringen kann (AG Pankow FamRZ 09, 1843). Das Sorgerecht als Ganzes ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eltern-Kind-Verhältnis.

Rn 7 Art 21 gilt für alle zum Eltern-Kind-Verhältnis gehörenden Regelungsgegenstände. Erfasst werden damit sämtliche Formen umfassender oder teilw Sorgezuweisung, -beschränkung oder -entziehung (iS von §§ 1628, 1629 II 3 iVm 1796, 1632 IV, 1666–1667, 1671, 1672, 1674, 1678 II, 1680 II u III, 1684 III u IV, 1687 II, 1687a, 1687b III, 1688 III u IV BGB, 9 III LPartG). Auch die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Erziehungseignung im engeren Sinn und Erziehungsstil.

Rn 32 Welcher Elternteil besser geeignet ist, das Kind zu erziehen und welcher Elternteil das bessere Erziehungskonzept und den besseren Erziehungsstil hat, lässt sich anhand von positiven Merkmalen nur schwer feststellen, zumal man innerhalb einer gewissen Bandbreite mit Wertungen zurückhaltend sein muss. Es ist nicht Aufgabe des Familienrichters darüber zu befinden, welche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 3 S 2–6: Anordnungen und Sanktionen.

Rn 23 Der Verletzung oder drohenden Verletzung der Wohlverhaltenspflicht gem II kann das FamG durch Anordnungen gem III 2 begegnen. Auch der umgangsberechtigte Elternteil kann mittels solcher Anordnungen zu einem bestimmten wünschenswerten Verhalten angewiesen werden, wenn die Voraussetzungen für einen Umgangsrechtsausschluss gem IV noch nicht vorliegen oder ein solcher dadu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voraussetzung.

Rn 3 für die Anwendbarkeit des § 1664 ist, dass den Eltern die Sorge auch zusteht, insb darf das Sorgerecht weder ruhen noch entzogen sein. Dagegen ist § 1664 entspr anzuwenden, wenn ein nichtsorgeberechtigter Elternteil die Sorge tatsächlich ausübt, etwa bei der Ausübung des Umgangsrechts (vgl BGH FamRZ 88, 810, 812). Eine analoge Anwendung des § 1664 auf andere Personen al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Konflikt zwischen Eltern und Pfleger.

Rn 2 Ein rechtlich relevanter Konflikt tritt auf, wenn in einer Angelegenheit, die Personen- und Vermögenssorge betrifft, Pfleger und Eltern, die jeweils für den einen oder anderen Teilbereich das Sorgerecht innehaben, unterschiedlicher Meinung sind. Für diesen Fall bestimmt II, dass das FamG den Streit zu entscheiden hat. Dabei ersetzt es die Zustimmung des oder der Sorgebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonderfälle.

Rn 10 Das Umgangsrecht steht jedem Elternteil zu, auch dem nichtehelichen Vater. Der sog biologische Vater, der zwar leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater ist, hat ein Umgangsrecht nach Maßgabe des § 1686a. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht, weshalb auch der Elternteil, dem die gemeinsame Sorge oder die Alleinsorge zusteht, umgangsberechtigt ist, wenn das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1788 BGB – Rechte des Mündels.

Gesetzestext Der Mündel hat insbesondere das Recht aufmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Bestimmung des Umgangs des Kindes.

Rn 4 Die Eltern üben das Umgangsbestimmungsrecht gemeinsam aus, wenn ihnen das Sorgerecht gemeinsam zusteht. Bei Uneinigkeit können sie gem § 1628 vorgehen. Neben der Umgangsgestattung, die meist stillschweigend erfolgt, wird der Umgang des Kindes in negativer Form durch Umgangsverbote bestimmt (vgl AG Flensburg FamRZ 12, 563). Dabei stellt sich die Frage nach den Grenzen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 10 Die AnO der Entlassung wird mit ihrer Bekanntmachung wirksam (§ 40 FamFG). Im Verfahren sind bestimmte Anhörungsrechte des Vormunds, der Angehörigen (§ 168c FamFG) sowie des Pflegebefohlenen zu beachten. Gegen die Entlassung sowie gegen die Ablehnung der Entlassung ist die Beschwerde statthaft (§§ 59, 60 FamFG; auch Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen ist: KG FamRZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung.

Rn 14 Eine im Ausland ergangene Entscheidung zur elterlichen Sorge, zu Teilbereichen der elterlichen Sorge oder zum Umgang ist im Inland anzuerkennen, sofern die Voraussetzungen der nachfolgend dargestellten Rechtsgrundlagen vorliegen (Andrae NZFam 16, 1011 ff). Einschlägig sind: Brüssel IIb-VO (Art 30 ff), – Luxemburger europäisches Üb über die Anerkennung u Vollstreckung v...mehr